Opfer von Gewalt haben das Recht auf Schutz und Sicherheit.
Die ifs Gewaltschutz-Stelle bietet Hilfe für Menschen,
die von Gewalt betroffen sind.
Es gibt verschiedene Arten von Gewalt.
- Sexuelle Gewalt
Dazu zählen unangenehme Berührungen
bis hin zu Vergewaltigung. - Körperliche Gewalt
- Psychische Gewalt
Dazu zählt zum Beispiel das Verbieten von Kontakten
zu anderen Menschen,
oder das ständige Schlechtmachen
einer anderen Person.
Unser Angebot
- Wir beraten und unterstützen Sie in bedrohlichen Situationen.
- Wir unterstützen und begleiten Sie bei Prozessen vor Gericht.
- Manchmal passiert Gewalt in der eigenen Familie
oder im nächsten Umfeld.
Sie können sich bei uns Informationen holen.
Sie können bei uns über Ihre Situation sprechen.
Wir dürfen nichts, was wir mit Ihnen besprechen,
nach außen weitergeben.
Das nennt man Schweigepflicht.
Wir begleiten Sie bei schwierigen Situationen.
Schutz vor Gewalt
Es gibt ein Gesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie.
Die Polizei und das Gericht können gewalttätige Menschen
aus der Wohnung verweisen.
Wir informieren Sie zu diesen Themen.
- Wegweisung oder Betretungs-Verbot durch die Polizei
Die gewalttätige Person muss sofort die Wohnung verlassen.
Sie darf die Wohnung nicht mehr betreten.
Sie darf nicht mehr in die Nähe der Wohnung kommen.
Sie darf keinen Kontakt mit den Personen in der Wohnung aufnehmen. - Einstweilige Verfügung durch das Gericht
Auch das Gericht kann ein Betretungs-Verbot aussprechen. - Prozess-Begleitung
Wenden Sie sich bei Gefahr an die
nächstgelegene Polizei-Station
oder wählen Sie die Notruf-Nummer 133.