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21 ifs Patientenanwaltschaft keitsrechte, wie Beschränkungen des Besuchs- und Telefonrechts, Überwachung durch Videokameras, Entzug der Privatkleidung, Wegnahme persönlicher Gegenstände, Verbot des Ausgangs ins Freie oder Anbringen einer elektronischen Fußfessel bzw. eines Weglaufschutzes, der Patientenanwaltschaft gemeldet werden. Wie bereits 2023 wurde auch 2024 die Videoüberwachung am häufigsten angewendet. Im Jahr 2024 sind 393 Mitteilungen einer Videoüberwachung am Bett erfolgt. Im Vergleich zum Jahr 2023 mit 171 Meldungen bedeutet dies zwar eine erhebliche Steigerung, ist jedoch darauf zurückzuführen, dass mittlerweile alle Videoüberwachungen gesetzeskonform gemeldet werden. Erfahrungsgemäß wird eine Videoüberwachung bei „lebenswichtigem Interesse“ sowie bei akuter Gefährdung angeordnet und nach erfolgter Beruhigung des Notfalls wieder gestoppt. Ein Kritikpunkt bleibt: Für Patient:innen ist es nach wie vor nicht ersichtlich, ob die Videoüberwachung eingeschaltet ist oder nicht. Die ifs Patientenanwaltschaft ließ 2024 den Entzug der Privatkleidung eines 70-jährigen Patienten vom Unterbringungsgericht überprüfen. Trotz Weglaufschutz bzw. Fußfessel musste er einen Krankenhauspyjama tragen, da er wiederholt die Station verließ. Das Bezirksgericht hielt diese Maßnahme für unverhältnismäßig, da die Gefahr durch das Anbringen eines Weglaufschutzes oder anderer elektronischer Ortungssysteme (z. B. GPS-Sender) sowie ausreichend Personal hätte abgewendet werden können. Es folgte somit der ständigen Rechtsprechung, wonach ein räumlicher, organisatorischer und

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