27 ifs Bewohnervertretung ifs Bewohnervertretung Freiheit. Würde. Sicherheit. Allgemeines Die ifs Bewohnervertretung setzt sich auf Grundlage des Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG) für die Wahrung der persönlichen Freiheit von Menschen ein, die in Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Akutkrankenhäusern und Einrichtungen für Minderjährige in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt werden. Das im Juli 2005 in Kraft getretene und seither mehrfach novellierte Heimaufenthaltsgesetz regelt den Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, zu denen beispielsweise das Anbringen von Bettgittern, das Anbinden mit Gurten, das Versperren von Türen, das Verabreichen von beruhigenden Medikamenten oder das körperliche Festhalten zählen. Zulässig sind diese Beschränkungen nur, - wenn die betroffene Person in ihrer geistigen Verfassung schwer beeinträchtigt ist, - wenn ihr Leben oder ihre Gesundheit bzw. das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich bedroht ist, - wenn diese Gefahr durch keine schonendere Alternative abgewendet werden kann. Ordnen befugte Personen freiheitsbeschränkende Maßnahmen an, so sind diese verpflichtet, die ifs Bewohnervertretung unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. So rasch als möglich statten die
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