jahresbericht verein 2013

Jahresbericht 2013 26 Vertretung durch die ifs Patientenanwaltschaft bei Beschränkungsmaßnahmen Neben der Dokumentation der Fi- xierungsmaßnahmen haben wir uns zum Ziel gesetzt, die PatientInnen so rasch wie möglich auf der Station aufzusuchen , um uns ein konkre- tes Bild von der Zwangssituation machen zu können. Nach dem per- sönlichen Gespräch fragen wir beim verantwortlichen Arzt bzw. bei der verantwortlichen Ärztin und dem Pflegepersonal nach, ob weitere Be- schränkungen oder Zwangsmaßnah- men angeordnet worden sind. Neben unserer Einschätzung zur Verhält- nismäßigkeit und Angemessenheit der angeordneten Zwangsmaßnahme besprechen wir vor allem, ob nicht eine weniger einschränkende und vom Patienten/von der Patientin eher akzeptierte Behandlungsan- ordnung getroffen werden kann. Im Jahr 2013 haben wir insgesamt 233 Vertretungs- und Vermittlungs- gespräche durchgeführt, bei denen konkret Zwangsmaßnahmen ange- ordnet oder bereits durchgeführt wurden und welche anschließend gemeinsammit dem verantwortli- chen Arzt bzw. der verantwortlichen Ärztin und/oder dem Pflegepersonal besprochen wurden. Auch die Überprüfung von Beschrän- kungsmaßnahmen (z.B. Fixierungen) durch das Gericht zählt zu den zen- tralen Aufgabenbereichen unserer Tätigkeit, insbesondere wenn keine für alle akzeptierte Vereinbarung ge- troffen werden konnte oder die Vor- gangsweise nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Beschränkungsmaßnahmen im ge- rontopsychiatrischen Bereich – Thematisierung von Fixierungen Bereits im Jahr 2012 haben wir im Jahresbericht darauf hingewiesen, dass im gerontopsychiatrischen Be- reich Fixierungsmaßnahmen durch- geführt wurden, die auf mangelndes Personal zurückzuführen waren. Diese Fixierungsmaßnahmen sind auch vom Gericht für unzulässig erklärt worden, da nach einhelliger Rechtsprechung mangelndes Per- sonal kein ausreichender Grund für die Durchführung von Fixierungs- maßnahmen sein darf. Nachdem sich trotz mehrfacher Thematisierung die Personal- und Belegsituation auf den gerontopsychiatrischen Stationen nicht wesentlich geändert hat, hat die ifs Patientenanwaltschaft die- sen Umstand an die Öffentlichkeit weitergegeben. Im Anschluss an die mediale Bericht- erstattung konnte in Gesprächen mit der Leitung der Krankenhaus- Betriebsgesellschaft (KHBG) sowie der Krankenhausleitung eine in der Praxis gut handhabbare Lösung gefunden werden. Kurzfristig war es durch die Reduzierung des Bet- tenstandes und einer Neuberech- nung von betreuungsaufwendigen PatientInnen möglich, vor allem betreuungsaufwendige PatientInnen intensiver zu betreuen. Erfreulicher- weise konnten damit Fixierungsmaß- nahmen im gerontopsychiatrischen Bereich deutlich reduziert werden. Eine weitere Entlastung ist auch durch die Installierung des Case- und Caremanagements in mittlerweile fast allen Bezirken und Städten Vor- arlbergs erzielt worden. Als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für die Organisation einer Betreuung zu Hause sowie die Koordination oder Intensivierung der verschiedenen Betreuungshilfen hat das Case- und Caremanagement wesentlich dazu beigetragen, die Aufenthaltsdauer vieler PatientInnen auf den geronto- psychiatrischen Stationen erheblich zu reduzieren. Auch mittel- bzw. langfristig wird sich das stationäre Angebot für ältere, insbesondere verwirrte Menschen durch den Anfang 2014 begonnenen Neubau der Station F0 verbessern. Der Neubau wird mehr Platz, eine auf die Bedürfnisse von verwirrten PatientInnen adaptierte Umgebung und eine weitere Reduzie- rung der Betten mit sich bringen. ○

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