
Wenn ein gewisser Abstand zum Elternhaus für die Lösung von Problemen notwendig ist, bieten die IfS-Wohngemeinschaften Jugendlichen die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen, Probleme zu erkennen und zu definieren, sich mit der eigenen Geschichte auseinanderzusetzen und gemeinsam mit Eltern, Gleichaltrigen und Betreuungspersonen Lösungsstrategien zu erarbeiten.
Der geschützte Lebensbereich in den Wohngemeinschaften ermöglicht eine intensive und gezielte Förderung der individuellen Entwicklung der Jugendlichen. Dem systemischen Denkansatz und humanistischen Menschenbild verpflichtet, messen wir bei der Entwicklungsarbeit personenorientierten pädagogischen Maßnahmen, dem Primärbetreuungssystem und der Gleichaltrigengruppe als Medium für soziales Lernen besondere Bedeutung zu.
Zielgruppe
Das Angebot der Sozialpädagogischen Wohngemeinschaften richtet sich im speziellen an Jugendliche beiderlei Geschlechts zwischen 14 und 18 Jahren bzw. deren Eltern oder Obsorgeträger.
Betreuung
Die Wohngemeinschaften des IfS sind ganzjährig geöffnet. Die "24-Stunden-Betreuung" der Jugendlichen durch eine Fachkraft wird im Wechseldienst gewährleistet.
Mit der Aufnahme wird jedem/r Jugendlichen eine "Primärbetreuung" namentlich zugeordnet. Die Primärbetreuung ist verantwortlich für die Erziehungsplanung, die Erarbeitung der Zielsetzungen mit allen in die Entwicklungsarbeit einbezogenen Personen sowie die gewählten Methoden in der Betreuung der ihr zugewiesenen KlientInnen. Diese Zielsetzungen und die geplante Vorgehensweise werden mit den übrigen Teammitgliedern abgestimmt, da jedem/r Einzelnen in der Umsetzung der gemeinsamen Arbeit eine wesentliche Rolle zukommt.
Einbezug der Eltern
Die Eltern der stationär untergebrachten Jugendlichen werden in die sozialpädagogische Arbeit der Wohngemeinschaften verantwortlich mit eingebunden. Zielsetzung der Familienarbeit ist es, das Umfeld der Jugendlichen in der Familie sowie die Kommunikations- und Beziehungsstrukturen soweit weiterzuentwickeln, dass verbindliche Konfliktlösungsmöglichkeiten schlussendlich familienintern erarbeitet werden können.
Krisenunterbringung
Konzeptuell steht in jeder Sozialpädagogischen Wohngemeinschaft ein Krisenplatz zur Verfügung. Abhängig von freier Kapazität ist eine Krisenunterbringung an jedem Wochentag und zu jeder Tageszeit möglich. Sowohl die Definition des Begriffs "Krise" als auch der Ablauf einer Krisenaufnahme orientieren sich am Konzept "Ein Kind in der Krise" der ARGE Kinderschutz.
Finanzierung
Nach Zuweisung über die fallführende Bezirkshauptmannschaft werden die Kosten für Unterbringung und Betreuung von der zuständigen Abteilung Jugendwohlfahrt getragen.
Kontakt und Informationen:
IfS-Wohngemeinschaft Unterland
Leitung und
Anfragebearbeitung:
Ulla Birnbaumer
Rheinstraße 3a
6890 Lustenau
Tel.: 05577/85096
Fax: 05577/85036
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IfS-Wohngemeinschaft Oberland
Leitung und
Anfragebearbeitung:
Andreas Keckeis
Hämmerlestraße 38
6800 Feldkirch
Tel.: 05522/82671
Fax: 05522/82671-4
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