15 ifs Patientenanwaltschaft ihnen gesprochen werden. Um die Integrierung und Zusammenarbeit weiter zu verbessern, sind nun auch Abschlussgespräche zu führen, um den Klinikaufenthalt gemeinsam mit dem:der Patient:in zu reflektieren sowie gegebenenfalls eine Behandlungsvereinbarung für zukünftige Klinikaufenthalte zu treffen. Ein weiteres Ziel der Reform war die Verbesserung der Koordination und Zusammenarbeit aller am Unterbringungsgesetz beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen. Hierzu zählen auch zusätzliche Informations- und Verständigungspflichten der einweisenden und behandelnden Ärzt:innen, die mit einer ausführlichen Dokumentation einhergehen. Um den Mehraufwand leichter bewältigen zu können, ist es geplant, das Dokumentationssystem des Krankenhauses zu verbessern. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Die ifs Patientenanwaltschaft vertrat im Jahr 2024 insgesamt 1.146 Patient:innen im Unterbringungsverfahren (1.103 neue Unterbringungen plus 43 untergebrachte Patient:innen aus 2023). Dies entspricht in etwa dem Durchschnitt an Unterbringungen in den letzten Jahren. Auch bei den Unterbringungen pro Person sowie den Mehrfachunterbringungen ergaben sich keine gravierenden Änderungen. Dauer der Unterbringung Die Tendenz zu kurzen Unterbringungen setzte sich im Jahr 2024 weiter fort. Wie im Vorjahr konnten nach vier Tagen 48 Prozent der Unterbringungen aufgehoben werden (2002 waren es noch 23 Prozent). Insgesamt wurden die Unterbringungen bei fehlenden Voraussetzungen und aufgrund von Kapazitätsengpässen sukzessive aufgehoben, sodass nach 18 Tagen nur noch 16 Prozent der Unterbringungen aufrecht waren. Gerichtstermine Die beschriebene Entwicklung führte zudem zu einem weiteren Rückgang der Gerichtstermine um insgesamt 11 Prozent. Bei den durchgeführten Erstanhörungen konnte im Vergleich zu 2023 eine Verringerung um 9 Prozent, bei den Tagsatzungen sogar eine Verringerung um 18 Prozent verzeichnet werden. Der Rückgang an Unterbringungen und Gerichtsterminen ist einerseits auf die konsequente Aufhebungspraxis der behandelnden Ärzt:innen bei fehlenden Unterbringungskriterien zurückzuführen. Darüber hinaus bemühen sich alle Beteiligten, die Patient:innen zu einem weiteren Krankenhausaufenthalt auf freiwilliger Basis zu motivieren. Viele Anzahl der Unterbringungen pro Person 2020 2021 2022 2023 2024 1 578 578 656 587 551 2 129 106 119 118 102 3 34 33 42 30 33 4 14 8 11 15 14 5 6 10 12 7 9 mehr als 5 5 7 16 15 14 Anzahl der Unterbringungen 2020 2021 2022 2023 2024 (01.01. bis 31.12.) 1.103 1.067 1.289 1.165 1.103 Gerichtstermine 2020 2021 2022 2023 2024 Erstanhörung 734 664 715 648 590 Tagsatzung 290 277 312 294 242 Gerichtstermine gesamt 1.024 941 1.027 942 832
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