Cookie-Banner (Einwilligung)

Mit Ihrer Auswahl willigen Sie in die Verwendung von technisch nicht notwendigen Cookies und Diensten zum Zweck der Analyse der Webseitennutzung sowie die Aktivierung externer Einbindungen ein. Widerruf: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Löschfunktion Ihres Browsers oder durch Anpassung der Datenschutzeinstellungen in der Datenschutzerklärung widerrufen.

Skip to Main Content Skip to footer site mapSkip to search
  • Schrift verkleinern
  • Schrift Standard
  • Schrift vergrössern
  • Kontrast erhöhen
  • Inhalte vorlesen
  • Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung Leichter Lesen

Verein ifs Erwachsenen-Vertretung,
ifs Patienten-Anwaltschaft und
ifs Bewohner-Vertretung

Ein Verein ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen.
Diese Personen interessieren sich für das Selbe.
Sie stellen Regeln auf.
Ein Verein hat bestimmte Aufgaben.

Mitglied im diesem Verein sind
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche

  • ifs Erwachsenen-Vertretung,
  • ifs Patienten-Anwaltschaft und
  • ifs Bewohner-Vertretung.

Die Aufgabe dieses Vereins

Der Verein bestimmt, dass sich alle Mitglieder
an bestimmte Gesetze halten müssen.
Das sind die Gesetze:

  • Erwachsenen-Schutz-Gesetz
  • Unterbringungs-Gesetz
  • Heim-Aufenthalts-Gesetz

Selbstbestimmung und Würde

Der Verein setzt sich für Menschen ein, die

  • eine Lernbehinderung, eine geistige Beeinträchtigung
    oder eine psychische Krankheit haben.
    Und die ihre Angelegenheiten nicht mehr gut
    für sich selbst erledigen können.
  • die zu einer Behandlung gezwungen werden,
  • die nicht dort hingehen dürfen, wohin sie möchten.

Diese Menschen brauchen besonderen Schutz,
damit sie trotzdem selbstbestimmt leben können.

Kontakt

Erwachsenenvertretung Dornbirn

Poststraße 2/4

6850 Dornbirn

Erwachsenenvertretung Feldkirch

Johannitergasse 6

6800 Feldkirch

Patientenanwaltschaft
Bewohnervertretung

Poststraße 2/4

6850 Dornbirn

Leitung