SEITENBEREICHE


zur IfS-Homepage.
IfS-Sachwalterschaft

IfS-Sachwalterschaft

1984 hat das neue Sachwaltergesetz die veraltete Entmündigungsordnung aufgehoben. Seit 1985 gibt es in Vorarlberg einen Verein für Sachwalterschaft, die IfS-Sachwalterschaft. Die Finanzierung erfolgt durch Subventionen des Justizministeriums, des Landes Vorarlberg und durch KlientInnenbeiträge.

» Die Aufgabe / Angebot / Ehrenamt / Beratung / Schulung
.
» NEUE Folder der IfS-Sachwalterschaft
.
» Erläuterungen.

» Vortrag DDr. Dimmel - "Besachwaltung im Strukturwandel der postfordistischen Wissensgesellschaft" als PDF-Dokument zum Online-Lesen oder Downloaden.

» Vortrag DDr. Dimmel - "Besachwaltung im Strukturwandel der postfordistischen Wissensgesellschaft" als mp3-Datei zum Anhören oder Downloaden.

IfS-Sachwalterschaft

Die Aufgabe

Sachwalterschaft ist die gesetzliche Vertretung für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Krankheit, wenn sie ihre Angelegenheiten nicht ohne Gefahr einer Benachteiligung selbst erledigen können. Sachwalter kümmern sich um die materielle Situation, sie vertreten vor Behörden, halten persönlichen Kontakt mit der betroffenen Person und kümmern sich um eine soziale Betreuung. Den Auftrag erteilt das jeweilige Bezirksgericht mit einem förmlichen Gerichtsbeschluss. IfS-SachwalterInnen stehen nur dann zur Verfügung, wenn die betroffene Person keine geeigneten Angehörigen hat, die die Sachwalterschaft übernehmen können. Sind überwiegend rechtliche Angelegenheiten zu besorgen, ist vom Gericht ein Rechtsanwalt oder Notar als Sachwalter zu bestellen.

Das Angebot
Hauptberufliche IfS-SachwalterInnen

Als einstweilige Sachwalter vertreten hauptberufliche IfS-SachwalterInnen die Interessen der Betroffenen im Verfahren; d. h. sie klären ab, ob im jeweiligen Fall eine Sachwalterschaft erforderlich ist, wie weit der Wirkungskreis des Sachwalters reichen sollte und wer für dieses Amt in Frage kommt.

Als Sachwalter - nach Abschluss des Verfahrens - werden hauptberufliche IfS-SachwalterInnen dann bestellt, wenn es keine andere Alternative gibt (Angehörige, Rechtsberufler) und die anfallenden Aufgaben den Einsatz eines professionellen Sachwalters erfordern.

Ehrenamtliche IfS-SachwalterInnen

Eine große Anzahl ehrenamtlicher MitarbeiterInnen kümmert sich um Betroffene. Ehrenamtliche IfS-SachwalterInnen werden dem Gericht dann als Sachwalter vorgeschlagen, wenn die Aufgaben überschaubar sind und es in erster Linie um eine längerfristige persönliche Beziehung zu den Betroffenen geht. Ehrenamtliche IfS-SachwalterInnen erhalten vom Verein eine Ausbildung; sie werden von hauptberuflichen IfS-SachwalterInnen in Ehrenamtlichen-Teams angeleitet und unterstützt. Spesenersatz, diverse Versicherungen und Fortbildungsangebote runden das Angebot für Ehrenamtliche ab.

Beratung und Einschulung

Hauptberufliche IfS-SachwalterInnen beraten und unterstützen in allen Sachwalterschaftsfragen. Dieses Angebot ist kostenlos und wird vor allem von Angehörigen, die als Sachwalter bestellt sind, in Anspruch genommen. Bei Bedarf sind auch Hausbesuche möglich.

Der Kurs "Anleitung für Sachwalter" wird über das Bildungscenter der Arbeiterkammer Vorarlberg zweimal jährlich in Bregenz und Feldkirch angeboten; Terminbekanntgabe und Anmeldung erfolgt über die AK (siehe AK-Kursprogramm).

Neue Folder der Sachwalterschaft


Mit diesen Foldern im PDF-Format erhalten Sie einen raschen Überblick über:


Sachwalterschaft

 Angehörigenvertretung

 Vorsorgevollmacht

.

.

.


Klicken Sie auf die Bilder, um die Folder zu öffnen oder mit der rechten Maustaste, um den Download zu starten.

 

Erläuterungen

Am 1. Juli 2007 ist das neue Sachwalterrecht in Kraft getreten. Mit einer neuen Vorsorgevollmacht und der sogenannten Sachwalterverfügung soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden.

