5 ifs Erwachsenenvertretung digkeit) zu erledigen sind. Damit war für Vorarlberg auch im Jahre 2022 eine Bedarfsdeckung in der „Erwachsenenvertretung-Classic“ möglich. Aufgrund der deutlichen Zunahme an Clearingaufträgen konnte dieser Bedarf allerdings nur noch mit ausgesprochener Anstrengung gedeckt werden. Unabhängig von dieser mengenmäßigen Herausforderung ist die ifs Erwachsenenvertretung selbstverständlich auch der inhaltlichen Qualität ihrer Arbeit verpflichtet. Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Erwachsenenschutzgesetz sind hierfür ein Leitbild. Die ifs Erwachsenenvertretung beachtet und stärkt ganz bewusst die Selbstbestimmung der betroffenen Personen, soweit dies im jeweiligen Falle möglich ist. In all ihren Tätigkeitsbereichen (Erwachsenenvertretung-Classic, Beratung, Clearing und Registrierung) ist die ifs Erwachsenenvertretung deshalb darauf bedacht, nicht notwendige gesetzliche Vertretungen möglichst zu verhindern. Sollte eine gesetzliche Vertretung unvermeidlich sein, so soll diese möglichst in den selbstgewählten Formen der Vorsorgevollmacht oder der gewählten Erwachsenenvertretung erfolgen. Ist die dazu erforderliche Entscheidungsfähigkeit nicht (mehr) gegeben, können nächste Angehörige als gesetzliche Erwachsenenvertreter:innen registriert werden. Folglich kommt eine gerichtliche Erwachsenenvertretung nur noch dann in Frage, wenn eine Erwachsenenvertretung zum Schutz einer betroffenen Person unvermeidlich ist und sich diese Person gegen eine Vertretung ausspricht oder keine Angehörigen oder Nahestehenden hat, die bereit und geeignet sind, die Vertretung zu übernehmen. Somit bleibt die gerichtliche Erwachsenenvertretung das allerletzte Mittel.
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