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IfS-FrauennotWohnung - Beratung und Hilfe

IfS-FrauennotWohnung

Beratung und Hilfe

Wagt eine Frau den mutigen Schritt, aus einer Gewaltbeziehung auszubrechen und ihren Partner zu verlassen, so bietet sich in der IfS-FrauennotWohnung die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen. Hier finden Frauen Raum und Zeit, um herauszufinden, was sie wirklich wollen, wie sie ihr Leben und jenes ihrer Kinder in Zukunft gestalten möchten.

Jeder Klientin steht im Rahmen dieses Entscheidungsprozesses eine Beraterin zur Seite. Diese begleitet, unterstützt und informiert.  Dabei vertreten die Mitarbeiterinnen der IfS-Frauennotwohnung den Anspruch, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Die Entscheidung liegt alleine bei den betroffenen Frauen und wird von den Beraterinnen mitgetragen – egal wie sich die Frau entscheidet. 


Die Beraterin, die jeder Klientin während des Aufenthalts in der Frauennotwohnung zur Seite steht,...

  • ... ist Ansprechpartnerin für anstehende Probleme.

  • ... bietet emotionale Unterstützung.

  • ... sorgt für den Zugang zu ärztlicher Betreuung.

  • ... Vermittlung von Rechtsberatungen.

  • ... unterstützt in der Zeit vor einer Anzeige, während der Ermittlung und bei Bedarf auch im Strafverfahren (Prozessbegleitung).

  • ... begleitet bei Bedarf zu Behörden (Polizei, Gericht usw.).

  • ... gibt Informationen über Sozialrechtsansprüche.

  • ... klärt über Möglichkeiten der Kinderbetreuung, der Aus- und Weiterbildung auf.

  • ... bietet Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche an.

  • ... unterstützt bei der materiellen Absicherung des eigenständigen/gewaltfreien Lebens.

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IfS-FrauennotWohnung

Kontakt und Information:

IfS-Frauennotwohnung
Postfach 61
6850 Dornbirn
Tel.: 05572/29304
(rund um die Uhr)

Fax: 05572/29304-4
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