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IfS-Gewaltschutzstelle

IfS-Gewaltschutzstelle

Handeln gegen Gewalt in der Familie
Opferschutz und Gewaltprävention

Sie werden belästigt, erniedrigt, beschimpft, beleidigt, gequält, bedroht, verfolgt, eingesperrt, geschlagen, genötigt, vergewaltigt? Sie leben in Angst und Unsicherheit?

Opfer häuslicher Gewalt haben das Recht auf Schutz und Sicherheit. Gewalt in der Familie ist strafbar. 

Hilfe bei beharrlicher Verfolgung (Stalking)

Auch das Beobachten, Verfolgen, Ausspionieren, brieflich oder telefonisch Belästigen, mit unerwünschten Geschenken Überhäufen oder Terrorisieren muss bei dementsprechender Intensität und Dauer nicht toleriert werden. Dieses Verhalten ist strafbar.

Vertraulich, freiwillig, kostenlos

Wir informieren, beraten und begleiten Sie, wenn Sie von häuslicher Gewalt oder Gewalt im familiären und nahen sozialen Umfeld betroffen sind.

Wir bieten Unterstützung vor oder nach polizeilichen Interventionen wie Streitschlichtung, Wegweisung, Betretungsverbot, Anzeige oder Verhaftung des Täters mit dem Ziel, dass Sie als Opfer geschützt werden und sich wieder sicher fühlen können.

Wir sind für Sie da zur Erstinformation, zur Erstellung eines Sicherheitsplans und zur Einleitung sofortiger Interventionen nach einem Vorfall. Wir bieten Hilfestellung bei Behördenkontakten, bei der Weitervermittlung an andere soziale Einrichtungen und sorgen bei Bedarf für Übersetzungshilfe in Ihrer Muttersprache.

Scheuen Sie sich nicht davor, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie werden von Juristinnen und Sozialarbeiterinnen, Psychologinnen und Pädagoginnen beraten. Unser Angebot ist kostenlos und vertraulich.

Die IfS-Gewaltschutzstelle Vorarlberg ist eine gesetzlich anerkannte Opferschutzeinrichtung.

Schutz vor Gewalt

- in der Familie
- im nahen sozialen Umfeld
- durch beharrliche Verfolgung


Durch das Erste und Zweite Gewaltschutzgesetz können Polizei und Gericht gewalttätige Personen aus der Wohnung weisen und ihnen die Rückkehr sowie die Kontaktaufnahme verbieten. Mögliche Maßnahmen sind:

Wegweisung – die Polizei weist eine Person aus der Wohnung, wenn von ihr eine Gefahr für andere ausgeht. Die IfS-Gewaltschutzstelle wird umgehend benachrichtigt. Wir nehmen so schnell wie möglich Kontakt mit Ihnen auf, damit weitere Schritte fristgerecht eingeleitet werden können.

Betretungsverbot – die Person, von der Gefahr ausgeht, darf zwei Wochen lang nicht in die Wohnung zurückkehren.
Sie haben gesetzlichen Anspruch auf Schutz und Sicherheit, die Eigentumsverhältnisse sind unwichtig. Das polizeiliche Betretungsverbot gilt für zwei Wochen und verlängert sich um weitere zwei Wochen, wenn Sie bei Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen.
Sie können weder die Verhängung noch die Dauer des Betretungsverbotes beeinflussen.

Einstweilige Verfügung – der Person, von der eine Gefahr ausgeht, wird zum Beispiel für mehrere Monate verboten, in die Wohnung zurückzukehren oder sich an bestimmten Orten aufzuhalten, bzw. es wird ihr aufgetragen, jeden Kontakt zu vermeiden. Stalkern kann auch verboten werden, Daten zu verbreiten oder Waren für das Opfer zu bestellen.


