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17 ifs Patientenanwaltschaft Dauer der Unterbringung Die Tendenz zu kurzen Unterbringungen setzte sich im Jahr 2022 weiter fort. Wurden im Jahr 2021 noch 42 Prozent der Unterbringungen nach vier Tagen aufgehoben, stieg die Aufhebungsrate 2022 nach vier Tagen auf über 50 Prozent (2002 waren es lediglich 23 Prozent). Wie in den beiden Jahren zuvor wurden die Unterbringungen sukzessive aufgehoben, sodass nach 18 Tagen nur noch 20 Prozent weiter untergebracht waren. Gerichtstermine Die beschriebene Entwicklung führte auch zu einem weiteren Rückgang an Gerichtsterminen. Im Vergleich zu den gestiegenen Unterbringungszahlen fanden im Jahr 2022 um 8,5 Prozent weniger Gerichtstermine (Erstanhörungen und Tagsatzungen) als 2021 statt. Die erste Überprüfung der Unterbringung (Erstanhörung) nach spätestens vier Tagen wurde bei 55 Prozent der untergebrachten Patient:innen durchgeführt, das sind um 7 Prozent weniger als 2021 und um 11 Prozent weniger als 2020. Eine ausführliche Prüfung der Unterbringung nach 14 Tagen mit Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens im Rahmen einer sogenannten Tagsatzung musste nur noch bei 24 Prozent der Patient:innen abgehalten werden. Die Gründe für die kurze Unterbringungsdauer und den Rückgang an Gerichtsterminen sind laut Einschätzung der ifs Patientenanwält:innen vielschichtig: Als einer der Gründe kann die rasche Aufhebungspraxis der Fachärzt:innen angeführt werden. Diese hoben die Unterbringung von sich aus auf, sobald die Voraussetzungen weggefallen waren. Des Weiteren erklärten sich viele Patient:innen mit einem freiwilligen Aufenthalt einverstanden, da keine freien Plätze in betreuten Wohnformen verfügbar waren und somit faktisch keine Alternative zum stationären Aufenthalt gegeben war. Einen weiteren Grund stellte die Ressourcenknappheit mit fehlenden Belegmöglichkeiten in allen drei Abteilungen dar. Aufgrund des Personalmangels konnten Anfang 2023 ca. 50 Betten nicht belegt werden, was dazu führte, dass viele Unterbringungen rasch aufgehoben und die Patient:innen entlassen wurden oder aufgrund des Bettenmangels erst gar nicht aufgenommen werden konnten. Verlängerung der Unterbringung Eine Verlängerung der Unterbringung wurde unverändert selten durchgeführt. Im Jahr 2022 beantragte das Landeskrankenhaus Rankweil insgesamt 33 Verlängerungen (2,5 Prozent der Gesamtzahl der Unterbringungen). Manche der Patient:innen erhielten fälschlicherweise eine neue Unterbringungszahl, das heißt, dass die tatsächliche Anzahl der Verlängerungen etwas höher war.

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