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27 ifs Bewohnervertretung die Freiheitsbeschränkung überhaupt notwendig ist oder ob es im speziellen Fall schonendere Alter- nativen gibt. Kann keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, so besteht die Möglichkeit, dass die Bewohnervertreter:innen einen Antrag auf Prüfung der Freiheitsbeschränkung beim zuständigen Bezirksgericht stellen. Unter Beiziehung von Sachverständigen entscheidet dieses, ob die Maßnahme zulässig oder unzulässig ist. Bei Unzulässigkeit ist die Beschrän- kung sofort aufzuheben. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Die ifs Bewohnervertretung vertrat im Jahr 2024 insgesamt 1.181 Klient:innen bei 1.799 freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegen oder ohne ihren Willen sowie bei 100 Maßnahmen auf Wunsch entscheidungsfähiger Klient:innen. Von den 1.181 Klient:innen wurden 599 in Pflegeheimen, 196 in Behinderteneinrichtungen, 151 in Akutkrankenhäusern und 235 in Einrichtungen für Minderjährige vertreten. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 15,4 Prozent an Klient:innen, wobei aus Alters- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Minderjährige deutlich mehr Klient:innen mit Freiheitsbe- oder einschränkungen neu gemeldet wurden. Auch Krankenanstalten meldeten 2024 um 5,6 Prozent mehr Freiheitsbeschränkungen an Patient:innen als 2023. Etwas weniger Meldungen gingen aus Behinderteneinrichtungen ein. Die ifs Bewohnervertreterinnen Mag. Regina Anhaus, Brigitte Kepplinger, MA, Mag. Barbara Hinterholzer und Karin Stephanie Plunser absolvierten nach Maßnahmen 902 Erstüberprüfungen bei neuen Klient:innen. Altersstruktur Während in Pflegeheimen die Hochbetagten – der Widmung entsprechend – die weitaus größte Bewohner:innengruppe darstellten, lebten in Behinderteneinrichtungen fast zwei Drittel Erwachsene zwischen 35 und 64 Jahren, mehr als ein Drittel war zwischen 18 und 34 Jahren alt. Die Hochbetagten zählten auch in den Krankenanstalten/- abteilungen zu der am stärksten vertretenen Patient:innengruppe, bei der Freiheitsbeschränkungen angeordnet wurden. In Einrichtungen für Minderjährige waren fast alle Bewohner:innen unter 18 Jahre alt. Geschlechterverteilung In Alters- und Pflegeheimen überwog der Anteil an Frauen. In Krankenanstalten und bei Personen, die bis Jahre bis Jahre und darüber bis Jahre < Altersstruktur in Pflegeheimen bis Jahre bis Jahre < und darüber < bis Jahre bis Jahre < Altersstruktur in Behinderteneinr. bis Jahre bis Jahre und darüber bis Jahre bis Jahre Altersstruktur in Krankenhäusern Prozentzahlen gerundet

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