33 ifs Bewohnervertretung Ergebnisse gerichtlicher Vertretungen In Krankenanstalten wurde im vergangenen Jahr eine freiheitsbeschränkende Maßnahme für unzulässig erklärt. Die Antragstellung erfolgte ausnahmsweise nachträglich und aus formalen Gründen. In Pflegeheimen wurde eine Dauermedikation für uneingeschränkt zulässig und eine Bedarfsmedikation mit Auflagen für zulässig erklärt. Unzulässig waren 6 (mechanische/ elektronische) freiheitsbeschränkende Maßnahmen. In 2 Fällen von medikamentöser Sedierung wurde der Antrag der Bewohnervertretung auf gerichtliche Überprüfung der Zulässigkeit vom Gericht nicht als Freiheitsbeschränkung betrachtet. In beiden Fällen wurde das Rechtsmittel dagegen auch vom Rekursgericht abgewiesen. In Kinder- und Jugendeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung gab es 2024 keine gerichtlichen Überprüfungen. Inhaltliche Details zu den Gerichtsentscheidungen lesen Sie am Ende dieses Jahresberichtes. Jahresschwerpunkte Folgende Schwerpunkte wurden im vergangenen Jahr gesetzt: Vorträge Die Nachfrage nach Informations- und Kooperationsgesprächen in kleiner Runde zu gewählten Schwerpunkten war nach wie vor hoch. Insbesondere Krankenanstalten nutzten im vergangenen Jahr verstärkt das
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