jb_verein_ev_pa_bv_24_sc

23 immer wieder zu sehr belastenden und angespannten Situationen. Fehlende Rückzugsmöglichkeiten für Patient:innen, nicht vorhandene Besprechungsräume und Besuchszimmer verstärkten die Unruhe und die angespannte Atmosphäre auf den Stationen. Zudem gibt es auf beiden Stationen keinen direkten Zugang ins Freie. Mehrfach berichteten Patient:innen, dass die Situation auf den Stationen E3 und E4 unerträglich sei und sie entweder entlassen oder verlegt werden wollen. Kinder und Jugendpsychiatrie Insgesamt 76 Kinder und Jugendliche wurden 2024 in der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht, was im Vergleich zu 48 Unterbringungen im Jahr 2023 einer deutlichen Zunahme entspricht. Doch trotz gestiegener Unter- bringungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie konnte die Anzahl der Beschränkungsmaßnahmen erheblich reduziert werden. Besonders erfreulich ist der Rückgang der Fixierungen von 17 im Jahr 2023 auf nur noch 4 Fixierungsmaßnahmen im Jahr 2024. Dies ist dem gut funktionierenden Deeskalationsmanagement und der guten personellen Ausstattung auf der Station mit der Möglichkeit zur 1:1-Betreuung zu ver- danken. Ein großer Dank gilt dem gesamten Team, dessen Einsatz maßgeblich zur Reduktion der Zwangsmaßnahmen beigetragen hat. Die durchgeführten Raumbeschränkungen betrafen in erster Linie die Kinderpsychiatrie. Dort wurden 2024 insgesamt 71 Raumbeschränkungen angeordnet. Das Verschließen der Zimmertür im Timeoutraum erfolgt weiterhin meist nur für einen kurzen Zeitraum von etwa 15 Minuten, bis sich die Kinder beruhigt haben und ein verbaler Zugang möglich ist. Raumbeschränkungen werden ausschließlich als letzte Maßnahme angewendet, wenn alle deeskalierenden Maßnahmen erfolglos bleiben. Ergänzend zu den statistischen Zahlen bedarf es hier eines Berichts über die von der ifs Patientenanwaltschaft beantragte Entscheidung, ob die Kinder- und Jugendakutstation rechtlich als offen oder geschlossen geführt wird. Die Eingangstüre zur Kinder- und Jugendakutstation kann bei Aktivierung der innen angebrachten Türschnalle nur mit einem elektronischen Chip oder durch das Herabdrücken der Türschnalle verlassen werden. Wird die Türschnalle betätigt, ertönt ein lautes akustisches Alarmsignal. Entscheidungsrelevant war die Frage, ob bei einem 11-jährigen unmündigen Minderjährigen eine Unterbringung durchgeführt werden muss bzw.ob der Aufenthalt auf einer solchen Station als Freiheitsbeschränkung anzusehen ist. Sowohl das Erstgericht als auch das Landesgericht Feldkirch verneinten bei dieser Prüfung das Vorliegen einer Freiheitsbeschränkung nach dem UbG. Es liege im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach § 162 AGBG, von einem 11-jährigen Kind zu verlangen, sich bei der Betreuungsperson zu melden, wenn es den Aufenthaltsort zum Spielen mit anderen Kindern im Freien verlassen wolle. Dass der Alarm ausgeifs Patientenanwaltschaft Unterbringung nach Stationstyp 2021 2022 2023 2024 Kinder- und Jugendpsychiatrie (= J1 und K1) 38 47 38 70 Akutstation Erwachsenenpsychiatrie (= E1) 16 12 0 0 Sonstige Erwachsenenpsychiatrie 1 3 10 6 Gesamt 55 62 48 76 Anzahl der Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen nach Stationstyp 2021 2022 2023 2024 K1 J1 K1 J1 K1 J1 K1 J1 Anzahl der Raumbeschränkungen 17 1 536 943 71 16 Anzahl der Fixierungen 0 6 0 8 2 15 0 4 Gesamtzahl Beschränkungen gem. § 33 UbG 17 7 5314 9618 71 20 Beschränkungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ2MDY0