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IfS-Ambulant betreutes Wohnen (AbW)

Ambulant betreutes Wohnen (AbW)

Gibt es Probleme im Zusammenleben mit den Eltern, so bietet das IfS-Ambulant betreute Wohnen (AbW) Raum für Entwicklung.

AbW bedeutet, dass Jugendliche über angemietete Wohnungen ein Experimentierfeld für ihre Entwicklung, Selbständigkeit und Eigenverantwortung zur Verfügung haben. Dabei lernen die Jugendlichen, den Alltag mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen zu bewältigen. Ziel ist es zu lernen, ein eigenständiges Leben zu führen.

Im AbW wird den Jugendlichen "Spiel-Raum" geboten, um neue und zusätzliche Lebensbewältigungsstrategien zu erarbeiten und auszuprobieren. Die Voraussetzung dafür ist ein ziel- und entwicklungsorientiertes Vorgehen mit fachlicher Anleitung. Dadurch sollen die Jugendlichen eine Erweiterung ihrer persönlichen Fähigkeiten erreichen und in ihrer Eigenverantwortlichkeit gestärkt werden.

Arbeitsweise

Primärbetreuung – für Jugendliche und Eltern.
Pro Woche findet mindestens ein Kontakt mit dem Jugendlichen statt; in speziellen (Krisen-) Situationen können dies bis zu fünf Kontakte sein. An den Wochenenden und an Feiertagen steht den Jugendlichen eine "Notfall-Nummer" zur Verfügung, unter der sie – rund um die Uhr – eine BetreuerIn erreichen.

Unsere Arbeit umfasst ein breites Spektrum: reflektierende Gespräche, Freizeitaktivitäten, Unterstützung, Begleitung und auch Kontrolle der Jugendlichen.

Einbezug der Eltern

Das AbW bietet Hilfestellungen für Eltern, welche sich im Erziehungsprozess mit ihrem/r pubertierenden Jugendlichen überfordert fühlen und ambulante Beratung zu keiner Entspannung im Zusammenleben führte. In regelmäßigen Gesprächen mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten werden alte Muster, Veränderungen und Entwicklungen besprochen und veranschaulicht.

Kriterien für die Aufnahme im AbW

  • vollendetes 16. Lebensjahr
  • Tagesstruktur: regelmäßige Tätigkeit wie Ausbildung (Schule, Lehre) oder Beruf
  • Vertragsfähigkeit: die Bereitschaft, Vereinbarungen einzugehen und zu akzeptieren
  • Freiwilligkeit: Annahme von Unterstützung und Beratung
  • keine akute Fremd- oder Selbstgefährdung
  • Im Falle einer psychischen oder physischen Erkrankung ist eine therapeutische und/oder medizinische Begleitung notwendig.


AbW plus – für Jugendliche mit erhöhtem Betreuungsbedarf

Der Aufenthalt im AbW erfordert von Jugendlichen Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Selbstdisziplin.
Für manche Jugendliche ist eine Aufnahme in das AbW auch dann sinnvoll, wenn sie noch nicht alle oben angeführten Kriterien erfüllen können. Das "plus" bedeutet mehr Zeit und mehr Flexibilität in der Betreuung - ein Plus eben, für Jugendliche mit starken Bedürfnissen.
Das AbW plus kann auch kurzfristig (z.B. bei Krisen) beansprucht werden. Wir haben einen speziellen Betreuungsmodus erstellt, der es nach einer gesonderten Abklärung erlaubt, Jugendliche unter folgenden Bedingungen aufzunehmen:

Kriterien für die Aufnahme im AbW plus

  • unter 16 Jahre
  • unregelmäßige Beschäftigung bzw. Arbeitslosigkeit
  • sozial isolierte Jugendliche
  • Jugendliche, die aus einem Jugendintensivprogramm zurückkehren
  • bei Selbstverletzungsgefahr oder Aggression
  • bei Delinquenz

Aufnahmemodus

  • Der/die Jugendliche vereinbart mit der Leitung des AbW einen Termin für ein Erstgespräch.
  • Beim Erstgespräch wird der/die Jugendliche über das AbW und den weiteren Verlauf einer Aufnahme informiert.
  • Mit der Jugendwohlfahrt wird die Notwendigkeit einer Aufnahme und die Übernahme der Kosten abgeklärt.
  • Der/die Jugendliche bewirbt sich mit einem handschriftlichen Lebenslauf und einer schriftlichen Formulierung der Ziele, die er/sie im AbW erreichen will.
  • Vor dem Einzug findet bei der Jugendwohlfahrt im Beisein der/des Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten ein "round-table-Gespräch" statt. Dabei wird die Zielsetzung festgelegt.

Der Einzug in eine Wohnung des AbW kann innerhalb von drei Wochen – ab Eintreffen der Bewerbungsunterlagen – erfolgen.

Finanzierung

Die Kosten für den Aufenthalt werden von der Jugendwohlfahrt getragen. Die Zuweisung erfolgt über die zuständige Bezirkshauptmannschaft.


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Kontakt und Informationen:

Ambulant betreutes Wohnen
Leitung und
Anfragebearbeitung:

Andrea Hilbe
Ganahl-Areal
Schießstätte 14
6800 Feldkirch
Tel.: 05522/75902-0
Fax: 05522/75902-20
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