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3 Der Verein | Vorwort Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit Vorwort der Vereinsobfrau Die Frage nach der Verhältnismä- ßigkeit von Maßnahmen, mit denen Einschränkungen der persönlichen Freiheit, der Selbstbestimmung und Autonomie einhergehen, stellen sich die Mitarbeiter*innen des Vereins ifs Erwachsenenvertretung, Patien- tenanwaltschaft und Bewohnerver- tretung tagtäglich. Derzeit gewinnt diese Frage aufgrund der Entwick- lungen rund um COVID-19 zusätzlich an Brisanz und der Berufsalltag hat sich doch recht beträchtlich verän- dert. Deshalb erlaube ich mir – auch wenn es sich bei dem hier vorliegen- den Bericht um einen Rückblick auf das Jahr 2019 handelt – auf die aktu- elle Situation einzugehen. Seit Mitte März statten die ifs Bewohnervertreter*innen den Betreuungseinrichtungen vorerst keine persönlichen Besuche mehr ab, um somit die durch COVID-19 besonders gefährdete Gruppe der Bewohner*innen in Pflegehei- men und Krankenhäusern keinem zusätzlichen Ansteckungsrisiko auszusetzen. Auch in Behinderten- einrichtungen leben viele Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigun- gen, die zur Risikogruppe zählen. Deshalb erfolgt die Vertretung der Freiheitsrechte derzeit nur per Tele- fon und es wird auf ein verstärktes Informationsangebot gesetzt, was die Einrichtungen in dieser herausfor- dernden Situation gerne annehmen und schätzen. Auch die ifs Erwachsenenvertretung sieht sich gezwungen, den direkten Klient*innenkontakt nahezu gänzlich einzustellen und vertritt Betroffene gegenüber Banken, Behörden und Ge- schäftspartnern telefonisch oder per E-Mail. Eine bedeutende Rolle kommt der Vertretung der Klient*innen bei Verlängerung bzw. Ersatz der 24-Stunden-Berteuung zu. Die Überprüfung der Unterbringung von Patient*innen im psychiatri- schen Krankenhaus ist eines der wenigen dringenden Verfahren, die aktuell nicht ausgesetzt und vertagt werden. Unter Einhaltung spezieller Vorsichts- und Schutzmaßnahmen hält die ifs Patientenanwaltschaft deshalb den Kontakt mit den Patient*innen aufrecht und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Deeskalation und Beruhigung der ohnehin schon schwierigen und ange- spannten Situation. Das Jahr 2019 zeichnete sich in der Bewohnervertretung und Patien- tenanwaltschaft vor allem durch Be- ständigkeit aus. In der Erwachsenen- vertretung galt es nach wie vor, die Tätigkeitsbereiche an das Erwach- senenschutzgesetz anzupassen bzw. neu einzurichten. Doch auch in dieser herausfordernden Zeit ist es weitest- gehend gelungen, die Bedarfsdeckung für Vorarlberg zu garantieren. Alle unsere haupt- und ehrenamtli- chen Mitarbeiter*innen setzten und setzen sich mit vollem Engagement für die Selbstbestimmung, Autono- mie und Würde der Klient*innen ein. Deshalb bin ich mir sicher, dass wir die aktuell herausfordernde Situation bestmöglich meistern werden. Und hierfür möchte ich allen meinen be- sonderen Dank aussprechen. Zudem gebührt mein Dank unseren Auftrag- gebern, dem Bundesministerium für Justiz, dem Land Vorarlberg und dem Vorarlberger Sozialfonds. Ohne deren Unterstützung wäre es nicht möglich, sich für die Rechte der Betroffenen stark zu machen. Auch unseren Ko- operationspartnern, u. a. dem LKH Rankweil, den Pflegeheimen, Behin- derteneinrichtungen, Krankenhäu- sern und Einrichtungen zur Pflege und Erziehung von Minderjährigen sei herzlichst gedankt. ○ Mag.Dr. Martina Gasser, MBA Obfrau des Vereins ifs Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung

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