Das Wort Stalking ist englisch.
Man spricht es so aus: stoking.
Was bedeutet Stalking?
Stalking ist eine Form von Gewalt.
Es bedeutet, dass jemand eine Person immer wieder
belästigt und verfolgt.
Obwohl die Person das nicht will.
Seit ca. 15 Jahren gibt es dagegen ein Gesetz in Österreich.
Im Gesetz steht, dass Stalking verboten ist.
Das Gesetz heißt Anti-Stalking-Gesetz.
Was steht im Anti-Stalking-Gesetz?
Im Gesetz wird Stalking als beharrliches Verfolgen bezeichnet.
Das bedeutet
- Wenn jemand eine andere Person ständig besucht,
oder in ihre Nähe kommt. - Wenn jemand eine Person ständig anruft
oder ihr Nachrichten schickt.
Zum Beispiel SMS, WhatsApp, E-Mails oder andere Nachrichten. - Wenn jemand einer anderen Person sagt,
dass sie diese Person anrufen soll,
oder ihr Nachrichten schicken soll. - Wenn jemand den Namen und die Adresse
einer anderen Person verwendet,
zum Beispiel um Waren zu bestellen.
Dann bekommt die Person Dinge, die sie nicht bestellt hat
und die sie nicht braucht.
Das ist alles strafbar.
Dafür kann man bis zu 1 Jahr Gefängnis bekommen.
Was kann ich tun, wenn ich gestalkt werde?
- Machen Sie dem Täter oder der Täterin klar,
dass Sie das nicht wollen.
Es reicht, wenn Sie das 1 mal sagen.
Danach ignorieren Sie den Täter oder die Täterin.
Ignorieren bedeutet, sie beachten ihn oder sie nicht mehr. - Schreiben Sie alles auf,
was der Täter oder die Täterin macht oder sagt.
Behalten Sie alles auf, was sie schriftlich haben.
Dazu zählen Briefe, SMS, E-Mails
oder andere elektronische Beweise.
Das ist wichtig, besonders,
wenn Sie etwas bei Gericht beweisen müssen. - Erzählen Sie Ihrer Familie und Ihren Freundinnen und Freunden,
dass Sie gestalkt werden. Das hilft Ihnen.
Das macht den Täter oder die Täterin schwächer. - Nehmen Sie vom Täter oder der Täterin keine Geschenke an.
Nehmen Sie auch keine Geschenke an,
wenn Sie nicht wissen, von wem sie kommen. - Wenn Sie jemand ständig anruft,
fragen Sie bei Ihrem Telefon-Anbieter nach,
was Sie da technisch tun können. - Verfolgt Sie jemand mit dem Auto,
fahren Sie sofort zur nächsten Polizei-Stelle. - Fühlen Sie sich bedroht,
wählen Sie unbedingt den Polizei-Notruf! - Stelle Sie einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung
beim Bezirks-Gericht.
Das bedeutet, dass der Täter oder die Täterin zu Ihnen
keinen Kontakt mehr aufnehmen darf.
Er oder sie darf sich auch nicht mehr
an bestimmten Orten aufhalten.
Zum Beispiel bei Ihrer Wohnung oder Ihrem Arbeits-Platz.
Und er oder sie darf Sie nicht mehr verfolgen.
Die Polizei muss dann dafür sorgen,
dass das auch durchgesetzt wird.