Jahresbericht 2024 4 ifs Erwachsenenvertretung In Sachen Mensch Allgemeines Das Jahr 2024 stellte einen bedeu- tenden Meilenstein für die ifs Er- wachsenenvertretung dar: Mit dem Abschluss aller noch offenen Erneuerungsverfahren für „alte Sachwalterschaften“ konnte eine der größ- ten Herausforderungen der vergangenen Jahre erfolgreich bewältigt werden. Mit Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes wurden alle bestehenden Sachwalterschaften am 1. Juli 2018 von Gesetzes wegen – sozusagen automatisch – in gerichtliche Erwachsenenvertretungen umgewandelt. Für die Erneuerung dieser übergeleiteten „alten Sachwalterschaften“ galt eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2023. Bis dahin mussten die Gerichte für alle betroffenen Personen ein Erneuerungsverfahren eröffnen, wobei die Erwachsenenschutz-Vereine jeweils ein Erneuerungs-Clearing durchzuführen hatten. Ein Ziel des gerichtlichen Erneuerungsverfahrens und des damit verbundenen Erneuerungs-Clearings ist es, zu prüfen, ob eine Vertretung tatsächlich notwendig ist und in welcher Form diese künftig erfolgen soll. Um der betroffenen Person ein Höchstmaß an Selbstbestimmung zu ermöglichen, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen bevorzugt die außergerichtliche Registrierung einer „gewählten Erwachsenenvertretung“ anzustreben. Die ifs Erwachsenenvertretung bewältigte die zusätzliche Aufgabe der Erneuerungs-Clearings erfolgreich: In der überwiegenden Zahl aller 1.980 Fälle, die per 1. Juli 2018 in Vorarlberg bestanden, wurde fristgerecht ein Clearingbericht erstattet. Die letzten noch offenen Erneuerungsverfahren konnten im ersten Halbjahr 2024 abgeschlossen werden. Damit ist der gesamte Überleitungsprozess nun vollständig beendet. Diese außergewöhnliche Herausforderung hatte auch im Jahr 2024 Auswirkungen auf die Kapazitäten der ifs Erwachsenenvertretung; insbesondere im Bereich der „Erwachsenenvertretung Classic“, in der die ifs Erwachsenenvertretung selbst als gerichtliche Erwachsenenvertreterin bestellt wird. Nach Abschluss des Überleitungsprozesses wäre grundsätzlich zu erwarten gewesen, dass wieder mehr Kapazitäten für die „Erwachsenenvertretung-Classic“ zur Verfügung stehen, um den Bedarf zu decken. Allerdings sah sich die ifs Erwachsenenvertretung in den Jahren 2023 und 2024 mit einer relativ hohen Personalfluktuation konfrontiert. Diese wirkte sich vor allem auf das Tätigkeitsfeld der „Erwachsenenvertretung-Classic“ aus, da neue Mitarbeiter:innen noch nicht im „Clearing“ eingesetzt werden können. - Seit Juli 2023 traten 7 Erwachsenenvertreter:innen ein. Dies sind 5,3 von insgesamt 13,82 Vollzeitstellen in der EV-Classic, was 38,35 Prozent entspricht. - Seit August 2024 traten 3 Erwachsenenvertreter:innen ein. Dies sind 2,13 von insgesamt 13,82 Vollzeitstellen in der EV-Classic, was 15,4 Prozent entspricht. Neue Mitarbeiter:innen benötigen für die Aufgabe als Erwachsenenvertreter:in eine relativ lange Einarbeitungszeit. Während dieser Zeit können sie noch nicht die vorgesehene Gesamtanzahl an VertretungsFällen übernehmen. Mit zunehmender Arbeitserfahrung lassen sich die Abläufe jedoch effizienter und schneller erledigen. Des Weiteren erweist sich die Anwerbung neuer ehrenamtlicher Erwachsenenvertreter:innen als immer schwieriger. So ist die An- zahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen von 180 per 31.12.2015 auf 141 per 31.12.2023 und zuletzt 138 per 31.12.2024 gesunken. Auch der Personalmangel in den Vorarlberger Pflegeheimen wirkt sich nachteilig auf die Kapazitäten der ifs Erwachsenenvertretung aus, denn dieser führt zu geringeren Aufnahmekapazitäten, wodurch die Zahl der häuslichen 24-Stunden-Betreuungen stetig steigt. Die Vertretung
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