Eine Gefährdung besteht dann, wenn Ihnen das Zusammenleben und das Zusammentreffen unzumutbar gemacht werden

  • durch einen körperlichen Angriff,
  • die Androhung eines solchen
  • oder wenn durch das Verhalten des Gefährders Ihre psychische Gesundheit erheblich beeinträchtigt wird.


Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung. Diesen längerfristigen Schutz können Sie bei entsprechender Gefährdung auch beantragen, ohne dass die Polizei bereits eingeschritten ist und ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde. Das Gericht entscheidet binnen weniger Tage mittels Beschluss. Dem Gefährder wird möglicherweise das Verlassen der Wohnung / des Hauses aufgetragen und das Betreten auch der unmittelbaren Umgebung verboten. Die einstweilige Verfügung kann auch den Aufenthalt an bestimmten beantragten Orten (Arbeitsplatz, Schule, Kindergarten etc.) und die Kontaktaufnahme untersagen. Die einstweilige Verfügung gilt bis zu 6 bzw. bis zu 12 Monate.

Hält sich der Gefährder nicht an den Beschluss, rufen Sie die Polizei!

Prozessbegleitung

bedeutet Beratung, Begleitung und juristische Vertretung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Die Zeit vor und bei der Anzeige, während der Ermittlungen und während des Strafverfahrens sind für Opfer von Straftaten sehr belastende Ausnahmesituationen. Durch Information über die Abläufe und psychosozialen und/oder juristischen Beistand können Gefühle von Unsicherheit oder Angst gemildert werden.

Die Verantwortung für die Gewalttat liegt beim Täter. Er hat die Konsequenzen zu tragen.

Lesen Sie mehr über Ihre Rechte als Opfer einer Straftat:

. Infos unter Prozessbegleitung.

Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt!

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Kontakt und Information:

IfS-Gewaltschutzstelle Vorarlberg
Leiterin: Ulrike Furtenbach
Johannitergasse 6
6800 Feldkirch

Tel.: 05522/82440
Fax: 05522/82440-20
» E-Mail.
» Lageplan.
» Fahrplan.

Öffnungszeiten:
von Mo bis Fr
08.00 – 13.00 Uhr
Mo und Do
13.00 – 16.00 Uhr
Türkischsprachige Beratung
Do 14.00 – 16.00 Uhr
Beratungstermine sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Wöchentliche Sprechstunden
bei den IfS-Beratungsdiensten:

Bludenz
Mo 14.00 – 17.00 Uhr
Bregenz
Di 14.00 – 17.00 Uhr
Dornbirn
Do 14.00 – 17.00 Uhr
Feldkirch
Mi 14.00 – 17.00 Uhr
Hohenems
jeden 1. und 3. Mi
9.00 – 11.00 Uhr

Downloads:
Jeder Tag ohne Gewalt ist ein Gewinn (Folder, deutsch).
(PDF/255KB)
Jeder Tag ohne Gewalt ist ein Gewinn (Folder, Türkçe)
.(PDF/244KB)

Stalking (Folder, deutsch).
(PDF/420KB)
Stalking (Folder, Türkçe)
.(PDF/350KB)
Jahresbericht 2007 - lang
.(PDF/1230KB)
Jahresbericht 2008 - lang.
(PDF/1150KB)
Jahresbericht 2009 - lang
.(PDF/3000KB)
Jahresbericht 2010 - lang.
(PDF/920KB)


S.I.G.N.A.L.-Leitfaden.
(PDF/510KB)
Broschüre "Hinter der Fassade".
(PDF/510KB)
Medizinische Befunddokumentation.
(PDF/510KB)
Dokumentationsbogen (Druckvorlage).
(PDF/510KB)
Notfallkarte deutsch.
(PDF/510KB)
Notfallkarte englisch.
(PDF/510KB)
Notfallkarte kroatisch.
(PDF/510KB)
Notfallkarte türkisch.
(PDF/510KB)
Professioneller Umgang mit Gewaltopfern (Präsentation).
(PDF/430KB)

Reformvorschläge 2010.
(PDF/360KB)