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ifs Beschwerdewesen

In unserer täglichen Arbeit sind wir auf Ihre Rückmeldung angewiesen, vor allem wenn diese kritisch oder unangenehm ist. Eine Beschwerde ermöglicht es uns, den Beratungsprozess zu analysieren, mögliche Missverständnisse zu klären und auf Versäumnisse oder Fehler zu reagieren.

Ein offener Beschwerdeweg

Es ist uns wichtig, auch in diesem Bereich eine ehrliche und offene Haltung einzunehmen. Deshalb richten wir einen offenen Beschwerdeweg ein, der grundsätzlich auch die Möglichkeit einer anonymen Beschwerde vorsieht.

An wen richte ich meine Beschwerde?

Die Beschwerde wird von jedem Mitarbeiter / jeder Mitarbeiterin des ifs angenommen und an die zuständige Leitung zur  Bearbeitung weitergeleitet. 

a) Internet

Sie können eine Beschwerde direkt über das im Internet zur Verfügung gestellte Beschwerdeformular an uns richten.

b) E-Mail

Sie können eine Beschwerde auch per E-Mail einbringen.
Zu adressieren ist Ihre Beschwerde an: E-Mail

c) Postweg

Sie können eine Beschwerde auf dem Postweg an das ifs senden. Hier finden Sie das Formular zum Ausdrucken.
Die Adresse lautet:

ifs Geschäftsführung
KW "Beschwerde"
Interpark Focus 40
6832 Röthis

Ist eine anonyme Beschwerde möglich?

Grundsätzlich ist auch eine anonyme Beschwerde möglich.

Wir nehmen jede Rückmeldung ernst und sind um eine Bearbeitung bemüht. Leider stoßen wir bei einer anonymen Beschwerde aber u. a. an folgende Grenzen: 

  • Es ist uns nicht möglich, Ihnen nach erfolgter Abklärung eine inhaltliche Rückmeldung zukommen zu lassen.
  • Eine inhaltliche Bearbeitung Ihrer Beschwerde setzt vielfach voraus, dass Rückfragen an Sie möglich sind.
  • Oftmals hilft ein klärendes Gespräch in einem geschützten Rahmen, Beratungsabläufe für Sie nachvollziehbar zu machen.
  • Maßnahmen sind aufgrund einer anonymen Beschwerde kaum bis gar nicht setzbar ("Beweisproblematik").

Wird meine Beschwerde vertraulich behandelt?

Auf Wunsch kann Ihre Beschwerde vertraulich behandelt werden. Das heißt, dass Ihre Daten nur den bearbeitenden Personen bekannt sind und jener Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, nicht ohne Rücksprache mit Ihnen offen gelegt werden.

Die Vertraulichkeit hat aber dort ihre Grenzen, wo die Organisation handeln muss (etwa beim Vorwurf der Gewalt etc.).

Was passiert mit meiner Beschwerde?

Die Beschwerde wird - soweit die Vorwürfe nicht Gewalt im weitesten Sinne betreffen - von der jeweiligen Leitungsebene bearbeitet. Das heiß, es werden der Beratungsverlauf analysiert, Einschätzungen getroffen und gegebenenfalls Empfehlungen sowie Anordnungen ausgesprochen. Wichtig ist uns eine Rückmeldung an die / den Betroffene/n.

Die ifs Gewaltschutzkommission ist im Auftrag der ifs Geschäftsführung für die Bearbeitung von Gewaltvorwürfen zuständig. Dies betrifft sämtliche Bereiche - sowohl intern als auch extern.