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3 Der Verein | Vorwort Dem Schutz der Freiheit und Würde verpflichtet Vorwort der Vereinsobfrau „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ So steht es in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet wurde. Hiermit wurde vor 75 Jahren der Grundstein für den internationalen Schutz der Menschenrechte gelegt und bis heute ist dieser von zentraler Bedeutung – vor allem in solch unsicheren und emotional herausfordernden Zeiten, wie wir sie derzeit erleben. Teuerung, durch Fachkräftemangel bedingte Anspannungen in der Arbeitswelt, Angriffskrieg auf die Ukraine, Nachwirkungen der CoronaPandemie – unsere Gesellschaft sieht sich mit zahlreichen Herausforderungen und Unwägbarkeiten konfrontiert. Macht sich Verunsicherung breit, so neigen Menschen oftmals dazu, weniger Verständnis für die Schwächeren der Gesellschaft zu zeigen und gleichzeitig restriktive Maßnahmen zu ergreifen, um so für vermeintliche Sicherheit zu sorgen. Dies stellt besonders für Menschen, die nicht selbst für sich und ihre Rechte eintreten können, eine potentielle Gefahr dar. Umso wichtiger ist es, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins ifs Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung für den Schutz der Freiheit und Menschenwürde stark machen. Tagtäglich setzen sie sich für die Rechte von Menschen ein, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, Zwangsmaßnahmen unterliegen oder aufgrund einer kognitiven Beeinträchtigung oder psychischen Krankheit nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ohne Gefahr einer Benachteiligung selbständig zu erledigen. Sie vertreten die Interessen der Betroffenen, sichern deren Rechtsschutz und engagieren sich für schonendere Alternativen. Diese umfassenden Vertretungstätigkeiten erfordern ein hohes Maß an juristischem, sozialarbeiterischem, teils auch betriebswirtschaftlichem Fachwissen sowie menschlichem Feingefühl – auch da die Fälle und Problemkonstellationen immer komplexer werden. Es gilt, fachliche und gangbare Lösungen zu finden, dabei stets die Selbstbestimmung und Menschenrechte der Betroffenen im Blick zu haben und für mehr Offenheit und Zugewandtheit zu plädieren. Für diese wertvolle Arbeit und das große Engagement möchte ich als Vereinsobfrau all unseren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meinen herzlichen Dank aussprechen. Sie verschaffen jenen, die oftmals keine Stimme (mehr) haben, Gehör und machen sich für deren Rechte stark. Abschließend gilt mein Dank unseren Auftraggeber:innen, dem Bundesministerium für Justiz, dem Land Vorarlberg und dem Vorarlberger Sozialfonds. Ohne deren Unterstützung wäre es uns nicht möglich, uns für die Klient:innen einzusetzen. Und auch bei unseren Kooperationspartner:innen, u. a. den Gerichten, dem LKH Rankweil, den Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen zur Pflege und Erziehung von Minderjährigen, Einrichtungen der psychosozialen Betreuung, Mobilen Hilfsdiensten und Krankenpflegevereinen möchte ich mich herzlich für die wertschätzende Zusammenarbeit bedanken. ○ Mag.Dr. Martina Gasser, MBA Obfrau des Vereins ifs Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung

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