jb_verein_ev_pa_bv_24_sc

35 ifs Bewohnervertretung desverband der Heim- und Pflegeleitungen Vorarlbergs sowie mit der Meinungs- und Beschwerdestelle des LKH Feldkirch. Zudem fanden 6 Fallbesprechungen mit dem bewährten Konsulenten, einem Facharzt für Psychiatrie, statt. Dabei gilt es zu erörtern, ob eine Behandlung mit sedierenden Medikamenten als medikamentöse Freiheitsbeschränkung einzuordnen ist oder nicht. Für 2 weitere Fallbesprechungen zu diesem Themenschwerpunkt stand der ifs Bewohnervertretung im vergangenen Jahr ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Verfügung. Den Konsulenten gilt ein besonderer Dank für die Möglichkeit der vertiefenden Einzelhospitationen in der Ordination. Nach einer Pensionierung 2022 und dem Ausscheiden einer erfahrenen Bewohnervertreterin 2023 konnte auch 2024 noch keine stabile Nachbesetzung erfolgen, sodass noch keine kontinuierliche Teamstruktur erreicht werden konnte. Einmal mehr bildete daher die umfangreiche Grundausbildung „Curriculum“ einen Schwerpunkt im Rahmen der Aus- und Fortbildungen der Bewohnervertreterinnen. Zudem wurde das von Schloss Hofen angebotene Seminar „Jugendhilfe trifft Medizin“ besucht, dessen Fokus auf der rechtlichen Situation fremduntergebrachter Kinder und Jugendlicher lag. In einer Krankenanstalt wurde für die ifs Bewohnervertretung eine Hygieneschulung organisiert. Eine andere Krankenanstalt lud zu ihrem Rechtsupdate-Tag mit dem Experten Dr. Michael Halmich, LL.M. ein, in dessen Rahmen auch das HeimAufG behandelt wurde. Informationsangebote zu unterstützter Kommunikation im Senior:innenbereich und IT-Schulungen konnten ebenso wahrgenommen werden wie ein Erste-Hilfe-Kurs. Ein Fixpunkt ist zudem die Richter:innenfortbildung zum Erwachsenschutzrecht in Kitzbühel. Einschlägiges Wissen erhält das Team auch durch das psychotherapeutische Propädeutikum, das eine Bewohnervertreterin derzeit absolviert. Steigende Zahlen bei Freiheitsbeschränkungen und weitere Schwerpunkte Der Umgang mit Menschen, die Pflege und Betreuung brauchen, ist sowohl für pflegende Angehörige als auch für professionelle Betreuungskräfte mit hoher Verantwortung verbunden. Damit einher geht die Sorge, dass sie stürzen, sich verletzen oder – im Fall demenzkranker Menschen – verirren könnten. Emo- tionale Diskussionen mit Angehö- rigen über – manchmal überzoge- ne – Erwartungen an die Sicherheit der Bewohner:innen gehören zum Alltag der Pflegekräfte. Persönliche Freiheit ist ein Menschenrecht. Für die Klient:innen der Bewohnervertretung bedeutet das, ernst genommen zu werden, auch wenn sie nicht mehr handlungsfähig sind. Freiheit.Würde.Sicherheit – diese drei Worten benennen das ganze Spannungsfeld. Ab Oktober lag ein Fokus auf dem Besuch der Schulen für Kinder mit allgemeinem sonderpädagogischem Förderbedarf in Vorarlberg. Die ifs Bewohnervertretung konnte mit Informationsgesprächen zu einem erhöhten Bewusstsein für die Rechte und Pflichten aller vom HeimAufG Betroffenen beitragen. Dies führte zu einem deutlichen Anstieg gemeldeter Freiheitsbeschränkungen aus diesen Einrichtungen. Zur verstärkten Öffentlichkeitsarbeit ist ab der zweiten Jahreshälfte 2025 ein Newsletter für Systempartner:innen geplant. Anmeldungen sind ab sofort möglich: bewohnervertretung@ifs.at, Betreff: „Newsletteranmeldung“ Ausgewählte Entscheidungen Vorarlberger Gerichte Im Vorjahr brachte die ifs Bewohnervertretung vergleichsweise wenige Anträge zur gerichtlichen Überprüfung bei den zuständigen Bezirksgerichten ein. Für die Wirksamkeit des HeimAufG sind gerichtliche Überprüfungen von großer Bedeutung, stärken diese doch die im HeimAufG festgehaltenen Rechtsnormen meist über den konkreten Fall hinaus. Wie die im Vorjahr in der Fachzeitschrift iFamZ1 publizierten ersten Ergebnisse der KIRAS-Studie FRALTERNA ergaben, stellen die Verfahren die Gerichte vor beachtliche Herausforderungen. Zu nennen sind kurze Fristen und großer Termindruck bei hohen Ansprüchen an die Verfahrensführung. Zudem führen wenige Anträge im Ergebnis zu fehlender Bildung von Routinen bei den Richter:innen. Leider gestaltet sich auch die Suche nach Sachverständigen aus den erforderlichen Fachgebieten Gesundheits- und 1 Mayrhofer/Fritsche/Koller: Anwendungspraxis des HeimAufG. Aktuelle Forschungsergebnisse der Studie FRALTERNA. In iFamZ 2024, S. 74.

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ2MDY0