15 ifs Patientenanwaltschaft Allgemeines Die persönliche Freiheit ist ein Grundrecht eines jeden Menschen, das durch das Verfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit und durch das Unterbringungsgesetz besonders geschützt ist. Laut UNBehindertenrechtskonvention sind alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemein gültig, unteilbar sowie miteinander verknüpft und auch Menschen mit Beeinträchtigung muss der volle Genuss dieser Rechte und Freiheiten ohne jegliche Diskriminierung garantiert werden. Beschränkungen der persönlichen Freiheit und der Persönlichkeitsrechte sind deshalb im psychiatrischen Krankenhaus nur zulässig, wenn eine akute psychische Erkrankung vorliegt, eine ernste und erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung gegeben ist und andere Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten nicht ifs Patientenanwaltschaft AufRecht durch die Krise
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