Jahresbericht 2022 34 Folgende Schwerpunkte wurden im vergangenen Jahr gesetzt: Vorträge Aufgrund von Corona kam es 2022 zu zahlreichen Personalausfällen und folglich zu einer sehr angespannten Personalsituation in den Einrichtungen. Dadurch konnten in den Einrichtungen auch im Vorjahr weniger Vorträge zum Heimaufenthaltsgesetz als sonst üblich abgehalten werden (insgesamt 11). Den Schwerpunkt bildete 2022 ganz klar die Vermittlung von Informationen rund um das Heimaufenthaltsgesetz und die Tätigkeit der Bewohnervertreter:innen im Rahmen von Schwerpunktgesprächen im kleineren Kreis. In rund 25 solcher vertiefender Gespräche klärten die Mitarbeiter:innen der ifs Bewohnervertretung auf Wunsch von Einrichtungen und Systempartner:innen ausführlich über das Thema auf. Zahlreiche Personalveränderungen in den Einrichtungen – auch im leitenden Bereich – machten intensive Beratungen notwendig. Ein großer Informationsbedarf bestand nach wie vor bei den Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und deren Systempartner:innen. Fachlicher Austausch In Besprechungen mit Ärzt:innen, Pflegepersonen, pädagogischen Fachleuten und anderen Kooperationspartner:innen gewannen die ifs Bewohnervertreter:innen auch wichtige Einblicke in deren Tätigkeit. So konnten zwei Fortbildungen zum Thema „Autismus-SpektrumStörung“ besucht werden und die Mitarbeiter:innen der ifs Bewohner- vertretung nahmen an einer EthikTagung mit dem Schwerpunkt „Beihilfe zum Suizid“, am DemenzKongress in St. Gallen und am Richterseminar in Kitzbühel teil. Zudem erfolgten in 7 Terminen gemeinsame Fallbesprechungen mit einem Facharzt für Psychiatrie. Diese Besprechungen dienen der Klärung, ob eine Behandlung mit sedierenden Medikamenten als medikamentöse Freiheitsbeschränkung einzuordnen ist. Oft gibt es in diesem Themenbereich auch bei den anordnungsbefugten Ärzt:innen und den meldepflichtigen Einrichtungsleitungen Unklarheiten. Aufgrund der Pensionierung eines Kollegen erfolgte die Neubesetzung einer Stelle der ifs Bewohnervertretung. Der neue Mitarbeiter besuchte den ersten Teil der vom Vertretungsnetz angebotenen dreiteiligen Basisschulung für Bewohnervertreter:innen („Curriculum“). Durch Corona-Maßnahmen eingeschränkte Tätigkeit der Bewohnervertretung auch 2022 ein Schwerpunkt Im vergangenen Jahr war es den ifs Bewohnervertreter:innen unter Einhaltung der Maßnahmen in der jeweils in Geltung stehenden Covid19-Schutz-/Maßnahmenverordnung ganzjährig möglich, die Klient:innen in den Einrichtungen zu besuchen. Da die Bewohnervertreter:innen oft an einem Tag in mehreren Einrichtungen präsent waren, bestand die Möglichkeit, ungewollt zur Ausbreitung des Virus beizutragen. Deshalb gibt es in den Verordnungen bereits seit Ende des Jahres 2020 spezifische Regelungen für die Bewohnervertretung. Abstandsregeln und Masken erschwer(t)en das persönliche Gespräch mit den Klient:innen aber weiterhin. Inzwischen ist es beinahe ungewohnt, wenn Bewohner:innen den Bewohnervertreter:innen bei der Begrüßung die Hand geben. Noch immer wird überlegt, ob dies unbedenklich möglich ist. Klient:innen der Bewohnervertretung sind meist noch stärker auf Berührungen aus ihrem Umfeld angewiesen, da ihre Sinne eingeschränkt sind. In den Pflegeheimen hören Bewohner:innen oft nicht mehr gut und sind gewohnt, dass Menschen in ihrer Umgebung dies berücksichtigen. Auch der Wunsch, die Maske abzunehmen, wurde immer wieder an die Bewohnervertreter:innen herangetragen, doch diesem konnte leider auch 2022 ganzjährig nicht entsprochen werden. Gelegentlich war es möglich, Gespräche im Freien ohne Maske zu führen, denn die durch die Maske gedämpfte Stimme und die fehlende Mimik machten es den Klient:innen vielfach noch schwerer, dem Gespräch zu folgen. Mit der wachsenden Zahl an vorliegenden Entscheidungen der gesamtösterreichischen Gerichte entstand bereits ab 2021 Rechtssicherheit, ob und unter welchen Voraussetzungen eine freiheitsbeschränkende Maßnahme an mit dem Coronavirus infizierten Bewohner:innen oder bei Verdacht vorgenommen werden darf. Anfang August 2022 stellte sich aber erneut große Unsicherheit ein, nachdem die Absonderung positiv getesteter Bewohner:innen nicht länger vorgesehen war. Dank der guten
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