

Die IfS-Patientenanwaltschaft ist eine Einrichtung auf Grundlage des Unterbringungsgesetzes (UbG).
Nach dem UbG ist es unser Auftrag PatientInnen, die gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen wurden, oder dort Zwangsmaßnahmen unterliegen, parteilich zu vertreten.
Unsere Zuständigkeit erstreckt sich auf das LKH-Ranweil.
„Unterbringung“ im Sinn des Gesetzes bedeutet, dass durch ärztliche Verfügungen im Rahmen der stationären psychiatrischen Behandlung, Rechte von PatientInnen eingeschränkt werden.
Ziel ist die unverzügliche Klärung der rechtlichen Lage, ohne langwieriges Aktenverfahren.
Die Zwangssituation soll für die Betroffenen, durch unsere Vertretung vor Ort, raschest aufgehoben werden.
Der persönliche Behandlungswunsch der Betroffenen, als Patientenwille, soll weitgehendst Berücksichtigung finden.
Die IfS-Patientenanwaltschaft ist vom Krankenhaus unabhängig.
Gerichtliches Verfahren
Wir vertreten PatientInnen auch im gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung von Freiheitseinschränkungen und Behandlungen gegen den Willen der Betroffenen. (Unterbringungsverfahren).
Erfolgte Eingriffe in Persönlichkeitsrechte im Rahmen einer Zwangsbehandlung, wie etwa (Gurt-) Fixierungen oder Behandlung mit Neuroleptika, werden im Unterbringungsverfahren, durch das Bezirksgericht Feldkirch geprüft.
Beschlüsse des Unterbringungsgerichts, die Zwangsmaßnahmen für nicht zulässig erklären, können als eine Entscheidungsgrundlage zur Klärung allfälliger Schadenersatzansprüche dienen.
Diese können von einem Rechtsanwalt im Gerichtsweg, oder vom „Patientenanwalt für das Land Vorarlberg“ im Rahmen seiner Kompetenz, verfogt werden.
Novelle zum UbG
Mit 1.7.2010 ist das UbG novelliert worden.
Den Gesetzestext, mit dem das UbG neu gefasst worden ist, finden Sie hier..
Hinweis: Informationen zur aktuellen gesetzlichen Grundlage finden Sie in unserer Broschüre. "Patientenrechte und Unterbringungsgesetz".
Unser Angebot
Team
Unser Team besteht aus einer Pädagogin (Jugendpsychiatrie) und zwei Juristen.
Wir haben eine berufsspezifische Erfahrung über mehrere Jahre und absolvieren regelmäßige fachspezifische Fortbildungen.
Wir sind ausgebildete Mediatoren (u.a. „Österreichischer Bundesverband für Mediatoren“).
Durch diese personelle Besetzung begegnen wir der besonderen Herausforderung unserer Tätigkeit, die über eine rein juristische Vertretung hinausgeht und den besonderen Bedürfnissen unserer Klientel gerecht werden soll.
Kontakt
Bei Anfragen sind die IfS-Patientenanwälte wochentags von 8.00 bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Bei Bedarf können Sie ein persönliches Gespräch mit einer IfS-PatientenanwältIn vereinbaren, das aufgrund unserer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht vertraulich ist.
Wir beraten Sie auch als Angehörige von Betroffenen.
Sind Sie als ÄrztIn oder MitarbeiterIn von sozialen Institutionen oder Krankenhäusern mit rechtlichen Fragen zur Unterbringung konfrontiert, so geben wir gerne Auskunft.
IfS-Patientenanwaltschaft feierte 20-jähriges Jubiläum
Seit dem Jahr 1991 ist die IfS-Patientenanwaltschaft im Landeskrankenhaus Rankweil tätig. Vieles ist seither in der psychiatrischen Versorgung in Vorarlberg in Bewegung geraten. Ihr 20jähriges Bestehen nahm die IfS-Patientenanwaltschaft zum Anlass, am 18. November 2011 zu einer Tagung mit dem Titel „Ambulant vor stationär – Theorie oder Praxis? Regionale Hilfsangebote in der psychiatrischen Versorgung Vorarlbergs“ im Frastanzer „Haus der Begegnung“ einzuladen.
Im Rahmen der gut besuchten Veranstaltung setzten Fachpersonen in Vorträgen interessante Impulse und diskutierten in der anschließenden Podiumsrunde. Unter den zahlreichen Gästen und Gratulanten befanden sich Landtagsvizepräsidentin Dr. Gabriele Nussbaumer, Landtagsabgeordnete Katharina Wiesflecker, Kinder und Jugendanwalt Michael Rauch, Prim. Dr. Albert Lingg, IfS-Geschäftsführer und Obmann des Verein IfS- Sachwalterschaft, Bewohnervertretung und Patientenanwaltschaft Dr. Stefan Allgäuer.
Vorträge zum downloaden:
20 Jahre UbG und IfS-Patientenanwaltschaft – bisherige Erfahrungen und Ausblick.
Mag. Christian Fehr, Leiter IfS-Patientenanwaltschaft
„Home Treatment“ oder „Mobiles Krisenteam“ in Bayerisch Schwaben – Psychiatrisch-psychotherapeutische Akutversorgung im häuslichen Umfeld.
Mobiles Krisenteam des Bezirkskrankenhauses Günzburg
Ambulante und rehabilitative Jugendpsychiatrie der pro mente Vorarlberg – sozialpsychiatrische Integrationsangebote und Aktivitäten.
Dr. Wolfram Metzger, pro mente Vorarlberg
Leben lernen – Spannungsfeld zwischen Gesellschaft, individueller Lebensführung und Erkrankung
DSA Thomas Vogel, aqua mühle frastanz
IfS-Sozialpsychiatrische Intensivbetreuung – Stabilisierung und Entwicklung des Selbst bei Menschen mit strukturellen Defiziten.
Dr. Martina Gasser, Institut für Sozialdienste
Podiumsdiskussion mit den Vortragenden und.
▪ Dr. Jan di Pauli, leitender Oberarzt LKH-Rankweil
▪ Interessenvertretung „omnibus“
▪ HPE Vorarlberg
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Kontakt und Informationen:
IfS-Patientenanwaltschaft
Leitung:
Mag. Christian Fehr
Valdunastraße 16
6830 Rankweil
Tel.: 05522/403-4040
Fax: 05522/403-6513
» E-Mail.
» Lageplan.
» Fahrplan.
Kontaktpersonen in Krisen und bei Anfragen:
Mag. Christian Fehr
Tel.: 05522/403-4041
» E-Mail.
Mag. Barbara Hinterholzer
Tel.: 05522/403-4042
» E-Mail.
Dr. Roland Horsten
Tel.: 05522/403-4043
» E-Mail.
Downloads:
Patientenanwaltschaft (Folder).
(PDF/76KB)
Patientenanwaltschaft (Broschüre).
(PDF/570KB)