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ifs Beratungsstelle für Gewaltprävention

Personen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird, müssen eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung absolvieren. In Vorarlberg setzt die ifs Beratungsstelle für Gewaltprävention ein dementsprechendes Beratungsangebot um.

Unser Angebot

orientiert sich an den individuellen Bedarfen und Problemstellungen der Klient:innen. Dabei werden unter anderem folgende Inhalte berücksichtigt:

  • Aktuelles Befinden der Klient:innen: Klärung, ob eine suizidale Krise vorliegt oder eine akute Gewalthandlung gegen Dritte geplant ist
  • Deeskalierende Maßnahmen
  • Psychosoziale Beratung und Stabilisierung im Sinne verhaltens- und einstellungsverändernder Maßnahmen
  • Vermittlung von Empathie (Selbst- und Opferempathie), Perspektivenwechsel
  • Stärkung der Selbstwahrnehmung
  • Allgemeine rechtliche Informationen
  • Anlassbezogene Gefährdungseinschätzung
  • Weitervermittlung zur Bearbeitung von weiteren Problemstellungen (Schuldenberatung, Familienberatung etc.)

Ziel der Beratung

ist es, das eigene Verhalten kritisch zu hinterfragen und die Eigenverantwortung herauszuarbeiten. Die Klient:innen sollen zu einer weiteren vertieften Beratung motiviert werden.

Die ifs Beratungsstelle für Gewaltprävention wird finanziert aus Mitteln des

Kontakt

Beratungsstelle für Gewaltprävention

Gewaltprävention Feldkirch

Bahnhofstraße 18

6800 Feldkirch

Gewaltprävention Dornbirn

Färbergasse 17/1

6850 Dornbirn

Leitung