31 ifs Bewohnervertretung tigen Beeinträchtigung eigen- oder fremdgefährdend verhalten, von der Bewohnervertretung nicht besucht werden und es können keine Alternativen mit dem Pflegepersonal aus- gelotet werden. Auch der Rechtsschutz für das Handeln des ausführenden Personals entfällt in solchen Fällen. Eine Vielzahl an Schulungen und Vorträgen in einigen Krankenanstalten Vorarlbergs trug im Vorjahr deutlich zur Zunahme der Meldungen bei. Minderjährige in Einrichtungen sind seit 2018 durch die Anwendung des HeimAufG ebenfalls vom Schutz bei Freiheitsbeschränkungen umfasst. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen werden am häufigsten durch altersuntypisches körperliches Festhalten bei fehlender Gefahreneinschätzung oder bei Fremdgefährdung wegen Aggressionsdurchbrüchen gesetzt. Auch Beschränkungen im Sitzen durch Gurtsysteme, Thera- pietische und gebremste Rollstühle finden oftmals Anwendung. Der Einsatz sedierender Medikamente nahm im Vergleich zu 2023 ab. Bettgitter an Pflegebetten, verschlossene Zimmertüren oder das Verstellen von Ausgängen durch Betreuungspersonen wurden aus diesen Einrichtungen nur selten gemeldet. Maßnahmenverlauf bei Freiheitsbeschränkungen Die Erfolgsquote der ifs Bewohnervertreterinnen – die Aufhebung gemeldeter Freiheitsbeschränkungen und das Aushandeln schonenderer Durchführungen – war 2024 in Kran- kenanstalten am höchsten. Im Vergleich zu anderen Einrichtungen handelte es sich dort meist um körpernähere Maßnahmen, die oft nur für kurze Zeit erforderlich sind. Gleichzeitig nahm die Bewohnervertretung dort eine verstärkte Offenheit für Alternativen wahr: Niederflurbetten, nicht mehr vollständig verschlossene Bettgitter, elektronische Sensorsysteme, Demenzmaterialien bis hin zur Anwesenheit von (ehrenamtlichen) Begleitpersonen. In Pflegeheimen konnten gemeldete Freiheitsbeschränkungen fast Entlassung Beschränkung beibehalten Schonendere Durchführung Beschränkung aufgehoben Tod Maßnahmenverlauf in Pflegeheimen Entlassung Beschränkung beibehalten Tod < Beschränkung aufgehoben Schonendere Durchführung Maßnahmenverlauf in Behinderteneinr. Entlassung Beschränkung beibehalten Schonendere Durchführung Beschränkung aufgehoben Tod Maßnahmenverlauf in Krankenhäusern Beschränkung aufgehoben Beschränkung beibehalten Schonendere Durchführung < Entlassung Maßnahmenverlauf bei Minderjährigen Prozentzahlen gerundet
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