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11 ifs Erwachsenenvertretung einer Reduktion der Zahl an gerichtlichen Erwachsenenvertretungen beiträgt. In den restlichen 71 Prozent der Fälle wurde von Seiten der ifs Erwachsenenvertretung die Fortsetzung des Verfahrens oder die Weiterführung einer bereits bestehenden gerichtlichen Erwachsenenvertretung empfohlen. In 225 Clearing-Fällen (einschließlich Erneuerungsclearings) wurde angeregt, die ifs Erwachsenenvertretung als Rechtsbeistand im Verfahren oder als gerichtliche Erwachsenenvertreterin zu bestellen, da weder eine tragfähige „Alternative“ zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung bestand noch eine andere als Erwachsenenvertreter:in geeignete Person aus dem Kreis der Angehörigen oder Nahestehenden verfügbar war. Weiterhin wurde aus Kapazitätsgründen auf die Abgrenzung gegenüber Angehörigen und Nahestehenden sowie gegenüber Rechtsanwält:innen und Notar:innen geachtet. Dabei blieb der Anteil der als gerichtliche Erwachsenenvertreter:innen empfohlenen Angehörigen/Nahestehenden im Vergleich zum Vorjahr mit rund 28 Prozent der Fälle nahezu unverändert, während der Anteil der Rechtsanwält:innen/Notar:innen auf rund 24 Prozent sank und jener der ifs Erwachsenenvertretung sich auf rund 48 Prozent erhöhte. Bereits bestehende gerichtliche Erwachsenenvertretungen wurden in 352 Fällen abgeklärt, davon 326 im Erneuerungsverfahren. Somit stiegen die Erneuerungsclearings um rund 78 Prozent an. Im Erneuerungsverfahren wird insbesondere geprüft, ob die jeweilige gerichtliche Erwachsenenvertretung tatsächlich noch notwendig ist, ob stattdessen eine gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung registriert werden kann oder wer allenfalls die jeweilige Erwachsenenvertretung übernehmen könnte. In rund 13 Prozent dieser Fälle wurde nach dem Erneuerungsclearing die Beendigung einer (bestehenden) gerichtlichen Erwachsenenvertretung angeregt. Erfreulicherweise stimmten die Entscheidungen der Pflegschaftsrichter:innen der fünf Vorarlberger Bezirksgerichte weiterhin in hohem Maße mit den Empfehlungen der ifs Erwachsenenvertretung in den Clearingberichten überein. Registrierung im ÖZVV Die ifs Erwachsenenvertretung als Erwachsenenschutzverein für Vorarlberg zählt zu jenen Institutionen, die zur Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis berechtigt sind. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 315 Registrierungen – um rund 4 Prozent weniger als im Jahr zuvor – vorgenommen: Registriert wurde die Errichtung von 19 Vorsorgevollmachten, 73 gewählten und 188 gesetzlichen Erwachsenenvertretungen. Somit war die im Sinne der Selbstbestimmung besonders wünschenswerte Registrierung einer gewählten Erwachsenenvertretung in rund 28 Prozent aller bei der ifs Erwachsenenvertretung errichteten Erwachsenenvertretungen möglich. Errichtung gewählte EV Errichtung gesetzliche EV Übersicht der Registrierungen im ÖZVV 2021 2022 Errichtung gewählte EV 101 36,73% 73 27,97% Errichtung gesetzliche EV 174 63,27% 188 72,03% positive EV-Verfügung 2 - 1 - negative EV-Verfügung 1 - 0 - Errichtung Vorsorgevollmacht 19 - 19 - Registrierungen insgesamt 328 - 315 - Prozentzahlen gerundet

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