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35 Facts Der Verein ifs Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung wird finanziert aus Mitteln des Bundesministerium für Justiz und einem Zuschuss des Sozialfonds Vorarlberg. ifs Erwachsenen- vertretung Menschen, die mit einer kognitiven Beeinträchtigung, einer psychischen Krankheit oder Demenz leben, fällt es oft schwer, mit wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten al- leine zurechtzukommen. Erwachsenenvertreter*innen ver- treten Betroffene in finanziellen Angelegenheiten und vor Behörden, halten persönlichen Kontakt und kümmern sich bei Bedarf um die so- ziale Betreuung. Den Auftrag erteilt das jeweilige Bezirksgericht. Die ifs Erwachsenenvertretung über- nimmt die gesetzliche Vertretung, wenn keine geeigneten Angehörigen für diese Aufgabe zur Verfügung stehen. ifs Erwachsenenvertretung Dornbirn Poststraße 2/4 6850 Dornbirn Telefon 05-1755-590 Fax 05-1755-9590 erwachsenenvertretung@ifs.at ifs Erwachsenenvertretung Feldkirch Johannitergasse 6/3 6800 Feldkirch Telefon 05-1755-591 Fax 05-1755-9591 erwachsenenvertretung@ifs.at ifs Patienten­ anwaltschaft Die ifs Patientenanwaltschaft ist eine Einrichtung auf Grundlage des Unterbringungsgesetzes (UbG). Nach dem UbG ist es deren Auftrag, Patient*innen, die gegen ihren Wil- len in die Psychiatrie eingewiesen wurden oder dort Zwangsmaß- nahmen unterliegen, parteilich zu vertreten. „Unterbringung“ im Sinn des Gesetzes bedeutet, dass durch ärztliche Verfügungen im Rahmen der stationären psychiatrischen Be- handlung Rechte von Patient*innen eingeschränkt werden. Ziel ist die unverzügliche Klärung der rechtli- chen Lage ohne langwieriges Akten- verfahren. Die Zwangssituation soll für die Betroffenen durch Vertretung vor Ort so rasch als möglich aufgeho- ben werden. ifs Patientenanwaltschaft Valdunastraße 16 6830 Rankweil Telefon 05522-403-4040 Fax 05522-403-6513 ifs.patientenanwaltschaft@ifs.at ifs Bewohner­ vertretung Seit Juli 2005 regelt das Heimauf- enthaltsgesetz den Umgang mit frei- heitsbeschränkenden Maßnahmen. Immer wenn im Pflegeheim, in einer Behinderteneinrichtung, im Kran- kenhaus oder in einer Einrichtung zur Pflege und Erziehung Minder- jähriger eine freiheitsbeschränkende Maßnahme angeordnet wird, muss die ifs Bewohnervertretung be- nachrichtigt werden. Gemeinsam mit dem Betreuungsteam suchen die Bewohnervertreter*innen im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit eine Lösung, die mit der Würde des Betroffenen zu vereinba- ren ist. Die ifs Bewohnervertretung ist eine unabhängige Einrichtung, deren Leistungen kostenlos sind. Vorder- gründiges Anliegen ist die Schärfung des Bewusstseins für sanfte Alter- nativen – beim Betreuungsteam, bei den Angehörigen und in der Gesellschaft. ifs Bewohnervertretung Poststraße 2/4 6850 Dornbirn Telefon 05-1755-590 Fax 05-1755-9595 bewohnervertretung@ifs.at Wissenswertes Ein Verein, drei Fachbereiche

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