Jahresbericht 2024 8 Geschlechterverteilung Im Berichtsjahr vertrat die ifs Erwachsenenvertretung im Bereich „Erwachsenenvertretung-Classic“ 48 Prozent weibliche und 52 Prozent männliche Klient:innen. Initiative für Bestellung In 69 Prozent aller Neuzugänge ging die Initiative für die Bestellung einer von der ifs Erwachsenenvertretung wahrgenommenen gerichtlichen Erwachsenenvertretung von einer Institution wie einem Pflegeheim, Krankenhaus, Amt (z. B. Bezirkshauptmannschaft, Gemeinde, Gericht), einem Notariat oder einer professionellen psychosozialen Betreuungseinrichtung aus. Angehörige regten nur bei 24 Prozent der Neuzugänge eine gerichtliche Erwachsenenvertretung an. Gründe für Bestellung Grund für die Einrichtung einer von der ifs Erwachsenenvertretung wahrgenommenen Erwachsenenvertretung war in 56 Prozent der Fälle eine psychische Erkrankung oder eine Mehrfacherkrankung. In 32 Prozent lag eine intellektuell-kognitive Beeinträchtigung vor, eine diagnostizierte Demenzerkrankung bei 12 Prozent. Aufgabenbereiche der gerichtlichen Erwachsenenvertretung Der jeweilige Aufgabenbereich für jede einzelne (ständige) gerichtliche Erwachsenenvertretung wird in einem Beschluss des zuständigen Bezirksgerichts bestimmt. Eine Erwachsenenvertretung für „alle Angelegenheiten“ gab es im Vorjahr nur noch in einem einzigen Fall. Dem Gericht ist es seit Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes nicht mehr erlaubt, diese Art der Vertretung neu zu beschließen. Aus diesem Grund wird es die Erwachsenenvertretung für „alle Angelegenheiten“ spätestens nach dem vollständigen Abschluss der entsprechenden Erneuerungsverfahren durch das Gericht nicht mehr geben. Gründe für Bestellung Gesamtzahl 2024 Zugänge 2024 Demenz 79 12,18% 11 28,95% Kognitive Beeinträchtigung 209 32,20% 13 34,21% Psychische Erkrankung 361 55,62% 14 36,84% Initiative für Bestellung Gesamtzahl 2024 Zugänge 2024 Anregung Institution 509 71,69% 52 69,33% Anregung nahestehende Person 152 21,41% 18 24,00% Eigene Antragstellung 49 6,90% 5 6,67%
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