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ifs Schuldenberatung begrüßt Verbesserungen im Privatkonkurs

Durch den Wegfall der Mindestquote und die Verkürzung der Laufzeit des Privatkonkurses können nun vor allem jene Menschen entschuldet werden, die es besonders nötig haben. „Mit diesen Verbesserungen im Privatkonkurs wird eine langjährige Forderung der ifs Schuldenberatung endlich erfüllt!“, zeigt sich Geschäftsführer Peter Kopf erfreut über die Einigung der Koalition auf Bundesebene.

Entschuldung wird ermöglicht  

In Zukunft ist es möglich, dass sich auch Menschen entschulden können, denen dies bislang auf Grund willkürlicher Hürden nicht möglich war. Denn in Österreich mussten mindestens 10 Prozent der Schulden zurückbezahlt werden, um in den Genuss einer nachhaltigen Schuldenlösung zu kommen.

Zugangsbeschränkungen fallen

„Dank der Reform fallen die Zugangsbeschränkungen und so wird ein Privatkonkurs auch für Alleinerzieherinnen mit geringem Einkommen, Mindestpensionisten oder ehemalige Selbstständige mit hohen Schulden und geringem Einkommen möglich“, erläutert der Fachmann. Durch die bisherigen Regelungen waren über 90 Prozent der Menschen, die einen Privatkonkurs bräuchten, vom Verfahren ausgeschlossen.

Vernünftige Übergangsbestimmungen

Das ist auch volkswirtschaftlich betrachtet ein Unsinn. Nicht nur dass ungeregelte finanzielle Notlagen für die Betroffenen eine Katastrophe darstellen, sondern auch die Tatsache, dass diese Menschen nicht in der Lage sind, ins System einzuzahlen, wirkt sich verheerend aus“, stellt Kopf fest.
Nun geht es darum, vernünftige Übergangsbestimmungen zu schaffen, damit auch die Menschen, die sich bereits in einem Privatkonkurs befinden, von den Neuerungen profitieren, appelliert Kopf abschließend an die Regierung.


Kontakt

Kommunikation & Marketing

Pressearbeit

Alexandra Breuss

Interpark Focus 40

6832 Röthis