Unsere Webseite verwendet Cookies ausschließlich zu statistischen Zwecken. Damit wird es uns möglich, unser psychosoziales Hilfs- und Unterstützungs­angebot stetig zu verbessern. Durch Ihre Zustimmung erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Skip to Main Content Skip to footer site mapSkip to search
  • Schrift verkleinern
  • Schrift Standard
  • Schrift vergrössern
  • Kontrast erhöhen
  • Inhalte vorlesen
  • Landesrätin dankt ehrenamtlichen ifs Sachwalterinnen und Leichter Lesen

Landesrätin dankt ehrenamtlichen ifs Sachwalterinnen und Sachwaltern

Im Rahmen des Herbstfestes der ifs Sachwalterschaft ehrte Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker in der Lindauer Eilgut-Halle langjährige ehrenamtliche ifs Sachwalterinnen und Sachwalter. "Durch Ihre Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement in diesem Bereich leisten Sie alle einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gemeinschaft. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken", führte die Landesrätin in ihren Grußworten aus. Günter Nägele, Leiter der ifs Sachwalterschaft, und ifs Geschäftsführer Stefan Allgäuer schlossen sich dem Dank an.

Ein wichtiger Bestandteil des sozialen Netzes

Im Jahr 1984 wurde die gesetzliche Vertretung von erwachsenen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung oder psychischen Erkrankungen sowie von älteren Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, neu geregelt. Die zuvor geltende Praxis der Entmündigung wurde aufgehoben. Damit wurde die rechtliche Stellung dieser Menschen stark verbessert. "Die ifs Sachwalterschaft ist ein wichtiger Bestandteil in unserem sozialen Netz. Betroffene können so selbständig wie möglich leben und bekommen Unterstützung in all jenen Bereichen, in denen sie selbst nicht weiterkommen", erklärte Wiesflecker.

Neue Inhalte und Strukturen der Sachwalterschaft

Der Aufbau der Vertretungsmöglichkeiten wird künftig auf vier Säulen mit unterschiedlich weitgehenden Befugnissen beruhen: Vorsorgevollmacht, gewählte Erwachsenenvertretung, gesetzliche Erwachsenenvertretung und gerichtliche Erwachsenenvertretung. Insbesondere mit der neu eingerichteten "gewählten Erwachsenenvertretung" wird die Selbstbestimmung stärker ausgeprägt. Betroffene werden trotz eingeschränkter Handlungsfähigkeit selbst außergerichtlich die künftige Vertretung und deren Umfang bestimmen können. Somit stellt das im Juli 2018 in Kraft tretende neue Erwachsenenschutzgesetz die Selbstbestimmung noch mehr als bisher in den Mittelpunkt.

ifs Sachwalterschaft in Vorarlberg

Im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz sind derzeit 18 hauptberufliche und über 180 ehrenamtliche ifs Sachwalterinnen und Sachwalter in ganz Vorarlberg tätig. Ihr vielfältiges Aufgabengebiet reicht von der Sicherstellung erforderlicher medizinischer und sozialer Dienstleistungen über die Unterstützung bei finanziellen Angelegenheiten und Behördengängen bis hin zu persönlichem Kontakt und individueller Beratung.
Durch ihr Engagement bringe die ifs Sachwalterschaft den starken Zusammenhalt des Gemeinwesens in Vorarlberg in besonderer Weise zum Ausdruck, hielt Wiesflecker fest: "Eine funktionierende Gesellschaft definiert sich vor allem darin, wie sie mit Alten, Kranken und Menschen mit Behinderung umgeht. In Vorarlberg setzen wir alles daran, all jenen, die Hilfe benötigen, bestmögliche Lebensbedingungen ermöglichen zu können."


Kontakt

Kommunikation & Marketing

Pressearbeit

Alexandra Breuss

Interpark Focus 40

6832 Röthis