31 ifs Bewohnervertretung Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit in ursächlichem Zusammenhang mit einer vorhandenen psychischen Erkrankung oder geistigen Beeinträchtigung steht und eben nicht aus der in der Krankenanstalt durchgeführten Behandlung resultiert. Seit Juli 2018 schützt das HeimAufG auch Bewohner:innen von Einrichtungen für Minderjährige. Bei Kindern und Jugendlichen mit Körper- und Mehrfachbeeinträchtigungen stellten im Jahr 2022 Beschränkungen beim Sitzen die häufigste Maßnahme dar, gefolgt von körperlichem Festhalten bei Gefahren im Straßenverkehr oder bei Fremdgefährdung aufgrund von Aggressionsdurchbrüchen. Sedierende Medikationen wurden in dieser Einrichtungskategorie am dritthäufigsten als Freiheitbeschränkung gemeldet. Nur vereinzelt gingen Meldungen bezüglich Bettgitter an Pflegebetten bzw. Therapieliegen, verschlossener Zimmertüren oder des Verstellens von Ausgängen durch Betreuungspersonen ein. Maßnahmenverlauf bei Freiheitsbeschränkungen Die Erfolgsquote der ifs Bewohnervertreter:innen – das Aushandeln von schonenderen Durchführungen und die Aufhebungen von Freiheitsbeschränkungen – war in den Vorjahren üblicherweise in Pflegeheimen am höchsten. Im Jahr 2022 konnten jedoch in Krankenanstalten die größten Erfolge erzielt werden. Im Vergleich zu anderen Einrichtungen fanden in Krankenanstalten meist körpernähere Freiheitsbeschränkungen Anwendung, wobei sich in den Gesprächen mit dem Pflegepersonal zeigte, dass diese Beschränkungen oft nur sehr kurz erforderlich waren, denn auch im Krankenhaussetting wirkt sich die flächendeckende Anschaffung von Niedrigpflegebetten und Alarmsystemen nachhaltig positiv aus. Viele körpernahe Fixierungen im Bett und der Einsatz von Bett-
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