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Jahresbericht 2024 38 ,Voraussetzungen einer Freiheitsbeschränkung‘ angeführt ist und die auf einem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht des Bewohners beruht (…), nur als Verstoß gegen eine bloße Ordnungsvorschrift auffassen, bestünde die Gefahr, dass diese für eine effiziente Kontrolle so wichtige Verpflichtung nicht ausreichend beachtet würde (...) (OGH in 7 Ob 186/06p).“ Das Heimaufenthaltsgesetz dient aber auch dem Schutz der Mitabeiter:innen in den Einrichtungen selbst, wenn Freiheitsbeschränkungen an Bewohner:innen erforderlich werden. Da derartige Entscheidungen weniger hilfreich sind als die inhaltliche Auseinandersetzung mit Freiheitsbeschränkungen, bringt die ifs Bewohnervertretung Anträge aufgrund fehlender Verständigung nur selten ein. Im gegenständlichen Fall räumte die Einrichtung ein, die Meldung und auch die Anforderung von Informationen und Unterlagen vonseiten der Bewohnervertretung zur außergerichtlichen Klärung übersehen zu haben und gelobte Besserung. Auch eine Schulung für das Personal durch die Bewohnervertretung wurde vereinbart. ○ Mag. Regina Anhaus Leiterin ifs Bewohnervertretung

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