

Kinder haben zwei Eltern!
Für viele Kinder bricht nach der Scheidung der Kontakt zu einem Elternteil völlig ab. Dies ist besonders bedauerlich, wenn der wegziehende Elternteil den Kontakt gerne aufrechterhalten möchte, der andere Elternteil dies aber nicht unterstützt. Pflegschaftsgerichtliche Verfahren sind die Folge. Seit 2003 gibt es nun auch in Österreich die gesetzliche Möglichkeit, dass das Pflegschaftsgericht ein "begleitetes Besuchsrecht" anordnet.
Dann müssen die Eltern eine Person finden, die sich für diese Begleitung zur Verfügung stellt. MitarbeiterInnen der IfS-Familienarbeit stellen sich als Begleitpersonen zur Verfügung. Es müssen beide Elterteile der Besuchsbegleitung zustimmen und eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen
Vor dem ersten begleiteten Kontakt finden persönliche Vorgespräche beider Elterteile und des betroffenen Kindes mit der MitarbeiterIn vom IfS-Besuchstreff statt.
Das IfS-Besuchsstreff informiert über Kinderrechte und Elternrechte. Es bereitet die Kinder und die Eltern auf die Besuche vor. Es ermutigt zum Einlassen auf Besuchskontakte. Die MitarbeiterInnen sorgen für einen geeigneten und geschützten Besuchsrahmen. Sie bauen Brücken über Krisensituationen und laufende Gerichtsverfahren. Sie suchen nach einvernehmlichen Lösungen und geben Empfehlungen für die zukünftige Handhabung der Besuchkontakte.
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Kontakt und Informationen:
IfS-Besuchstreff
Kontaktperson:
Dr. Maria Feurstein
» E-Mail.
IfS-Familienarbeit Bludenz
Obdorfweg 1
6700 Bludenz
Tel.: 05552/66907
Fax: 05552/66907-23
» E-Mail.
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