
Die IfS-Patientenanwaltschaft ist eine Einrichtung auf Grundlage des Unterbringungsgesetzes (UbG).
Nach dem UbG ist es unser Auftrag PatientInnen, die gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen wurden, oder dort Zwangsmaßnahmen unterliegen, parteilich zu vertreten.
Unsere Zuständigkeit erstreckt sich auf das LKH-Ranweil.
„Unterbringung“ im Sinn des Gesetzes bedeutet, dass durch ärztliche Verfügungen im Rahmen der stationären psychiatrischen Behandlung, Rechte von PatientInnen eingeschränkt werden.
Ziel ist die unverzügliche Klärung der rechtlichen Lage, ohne langwieriges Aktenverfahren.
Die Zwangssituation soll für die Betroffenen, durch unsere Vertretung vor Ort, raschest aufgehoben werden.
Der persönliche Behandlungswunsch der Betroffenen, als Patientenwille, soll weitgehendst Berücksichtigung finden.
Die IfS-Patientenanwaltschaft ist vom Krankenhaus unabhängig.
Gerichliches Verfahren
Wir vertreten PatientInnen auch im gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung von Freiheitseinschränkungen und Behandlungen gegen den Willen der Betroffenen. (Unterbringungsverfahren).
Erfolgte Eingriffe in Persönlichkeitsrechte im Rahmen einer Zwangsbehandlung, wie etwa (Gurt-) Fixierungen oder Behandlung mit Neuroleptika, werden im Unterbringungsverfahren, durch das Bezirksgericht Feldkirch geprüft.
Beschlüsse des Unterbringungsgerichts, die Zwangsmaßnahmen für nicht zulässig erklären, können als eine Entscheidungsgrundlage zur Klärung allfälliger Schadenersatzansprüche dienen.
Diese können von einem Rechtsanwalt im Gerichtsweg, oder vom „Patientenanwalt für das Land Vorarlberg“ im Rahmen seiner Kompetenz, verfogt werden.
Hinweis: Informationen zum Unterbringungsgesetz finden Sie in unserer Broschüre.
Novelle zum UbG
Mit 1.7.2010 ist das UbG novelliert worden. Informationen zum Bundesgesetz, mit dem das UbG neu gefasst worden ist, finden Sie hier.
Sobald die Gesetzesnovellierung in unsere Broschüre eingearbeitet ist, wird die überarbeitete Fassung verfügbar sein.
Unser Angebot
Team
Unser Team besteht aus einer Pädagogin (Jugendpsychiatrie) und zwei Juristen.
Wir haben eine berufsspezifische Erfahrung über mehrere Jahre und absolvieren regelmäßige fachspezifische Fortbildungen.
Wir sind ausgebildete Mediatoren (u.a. „Österreichischer Bundesverband für Mediatoren“).
Durch diese personelle Besetzung begegnen wir der besonderen Herausforderung unserer Tätigkeit, die über eine rein juristische Vertretung hinausgeht und den besonderen Bedürfnissen unserer Klientel gerecht werden soll.
Kontakt
Bei Anfragen sind die IfS-Patientenanwälte wochentags von 8.00 bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Bei Bedarf können Sie ein persönliches Gespräch mit einer IfS-PatientenanwältIn vereinbaren, das aufgrund unserer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht vertraulich ist.
Wir beraten Sie auch als Angehörige von Betroffenen.
Sind Sie als ÄrztIn oder MitarbeiterIn von sozialen Institutionen oder Krankenhäusern mit rechtlichen Fragen zur Unterbringung konfrontiert, so geben wir gerne Auskunft.
Kontakt und Informationen:
IfS-Patientenanwaltschaft
Leitung:
Mag. Christian Fehr
Valdunastraße 16
6830 Rankweil
Tel.: 05522/403-4040
Fax: 05522/403-6513
» E-Mail
» Lageplan
» Fahrplan
Kontaktpersonen in Krisen und bei Anfragen:
Mag. Christian Fehr
Tel.: 05522/403-4041
» E-Mail
Mag. Barbara Hinterholzer
Tel.: 05522/403-4042
» E-Mail
Dr. Roland Horsten
Tel.: 05522/403-4043
» E-Mail
Downloads:
Patientenanwaltschaft (Folder)
(PDF/76KB)
Patientenanwaltschaft (Broschüre)
(PDF/200KB)