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Jahresbericht 2022 28 Bewohnervertreter:innen in der Folge dem betroffenen Menschen einen Besuch ab und sprechen vor Ort mit dem Betreuungsteam. Es gilt, gemeinsam zu beurteilen, ob die Freiheitsbeschränkung überhaupt notwendig ist oder ob es im speziellen Fall schonendere Alternativen gibt. Kann keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, so besteht die Möglichkeit, dass die Bewohnervertreter:innen einen Antrag auf Prüfung der Freiheitsbeschränkung beim zuständigen Bezirksgericht stellen. Dieses entscheidet unter Beiziehung von Sachverständigen, ob die Maßnahme zulässig oder unzulässig ist. Bei Unzulässigkeit ist die Beschränkung sofort aufzuheben. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Die ifs Bewohnervertretung vertrat im Jahr 2022 insgesamt 919 Klient:innen bei 1.633 freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegen oder ohne ihren Willen sowie bei 109 Maßnahmen auf Wunsch entscheidungsfähiger Klient:innen. Von den 919 Klient:innen wurden 406 in Pflegeheimen, 186 in Behinderteneinrichtungen, 177 in Akutkrankenhäusern und 150 in Einrichtungen für Minderjährige vertreten. Im Vergleich zur Klient:innenanzahl des Vorjahres entspricht dies einer Steigerung um 5,8 Prozent, wobei aus allen Einrichtungskategorien geringfügig mehr Klient:innen mit Freiheitsbe- oder -einschränkungen neu gemeldet wurden. Trotz dieses Anstiegs konnte 2022 die Anzahl der von Krankenhäusern gemeldeten Freiheitsbeschränkungen im Vergleich zum Jahr 2020 um 12,4 Prozent unterschritten werden. 2021 wurde im Vergleich zu 2020 sogar ein Rückgang um 18,8 Prozent verzeichnet. Die ifs Bewohnervertreter:innen – Mag. Regina Anhaus, DSA Mag. Sarah Kammerer, Brigitte Kepplinger, MA, ab 01.05.2022 Gerfried Leitner und bis 30.09.2022 Dr. Karl Stürz – absolvierten insgesamt nach Maßnahmen 849 Erstüberprüfungen bei neuen Klient:innen. Altersstruktur In Alters- und Pflegeheimen vertrat die ifs Bewohnervertretung – der Widmung dieser Heime entsprechend – größtenteils hochbetagte Menschen, während in Behinderten- einrichtungen vor allem jüngere Erwachsene zu den Klient:innen zählten. Die Hochbetagten stellten auch in den Krankenanstalten bzw. -abteilungen die am stärksten vertretene Patient:innengruppe, bei der Freiheitsbeschränkungen angeordnet wurden, dar. In Einrichtungen für Minderjährige waren fast alle Bewohner:innen unter 18 Jahre alt. Geschlechterverteilung In Alters- und Pflegeheimen zählten überwiegend Frauen zur Klientel der ifs Bewohnervertretung, in Krankenanstalten überwiegend Männer. In Behinderteneinrichtungen waren Männer und Frauen gleichermaßen von Freiheitsbeschränkungen betroffen, in Einrichtungen für Minderjährige männliche Kinder bzw. Jugendliche beinahe doppelt so oft wie weibliche. Art der Beschränkungsmaßnahmen Medikamentöse Sedierungen stellten im vergangenen Jahr in Pflegeheimen einmal mehr die häufigste Art von Freiheitsbeschränkungen gegen oder ohne den Willen der Bewohner:innen dar. Viele Jahre waren dort Bettgitter am Pflegebett die häufigste Beschränkungsmaß- bis Jahre bis Jahre und darüber bis Jahre Altersstruktur in Pflegeheimen Verhältnis Frauen / Männer Frauen Männer Pflegeheime 244 60% 162 40% Behinderteneinrichtungen 93 50% 93 50% Krankenhäuser 74 42% 103 58% Minderjährige 54 36% 96 64%

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