Auch den Familien der Betroffenen sollen mehr Rechte eingeräumt werden: Sie sollen die Betroffenen in verschiedenen Bereichen rechtswirksam vertreten können. Lesen Sie mehr dazu in der vom Justizministerium herausgegebenen Broschüre zum (neuen) Sachwalterschaftsrecht.

Sachwalterschaft-Broschüre

Hier können Sie die neue Broschüre lesen und ausdrucken.
Die Sachwalterschaft-Broschüre. kann beim Bundesministerium für Justiz kostenlos unter der Telefonnummer 0800/99 99 99 angefordert werden.

SWRAEG-Bundesgesetzblatt
SWRAEG-Erläuterungen

Für Interessierte hier noch zwei Ergänzungen.

SWRAEG-Bundesgesetzblatt.
(PDF/128KB)
SWRAEG-Erläuternde Bemerkungen.
(PDF/400KB)

Widerruf nach § 284d ABGB gegen die gesetzliche Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger

Das Musterformular "Widerruf nach § 284d ABGB. gegen die gesetzliche Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger" ist behilflich, wenn man im Falle einer eintretenden psychischer Krankheit oder geistigen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann und NICHT durch einen oder mehrere nächste Angehörige vertreten werden möchte. Es sollte einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin oder einem Notar/einer Notarin vorgelegt werden, damit diese/r den Widerspruch in ein Register einträgt. So wird gewährleistet, dass der Widerspruch bei Eintritt des Vorsorgefalles beachtet wird.

Formular Vorsorgevollmacht

Mit dem Formular "Vorsorgevollmacht". wird die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht geschaffen, mit der man einer Person des Vertrauens für den Fall des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit eine Vollmacht erteilen kann. Durch die Vorsorgevollmacht wird die Selbstbestimmung gestärkt, eine Sachwalterschaft kann oftmals vermieden werden. Die Vollmacht ermöglicht also eine individuellere Betreuung der Betroffenen: Die Regelung von Bankgeschäften, die Unterbringung in einem Pflegeheim und die Vertretung vor Behörden können so im Vorsorgefall an eine bestimmte Person des Vertrauens übertragen werden.

Damit das Dokument rechtsgültig ist, gilt es einige Dinge zu beachten: Die Vorsorgevollmacht kann eigenhändig geschrieben und unterzeichnet werden. Wird das Formular verwendet, muss sie von dem Betreffenden unterschrieben und der Wille in Anwesenheit von drei Zeugen bekräftigt werden. Die Zeugen müssen ebenfalls auf der Vollmacht unterschreiben. Das Formular bietet einen wichtigen Leitfaden, es wird aber dennoch empfohlen, professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen - so kann individuell geklärt werden, in welchen Lebensbereichen eine Vorsorgevollmacht sinnvoll und notwendig ist.

Die Vorsorgevollmacht kann von einem Notar/einer Notarin oder Rechtsanwalt /Rechtsanwältin registriert werden, dies ist aber nicht vorgeschrieben. Nur bei schwerwiegenden medizinischen Eingriffen, einem dauerhaften Wohnsitzwechsel oder bei außerordentlichen Vermögensangelegenheiten muss die Vollmacht generell vor einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin, einem Notar/einer Notarin oder Gericht errichtet werden. Damit wird sichergestellt, dass sie im Vorsorgefall aufgefunden und beachtet wird. Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit formlos widerrufen werden, auch wenn der Vorsorgefall bereits eingetreten ist.


Schriftgröße

Kontakt und Informationen:

IfS-Sachwalterschaft Dornbirn
Leitung:
Mag. Florian Bachmayr-Heyda
Poststraße 2/4
A-6850 Dornbirn
Tel.: 05572/908888
Fax: 05572/908888-43
» E-Mail.
» Lageplan.
» Fahrplan.

IfS-Sachwalterschaft Feldkirch
Johannitergasse 6
A-6800 Feldkirch
Tel.: 05522/75191
Fax: 05522/75191-23
» E-Mail.
» Lageplan.
» Fahrplan.

Downloads:
Sachwalterschaft-Broschüre.
(PDF / 400 KB)
SWRAEG-Bundesgesetzblatt.
(PDF / 130 KB)
SWRAEG-Erläuternde Bemerkungen.
(PDF / 400 KB)
Widerruf nach § 284d ABGB.
(PDF / 20 KB)
Vorsorgevollmacht.
(PDF / 200 KB)
Präsentation SWRAEG.
(PDF / 340 KB)
Clearing-Vortrag.
(PDF / 230 KB)
Workshop Personensorge.
(PDF / 65 KB)