ifs_jahresbericht_2022_sc

27 ifs Inklusion & Selbstbestimmung tensweisen der Klient:innen war mitunter eine intensivere und zeitaufwendige Begleitung notwendig, um Lernprozesse und die Entwicklung von Fähigkeiten einzuleiten und zu stabilisieren. ifs Integrative Arbeitsstruktur Die Umsetzung einer geregelten Arbeitsstruktur für Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf gestaltete sich 2022 zunächst als sehr schwierig, da die Pandemie zahlreiche Einschränkungen in der Arbeitswelt (vor allem in der Gastronomie) mit sich brachte. Damit einhergehend war es kaum möglich, den Klient:innen eine Teilhabe am regulären Arbeits- und Alltagsleben zu ermöglichen, was durchaus große Auswirkungen auf die Betroffenen hatte. Mit zunehmender Entspannung der Coronasituation konnten die Klient:innen ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen und zugleich stieg die Nachfrage nach unseren Dienstleistungen stark an. So gingen unter anderem vermehrt Anfragen von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen bei uns ein. Diesen fällt es aufgrund ihres erhöhten Begleitungsbedarfs zunehmend schwer, in anderen Einrichtungen einen geeigneten Platz zu finden. ifs Fokussierte Einzelbetreuung 3 Klienten In unserem stationären bzw. teilstationären Angebot unterstützten wir Menschen, die aufgrund ihrer kognitiven Beeinträchtigung und den damit einhergehenden Verhaltensweisen nicht in bestehende Regelangebote integriert werden konnten. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Lebensumstände boten wir individuelle Begleitung und Betreuung, um Entwicklungen anzustoßen und zu fördern, sodass in weiterer Folge die (Wieder-) Eingliederung in Regelsysteme möglich wird. ifs Erwachsenenvertretung Menschen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, benötigen beispielsweise bei Bankgeschäften und Vertragsabschlüssen oder im Kontakt mit Behörden Unterstützung, um nicht Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden. Deren rechtliche Vertretung stellte auch 2022 unsere Kernaufgabe dar. Zudem spielte die Durchführung von Clearings eine bedeutende Rolle, denn das Erwachsenenschutzgesetz sieht vor, dass für alle mit Stichtag 30. Juni 2018 bestehenden Sachwalterschaften bis spätestens 31. Dezember 2023 das Erneuerungsverfahren eröffnet werden muss. In diesem Zusammenhang kommt den Erwachsenenschutzvereinen die Aufgabe zu, in jedem Verfahren ein Erneuerungs-Clearing durchzuführen. Somit standen wir vor der großen Aufgabe, neben laufenden Clearingverfahren auch zahlreiche Erneuerungs-Clearings durchzuführen. Des Weiteren zählte die Registrierung von Vorsorgevollmachten sowie gewählten und gesetzlichen Erwachsenenvertretungen im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis zu unseren Tätigkeiten. ifs Integrative Arbeitsstruktur Klient:innen weiblich männlich Neuzugäng Abschlüsse Klient:innen gesamt Klient:innen EV Classic Clearings abgeschlossen gesetzliche EV (Registrierung im ÖZVV) . neue Unterbringungen . . . Erwachsenenvertretung Patientenanwaltscha B Beratungen gewählte EV (Registrierung im ÖZVV) Klient:innen gesamt untergebrachte Patien:innen vertreten nicht untergebrachte Patien:innen beraten und vertreten untergebrachte Patien:innen aus 2021 Vorsorgevollmachten (Registrierung im ÖZVV)

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