
Die Verbesserung der Rechtsstellung psychisch kranker Menschen in Psychiatrischen Krankenanstalten oder Abteilungen ist das Ziel des "Unterbringungsgesetzes".
Um den besonderen Schutz der Persönlichkeitsrechte dieser Patienten sowie die Achtung und Wahrung ihrer Würde besser zu gewährleisten, stehen ihnen unabhängige und fachkundige Patientenanwälte des IfS zur Verfügung. Durch die Einrichtung der Patientenanwaltschaft wird eine den Grundzügen der Menschenrechte entsprechende Vertretung des zwangsweise untergebrachten Patienten sichergestellt.
Zielgruppe
Angebot
Erreichbarkeit
In akuten Krisen verbunden mit möglicherweise notwendigen Zwangsmaßnahmen wie etwa fragliche zwangsweise Einweisung in das psychiatrische Krankenhaus sowie Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Krankenhaus sind die Patientenanwälte von 8.00 bis 16.00 Uhr mittels des Mobiltelefons erreichbar.
Zuständigkeiten der Patientenanwälte in akuten Krisen:
Bei allgemeinen oder konkreten Anfragen zu folgenden Themenbereichen sind die Patientenanwälte per E-Mail, über ihr Mobiltelefon oder die IfS-Patientenanwaltschaft erreichbar.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserer aktuellen Broschüre.
Kontakt und Informationen:
IfS-Patientenanwaltschaft
Leitung:
Mag. Christian Fehr
Valdunastraße 16
6830 Rankweil
Tel.: 05522/403-4040
Fax: 05522/403-6513
» E-Mail
» Lageplan
» Fahrplan
Kontaktpersonen in Krisen und bei Anfragen:
Mag. Christian Fehr
Tel.: 05522/403-4041
» E-Mail
Mag. Barbara Hinterholzer
Tel.: 05522/403-4042
» E-Mail
Dr. Roland Horsten
Tel.: 05522/403-4043
» E-Mail
Downloads:
Patientenanwaltschaft (Folder)
(PDF/76KB)
Patientenanwaltschaft (Broschüre)
(PDF/200KB)