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Jahresbericht 2024 12 vier Vertretungsformen des Erwachsenenschutzgesetzes zu vermitteln. Beratungen Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 914 Beratungen dokumentiert. Damit ist die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr um 9 Prozent gesunken. Die weiterhin beachtliche Menge an Beratungen lässt sich mit der Funktion der ifs Erwachsenenvertretung im obligatorischen Bestellungsclearing und als Registrierungsstelle erklären. Dank dieser beiden Aufgaben erreicht die ifs Erwachsenenvertretung eine sehr hohe Anzahl künftiger Erwachsenenvertreter:innen aus dem Kreis der Angehörigen und Nahestehenden. Stellen sich diesen im Rahmen der anschließenden Führung von Erwachsenenvertretungen Fragen, wenden sie sich wieder an die ihnen bereits bekannten Mitar- beiter:innen der ifs Erwachsenen- vertretung. Vorträge Im Berichtsjahr fanden vier Informationsveranstaltungen statt, in denen die ifs Erwachsenenvertretung über die Themen Vorsorgevollmacht, ge- wählte/gesetzliche/gerichtliche Erwachsenenvertretung sowie ganz allgemein über das Erwachsenenschutzgesetz informierte. Fachaufsicht/Regionalleitung Die ifs-interne Kontrolle der Pflegschaftsberichte im Sinne eines qua- lifizierten Vier-Augen-Prinzips ist ein wesentliches Instrument, um die Fachlichkeit im Fachbereich „Erwachsenenvertretung-Classic“ sicherzustellen. Die zuständige Regionalleitung kontrolliert die Pflegschaftsberichte und damit die interne Rechnungslegung der hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen. Aktuell wird die Funktion der Regionalleitung für Bregenz von Mag. Gertrud Dünser, jene für Dornbirn von Dr. Mai Salzmann, jene für Feldkirch von Maria Schnetzer, BA, und jene für Bludenz von Mag. Michaela Reiner wahrgenommen. Um den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zur Personensorge, der In- tention der UN-Behindertenrechtskonvention sowie dem Erwachsenenschutzgesetz gerecht zu werden, enthält die Schreibvorlage „Pflegschaftsbericht“ im Kapitel „Lebenssituationsbericht“ folgende Unterpunkte: - Häufigkeit bzw. Intervalle der persönlichen und telefonischen Kontakte - Ziele und Planung - Alternativen zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung bzw. Notwendigkeit der Vereins-Erwachsenenvertretung - Notwendigkeit eines Genehmigungsvorbehalts Auch wenn die ifs Erwachsenenvertretung mittlerweile in vielen Fällen von der laufenden Rechnungslegung gegenüber dem Gericht befreit ist, übermittelt sie dem Gericht mit dem „Pflegschaftsbericht“ nach wie vor – ohne gesetzliche Verpflichtung – in jedem Fall auch einen „Vermögensbericht“. Ziel ist dabei die Herstellung von Transparenz. Die ifs Erwachsenenvertretung weist jene Klient:innen, die im Rahmen der „ErwachsenenvertretungClassic“ vertretenen werden, auf die Beschwerdemöglichkeiten hin. Die Klient:innen erhalten direkte und schriftliche Informationen, dass in ihrer Sache bestimmte ehrenamtliche oder hauptberufliche Mitarbeiter:innen für die ifs Erwachsenenvertretung tätig sind. Damit soll die Möglichkeit eröffnet werden, bei Bedarf ein Gespräch mit der jeweils vorgesetzten Person zu suchen. Ressourcen Es sind entsprechende finanzielle Mittel erforderlich, um die durch das Erwachsenenschutzgesetz festgelegten Aufgaben der Erwachsenenschutz-Vereine zu erfüllen. Leider ist es mit den Mitteln, die dem Justizministerium für die ifs Erwachsenenvertretung zur Verfügung stehen, nicht möglich, ausreichend Personal einzustellen, um die vorgesehenen Aufgaben vollumfänglich umzusetzen. Folglich konnte die Errichtung und Registrierung von Vorsorgevollmachten im Jahr 2024 aus Kapazitätsgründen nur in sehr begrenztem Umfang erfolgen. Zudem konnte die bisher gewohnte Bedarfsdeckung bei der Übernahme von Erwachsenenvertretungen im Berichtsjahr nicht aufrechterhalten werden, da die Kapazitäten der ifs Erwachsenenver- tretung dafür nicht ausreichten. Ehrung langjähriger ehrenamtlicher ifs VereinsErwachsenenvertreter:innen Am 20. September 2024 fand in Feldkirch das traditionelle Herbstfest der ifs Erwachsenenvertretung statt, an dem 95 Personen teilnahmen. Im feierlichen Rahmen konnten Landesrätin Martina Rüscher, MBA MSc, Landesrätin Katharina Wiesflecker, der Bürgermeister der Stadt Feldkrirch Manfred Rädler, sowie die Vereinsobfrau und ifs Geschäftsführerin Dr. Martina Gasser und der Leiter der ifs Erwachsenenvertretung Mag. Günter Nägele die in großer Zahl erschienen ehrenamtlichen

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