IfS - Institut für Sozialdienste Vorarlberg
IfS-Patientenanwaltschaft

IfS-Patientenanwaltschaft

Die IfS-Patientenanwaltschaft ist eine Einrichtung auf Grundlage des Unterbringungsgesetzes (UbG). 

Nach dem UbG ist es unser Auftrag PatientInnen, die gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen wurden, oder dort Zwangsmaßnahmen unterliegen, parteilich zu vertreten. 

Unsere Zuständigkeit erstreckt sich auf das LKH-Ranweil.
„Unterbringung“ im Sinn des Gesetzes bedeutet, dass durch ärztliche Verfügungen im Rahmen der stationären psychiatrischen Behandlung, Rechte von PatientInnen eingeschränkt  werden. 
Ziel ist die unverzügliche Klärung der rechtlichen Lage, ohne langwieriges Aktenverfahren.

Die Zwangssituation soll für die Betroffenen, durch unsere Vertretung vor Ort, raschest aufgehoben werden.  

Der persönliche Behandlungswunsch der Betroffenen, als Patientenwille, soll weitgehendst Berücksichtigung finden.

Die IfS-Patientenanwaltschaft ist vom Krankenhaus unabhängig. 

Gerichliches Verfahren

Wir vertreten  PatientInnen auch  im gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung  von Freiheitseinschränkungen und Behandlungen gegen den Willen der Betroffenen.   (Unterbringungsverfahren).
Erfolgte Eingriffe in Persönlichkeitsrechte im Rahmen einer Zwangsbehandlung, wie etwa (Gurt-) Fixierungen oder Behandlung mit Neuroleptika, werden im Unterbringungsverfahren, durch das Bezirksgericht Feldkirch geprüft. 
Beschlüsse  des Unterbringungsgerichts, die Zwangsmaßnahmen für nicht zulässig erklären, können als eine Entscheidungsgrundlage zur Klärung allfälliger Schadenersatzansprüche dienen.
Diese können von einem Rechtsanwalt im Gerichtsweg, oder  vom „Patientenanwalt für das Land Vorarlberg“ im Rahmen seiner Kompetenz,  verfogt werden. 

Hinweis: Informationen zum Unterbringungsgesetz finden Sie in unserer Broschüre.

Novelle zum UbG 

Mit 1.7.2010  ist das UbG novelliert worden. Informationen zum Bundesgesetz, mit dem das UbG neu gefasst worden ist, finden Sie hier

Sobald die Gesetzesnovellierung in unsere Broschüre eingearbeitet ist, wird die überarbeitete Fassung verfügbar sein.   

Unser Angebot 

  • Gerichtliche Vertretung beim Überprüfungsverfahren ärztlich angeordneter Zwangsmaßnahmen (Aufenthalt bzw. Behandlung gegen den Willen oder ohne Zustimmung, Freiheitsbeschränkungen wie Fixierung, Ausgangssperre usw.) 
  • Gerichtliche Vertretung bei  Zwangseinweisung durch Polizei, Amts- oder Gemeindearzt
  • Außergerichtliche Vertretung unmittelbar in der Zwangssituation gegenüber behandelndem Arzt und Pflegepersonal durch mediative Vermittlung 
  • Beratung und Information über Patientenrechte, Unterbringungsgesetz, Alternativen zur stationären Behandlung, Maßnahme nach § 21 StGB, Sachwalterschaft, Patientenverfügungen

 

Team

Unser Team besteht aus einer Pädagogin  (Jugendpsychiatrie) und  zwei Juristen.
Wir haben eine berufsspezifische Erfahrung über mehrere Jahre und absolvieren regelmäßige fachspezifische Fortbildungen. 
Wir sind ausgebildete Mediatoren  (u.a. „Österreichischer Bundesverband für Mediatoren“).
Durch diese personelle Besetzung begegnen wir der besonderen Herausforderung unserer Tätigkeit, die über eine rein juristische Vertretung hinausgeht und den besonderen Bedürfnissen unserer Klientel gerecht werden soll. 

Kontakt

Bei Anfragen sind die IfS-Patientenanwälte wochentags von 8.00 bis 16.00 Uhr  telefonisch erreichbar. 
Bei Bedarf  können Sie ein persönliches Gespräch mit einer  IfS-PatientenanwältIn vereinbaren, das aufgrund unserer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht vertraulich ist.
Wir beraten Sie auch als Angehörige von Betroffenen.
Sind Sie als ÄrztIn oder MitarbeiterIn von sozialen Institutionen oder Krankenhäusern mit rechtlichen Fragen zur Unterbringung konfrontiert, so geben wir gerne Auskunft. 

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Kontakt und Informationen:

IfS-Patientenanwaltschaft  
Leitung:
Mag. Christian Fehr
Valdunastraße 16
6830 Rankweil
Tel.: 05522/403-4040
Fax: 05522/403-6513
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Kontaktpersonen in Krisen und bei Anfragen:

Mag. Christian Fehr
Tel.: 05522/403-4041
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Mag. Barbara Hinterholzer
Tel.: 05522/403-4042
» E-Mail

Dr. Roland Horsten
Tel.: 05522/403-4043
» E-Mail

Downloads:
Patientenanwaltschaft (Folder)
(PDF/76KB)
Patientenanwaltschaft (Broschüre)
(PDF/200KB)

Datum