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29 ifs Bewohnervertretung nahme, doch deren Anwendung nahm kontinuierlich ab. Alleine 32 der im Jahr 2022 insgesamt 76 Beschränkungen mit Bettgittern wurden auf Wunsch entscheidungsfähiger Bewohner:innen angebracht. In einem Pflegeheim waren bei einem Bewohner diverse Fixierungen im Bett notwendig. Seiner Aufnahme war ein längerer Aufenthalt in einem Krankenhaus vorausgegangen, wo diese Maßnahmen bereits angewendet worden waren. Doch diese Art von Beschränkungen findet im „typischen“ Pflegeheimbereich keine Anwendung mehr, da schonendere Maßnahmen in Form von Hilfsmitteln wie Niedrigpflegebetten, Sturz- und Alarmmatten inzwischen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiter:innen des Pflegeheims standen daher vor einer besonderen Herausforderung, weshalb auch eine eigene Schulung notwendig war. Auf die Fixierungen im Bett konnte zur Erleichterung aller Beteiligten nach rund zwei Monaten im Pflegeheim wieder verzichtet werden. Gurtfixierungen im Rollstuhl und sonstige Beschränkungen beim Sitzen bei Menschen mit Körper- und Mehrfachbeeinträchtigungen zählten in Behinderteneinrichtungen zu den am häufigsten angewendeten Maßnahmen. Griffen keine pädagogischen Alternativen mehr, so kamen als zweithäufigste Maßnahme auch Beruhigungsmittel – oftmals als Einzelfallmedikation – zum Einsatz. Die Verwendung von Bettgittern an Pflegebetten stellte im Zusammenhang mit schweren Körper- und Mehrfachbeeinträchtigungen die dritthäufigste Maßnahme dar. Bei Fremd- oder gravierender Eigengefährdung wurden Bewohner:innen in einigen Fällen bis zur Beruhigung festgehalten oder alleine in verschlossenen Räumen bzw. Bereichen betreut. bis Jahre bis Jahre und darüber bis Jahre bis Jahre Altersstruktur in Behinderteneinr. bis Jahre bis Jahre und darüber bis Jahre Altersstruktur in Krankenhäusern Prozentzahlen gerundet

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