Jahresbericht 2022 12 Beratungen, Vorträge und Schulungen Damit die Einrichtung einer Erwachsenenvertretung nur in unbedingt notwendigen Fällen erfolgt, werden psychosoziale Einrichtungen und Angehörige mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit über die Erwachsenenvertretung sowie deren Alternativen aufgeklärt. Beratungen Im Jahr 2022 wurden insgesamt 877 Beratungen dokumentiert. Somit ist deren Anzahl im Vergleich zum Vorjahr um rund 14 Prozent zurückgegangen. Die trotzdem beachtliche Anzahl an Beratungen erklärt sich aus der Funktion der ifs Erwachsenenvertretung im obligatorischen Bestellungsclearing und als Registrierungsstelle. Dank dieser beiden Aufgaben erreicht die ifs Erwachsenenvertretung eine sehr hohe Anzahl künftiger Erwachsenenvertreter:innen aus dem Kreis der Angehörigen und Nahestehenden, die sich bei Fragen in der anschließenden Führung von Erwachsenenvertretungen wieder an die ihnen bereits bekannten Mitarbeiter:innen der ifs Erwachsenenvertretung wenden. Vorträge 2022 fanden drei Vorträge statt, in denen die ifs Erwachsenenvertretung über die Themen Vorsorgevollmacht, gewählte/gesetzliche/gerichtliche Erwachsenenvertretung sowie ganz allgemein über das Erwachsenenschutzgesetz informierte. Schulungen Der Kurs „Anleitung für Erwachsenenvertreter:innen“ wird seit 1999 angeboten. In dessen Rahmen vermitteln Referent:innen der ifs Erwachsenenvertretung Kenntnisse zu den Themen „Rechtliche Grundlagen“ und „Praxisanleitung“. Dabei richtet sich dieses Angebot insbesondere an gewählte/gesetzliche/gerichtliche Erwachsenenvertreter:innen aus dem Kreis der Angehörigen und Nahestehenden. Im Frühjahr 2022 fand der Kurs an je zwei Abenden in Bregenz und Feldkirch – somit an insgesamt vier Kursabenden – statt. In diesem Rahmen wurde Wissen an insgesamt 13 Personen weitergegeben. Fachaufsicht/Regionalleitung Ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der Fachlichkeit stellt im Tätigkeitsfeld „Erwachsenenvertretung-Classic“ die ifs-interne Kontrolle der Pflegschaftsberichte im Sinne eines qualifizierten VierAugen-Prinzips dar. Die zuständige Regionalleitung kontrolliert die Pflegschaftsberichte und damit die interne Rechnungslegung der hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen. Die Funktion der Regionalleitung wird aktuell für Bregenz von Mag. Gertrud Dünser, jene für Dornbirn von Dr. Mai Salzmann, jene für Feldkirch von Philipp Hanschitz, BA, und jene für Bludenz von Mag. Michaela Reiner wahrgenommen. Um den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zur Personensorge, der Intention der UN-Behindertenrechtskonvention sowie dem Erwachsenenschutzgesetz gerecht zu werden, enthält die Schreibvorlage „Pflegschaftsbericht“ im Kapitel „Lebenssituationsbericht“ folgende Unterpunkte: - Häufigkeit bzw. Intervalle der persönlichen und telefonischen Kontakte - Ziele und Planung - Alternativen zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung bzw. Notwendigkeit der Vereins-Erwachsenenvertretung Übersicht Beratungen 2013 bis 2022
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