jahresbericht verein 2017

3 Der Verein | Vorwort Selbstbestimmung und Autonomie Vorwort des Vereinsobmanns Selbstbestimmung und Autono- mie – diese beiden zentralenWerte zu stärken ist erklärtes Ziel des mit 1. Juli 2018 in Kraft tretenden Erwachsenenschutzgesetzes. Um einen möglichst nahtlosen Übergang zu garantieren, trifft der Verein ifs Sachwalterschaft, Bewohnervertre- tung und Patientenanwaltschaft seit Herbst 2017 Vorbereitungen für die Umsetzung dieses Gesetzes. Das Erwachsenenschutzgesetz bringt einige Neuerungen mit sich, an denen sich die Arbeit unserer Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter zukünftig aus- richten wird. Dazu zählen: - Vier verschiedene Möglichkeiten der Vertretung, die jeweils von der Be- einträchtigung der Entscheidungs- fähigkeit des Betroffenen abhängen: Vorsorgevollmacht, gewählte Er- wachsenenvertretung, gesetzliche Erwachsenenvertretung, gerichtli- che Erwachsenenvertretung - Ein gesetzlich verpflichtendes Clearing durch die Erwachsenen- schutzvereine, periodische Erneue- rungsverfahren für alle bestehen- den Vertretungen und auch alle Alt-Sachwalterschaften - Die Erwachsenenschutzvereine wer- den zu regionalen Registrierstellen für die Vorsorgevollmacht sowie die gewählte und die gesetzliche Erwachsenenvertretung. - Die Zuständigkeit der Bewohnerver- tretung wird auf Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähri- ger ausgeweitet. All diese Maßnahmen zur Stärkung der Selbstbestimmung und zum Ausbau der eigenständigen Lebens- führung sind begrüßenswert und unserer Meinung nach konsequent umzusetzen, um so der UN-Behinder- tenrechtskonvention und vor allem den Rechten der Betroffenen gerecht zu werden. Beträchtlicher Mehraufwand Sorge bereitet uns aber, dass mit In- krafttreten des Gesetzes eine Reihe an zusätzlichen Aufgaben auf die Er- wachsenenschutzvereine wie die ifs Sachwalterschaft (ab Juli ifs Erwach- senenvertretung) zukommen wird, zugleich aber die Finanzierung des beträchtlichen Mehraufwands noch nicht gesichert ist. Zwar ist für die ersten Jahre eine Budgeterhöhung an- gekündigt worden, doch diese deckt die Kosten für das Ausführen der zu- sätzlichen sowie das Fortführen aller bereits anfallenden Aufgaben nicht. Uns, die wir in der Praxis tätig sind, ist es nicht möglich, die noch beste- hende politische Hoffnung zu teilen, dass dieser Mehraufwand durch den Wegfall zahlreicher Sachwalter-

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