jahresbericht verein 2016

3 Der Verein | Vorwort Selbstbestimmung und Würde Vorwort des Vereinsobmanns Selbstbestimmung und Würde sind zentrale Werte unserer Gesellschaft, die es zu schützen gilt. Darauf zielen das Sachwalterrecht – ab Mitte 2018 das Erwachsenenschutz-Gesetz – das Heimaufenthaltsgesetz und das Unterbringungsgesetz ab, auf deren Grundlage der Verein ifs Sachwal- terschaft, Bewohnervertretung und Patientenanwaltschaft tätig ist. Seit vielen Jahren setzen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser drei Bereiche für Menschen ein, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, Zwangsmaß- nahmen unterliegen oder aufgrund einer kognitiven Beeinträchtigung oder psychischen Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ihre Angele- genheiten ohne Gefahr einer Benach- teiligung eigenständig zu erledigen. Seit 1985 ist die ifs Sachwalterschaft, seit 1991 die ifs Patientenanwalt- schaft und seit 2005 die ifs Bewoh- nervertretung tätig. Sie haben die Pionier- und Konsolidierungsphase schon lange hinter sich gelassen, sind den Kinderschuhen entwachsen und somit – im Sinne der Organisations- entwicklung – „erwachsen“. „Erwachsensein“ heißt, verände- rungsfähig zu bleiben. Die Sachwal- terschaft, die in den vergangenen Jahren immer wieder mit Kritik von Seiten der Menschenrechtsorgania- tionen konfrontiert war, steht nun Neuerungen gegenüber, die das im Juli 2018 in Kraft tretende Erwach- senenschutz-Gesetz mit sich bringt. Dieses neue und begrüßenswerte Gesetz, das auch unter Mitwirken der ifs Sachwalterschaft ausgearbeitet wurde, verfolgt durchaus ambitio- nierte Ziele und wird zahlreiche neue Aufgaben und Herausforderungen für die Sachwalterschaft mit sich bringen. „Erwachsensein“ bedeutet auch, seine Arbeit verlässlich und pro- fessionell zu tun und – im Falle der ifs Bewohnervertretung – im Span- nungsfeld zwischen den Persönlich- keitsrechten des Einzelnen sowie den Rahmen- und Arbeitsbedingungen in Institutionen in jeder einzelnen Fall- konstellation gangbare und fachliche Lösungen zu finden. Und „Erwachsensein“ bedeutet auch Zeit für Rück- und Ausblick. Ein sol- cher Anlass war beispielsweise das Jubiläum des 25-jährigen Bestehens der Patientenanwaltschaft, das ge- meinsammit dem VertretungsNetz feierlich in Wien begangen wurde. Mit Stolz durften wir als Vertreter des ifs verfolgen, wie die ifs Patien- tenanwaltschaft ihre Arbeit und Initiativen im Rahmen der Festver- anstaltung präsentierte und dafür von den anwesenden ExpertInnen viel Anerkennung erhielt. All drei Bereiche – die ifs Sachwal- terschaft, Bewohnervertretung und Patientenanwaltschaft – leisten wert- volle Arbeit und setzen sich tagtäglich für die Rechte ihrer Klientinnen und Klienten ein. Dafür möchte ich als Vereinsobmann allen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern meinen herzli- chen Dank aussprechen. Mein Dank gilt weiters unseren Geld- gebern, dem Bundesministerium für Justiz, dem Land Vorarlberg und dem Sozialfonds sowie unseren Koopera- tionspartnern, dem Landeskranken- haus Rankweil, den Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und Kran- kenhäusern für die Zusammenarbeit, die Finanzierung unserer Leistungen und das gemeinsame Bemühen um gute Lösungen im Sinne der Men- schen. ○ Dr. Stefan Allgäuer Obmann des Vereins ifs Sachwalterschaft, Bewohnervertretung und Patientenanwaltschaft

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