23 ifs Inklusion & Selbstbestimmung ifs Inklusion & Selbstbestimmung Für die selbstverständliche und gleichberechtigte Teilhabe Menschen mit Beeinträchtigung haben das Recht, ganz selbstverständlich Teil der Gesellschaft zu sein und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Selbstbewusst fordern sie dieses Recht zunehmend ein – auch Menschen mit Mehrfachbeeinträchtigungen, mit Autismus-SpektrumStörungen und sehr hohem Unterstützungsbedarf. Im Rahmen der Förderung der gleichberechtigten Teilhabe steht die jeweilige Person mit ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen im Mittelpunkt und nimmt eine aktive Rolle ein. Die steigende Anzahl an Klient:innen, die neben kognitiven Beeinträchtigungen zugleich auch psychiatrische Diagnosen aufwiesen, stellte uns im vergangenen Jahr vor Herausforderungen. Diese Menschen brauchen ebenso wie Menschen im Autismus-Spektrum spezielle Beratungssettings, weshalb auf Seiten der Mitarbeiter:innen zusätzliche Qualifikationen gefordert sind. Auch die Begleitung von Menschen mit (kognitiver) Beeinträchtigung im Alter gewann zunehmend an Bedeutung und bedurfte der Anpassung von Angeboten. Des Weiteren prägten Veränderungen in der Anbieterlandschaft, z. B. Kürzungen von Angebotsleistungen aufgrund prekärer Personalsituationen, das Jahr 2022. In der Folge verzeichneten wir vermehrt Anfragen und eine steigende Anzahl an Zuweisungen. Speziell die Zuweisungen des Landes – vor allem von herausfordernden Personen, die in anderen Einrichtungen oder belasteten Familien nicht (mehr) trag- und haltbar waren – forderten uns. Die Begleitstrukturen in ambulanten und teilstationären Settings waren und sind oft nicht geeignet, adäquate Rahmenbedingungen für die Bedarfe der Betroffenen zu bieten. Menschen, die aus einem vollbetreuten 24-Stunden-Setting in ein Setting mit max. 5 bis 10 Stunden Betreuungszeit pro Woche wechseln (müssen), sind überfordert. Hier sahen wir uns gefordert, kreative Lösungen zu erarbeiten, was uns gemeinsam mit den Klient:innen auch gelungen ist. 7.028 Menschen erhielten Unterstützung, um ihr Leben selbstbestimmt inmitten der Gesellschaft zu gestalten. 2.633 M enschen wurden auf Grundlage des Erwachsenenschutzgesetzes rechtlich vertreten und beraten (Erwachsenenvertretung-Classic, Registrierung von Erwachsenenvertretungen und Vorsorgevollmachten, Durchführung von Clearings, Beratungen). 1.414 P atient:innen wurden im Unterbringungsverfahren vertreten bzw. nicht untergebrachte Patient:innen beraten und vertreten. 919 B ewohner:innen wurden bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vertreten, um deren persönliche Freiheit und Würde zu wahren. 758 P ersonen mit körperlicher bzw. kognitiver Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung nahmen Beratung in Anspruch. 397 M enschen mit hohem Unterstützungsbedarf wurden auf dem Weg der beruflichen Integration am ersten Arbeitsmarkt begleitet. 363 K lient:innen erhielten mithilfe klinisch-psychologischer Diagnostik Orientierungs- und Entscheidungshilfen. 355 P ersonen ließen sich in Fragen des barrierefreien Wohnens beraten. 156 M enschen wurden auf ein Wohnen und Leben in Eigenständigkeit vorbereitet bzw. bei der Umsetzung unterstützt. 30 K lient:innen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf wurden bei der Umsetzung ihrer Arbeitsstruktur und der Teilhabe unterstützt. 3 P ersonen erhielten individuelle Begleitung und Betreuung. . .
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