Jahresbericht 2025 Erwachsenenvertretung Patientenanwaltschaft Bewohnervertretung ifs Vorarlberg Institut für Sozialdienste
Jahresbericht 2025 des Vereins ifs Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung 2 Verein ifs Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung Fakten Mitglieder 9 natürliche Personen Andrea Bachmayr-Heyda Dominik Denifl, MA Mag. Dr. Martina Gasser, MBA Mag. Annette Heinzle, MPH Mag. Marion Hepberger Mag. Elisabeth Kern Sabine Pfefferkorn Martin Vaplon Mag. Susanne Wallner Zusammensetzung des Vereinsvorstands Mag. Dr. Martina Gasser, MBA, Obfrau Mag. Elisabeth Kern, Obfraustellvertreterin Dominik Denifl, MA, Finanzreferent Sabine Pfefferkorn, Schriftführerin Leitung Mag. Günter Nägele Mag. Christian Fehr, MSc Mag. Regina Anhaus Sitz des Vereins Interpark Focus 40, 6832 Röthis Geschäftsstellen der ifs Erwachsenenvertretung Kaiser-Franz-Josef-Straße 6a 6845 Hohenems für die Gerichtsbezirke Bregenz, Dornbirn und Bezau Johannitergasse 6 / 3, 6800 Feldkirch für die Gerichtsbezirke Feldkirch und Bludenz Öffnungszeiten Mo–Fr, 08:00–12:00 Uhr Nachmittags mit Terminvereinbarung nur telefonisch auch Mo und Mi 13:00–15:00 Uhr Außenstellen ifs Beratungsstelle Bludenz Klarenbrunnstr. 12, 6700 Bludenz ifs Beratungsstelle Bregenz St.-Anna-Straße 2, 6900 Bregenz Geschäftsstelle der ifs Patientenanwaltschaft Valdunastraße 16, 6830 Rankweil Öffnungszeiten 08:00–16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Geschäftsstelle der ifs Bewohnervertretung Kaiser-Franz-Josef-Straße 6a 6845 Hohenems Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung 2 Der Verein Fakten 3 Rechte wirksam machen Vorwort der Vereinsobfrau 4 ifs Erwachsenenvertretung In Sachen Mensch 14 ifs Patientenanwaltschaft Würde durch Mitbestimmung 28 ifs Bewohnervertretung Freiheit. Würde. Sicherheit. 39 Wissenswertes Ein Verein – drei Fachbereiche Impressum: Herausgeber, Verleger und Eigentümer: Verein ifs Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung Interpark Focus 40, 6832 Röthis Redaktion: Mag. Regina Anhaus, Mag. Christian Fehr, MSc, Mag. Günter Nägele, lic.phil. Alexandra Breuß Tel.: 05 1755-500, E-Mail: ifs@ifs.at, www.ifs.at Fotos: ifs, Adobe Stock, iStock Grundlayout: atelier stecher Grafische Gestaltung: Mag. Jan Koller August 2026 Inhalt wir helfen weiter
3 Der Verein | Vorwort Rechte wirksam machen Vorwort der Vereinsobfrau Jeder Mensch hat das Recht, sein Leben möglichst selbstbestimmt zu gestalten. Doch Rechte entfalten ihre Bedeutung erst dann, wenn sie im Alltag wirksam werden. Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer kognitiven Beeinträchtigung, einer Demenzerkrankung oder anderer Einschränkungen Unterstützung benötigen, brauchen jemanden, der ihre Rechte wahrt, ihre Anliegen ernst nimmt und ihre Interessen vertritt. Genau dafür setzen sich die Mitarbeiter:innen unseres Vereins Tag für Tag ein. Die Arbeit der Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung bewegt sich in einem Umfeld, das sich laufend verändert. Steigende Anforderungen in Betreuung und Pflege sowie zunehmend vielschichtige Fragestellungen prägen den Arbeitsalltag. Sie verlangen von allen Beteiligten ein hohes Maß an Verantwortung und machen deutlich, wie wichtig eine unabhängige Vertretung ist. Recht und Schutz im Gleichgewicht Dabei gibt es selten einfache Lösungen. Unterschiedliche Interessen und Einschätzungen treffen aufeinander – der Wunsch nach größtmöglicher Selbstbestimmung ebenso wie die Verantwortung, Menschen vor Gefährdungen zu schützen. Diese Spannungsfelder verlangen sorgfältige Abwägungen und Entscheidungen, die rechtlich fundiert, nachvollziehbar und am einzelnen Menschen orientiert sind. Gerade dort braucht es Erfahrung, Augenmaß und den klaren Blick auf das, worum es letztlich geht: die Rechte und die Würde der betroffenen Menschen. Gemeinsam Verantwortung tragen Mein herzlicher Dank gilt allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen. Mit ihrem fachlichen Wissen, ihrer Erfahrung und ihrem persönlichen Einsatz leisten sie einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Menschen jene Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ihre Rechte wahrnehmen zu können. Ihr Engagement bildet die Grundlage dafür, dass unser Verein seinen gesetzlichen Auftrag mit hoher Qualität und Verlässlichkeit erfüllen kann. Ebenso danke ich unseren Auftraggebern – dem Bundesministerium für Justiz, dem Land Vorarlberg und dem Vorarlberger Sozialfonds – sowie unseren Kooperationspartner:innen – den Gerichten, dem Landeskrankenhaus Rankweil, den Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Behinderteneinrichtungen und Einrichtungen zur Pflege und Erziehung von Minderjährigen – für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Der offene Austausch und das gemeinsame Verantwortungsbewusstsein sind wichtige Voraussetzungen, um den vielfältigen Herausforderungen auch künftig erfolgreich zu begegnen. Unser Auftrag bleibt Rechte wirksam werden zu lassen, bleibt auch in Zukunft unser gemeinsamer Auftrag. Dafür braucht es engagierte Mitarbeiter:innen, verlässliche Partner:innen und den gemeinsamen Willen, die Rechte jener Menschen zu schützen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Denn eine starke und unabhängige Interessenvertretung trägt wesentlich dazu bei, dass Menschen ihre Rechte wahrnehmen können und Selbstbestimmung dort erhalten bleibt, wo sie möglich ist. ○ Mag.Dr. Martina Gasser, MBA Obfrau des Vereins ifs Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung
Jahresbericht 2025 4 ifs Erwachsenenvertretung In Sachen Mensch Allgemeines Nachdem die Erneuerung der übergeleiteten „alten Sachwalterschaften“ innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 31. Dezember 2023 und die damit verbundenen „ErneuerungsClearings“ abgeschlossen worden waren, wäre grundsätzlich zu erwarten gewesen, dass wieder ausreichend Kapazitäten für die „Erwachsenenvertretung-Classic“ frei werden, um den bestehenden Bedarf decken zu können. Allerdings waren die vergangenen Jahre von einer relativ hohen Personalfluktuation geprägt, unter anderem aufgrund mehrerer Elternkarenzen. Neue Mitarbeiter:innen benötigen für ihre Aufgabe als Erwachsenenvertreter:innen eine lange Einarbeitungszeit und können während dieser Zeit noch nicht die vorgesehene Gesamtzahl an Vertretungsfällen übernehmen. Erst mit zunehmender Arbeitserfahrung lassen sich die damit verbundenen Abläufe effizienter und schneller erledigen. Darüber hinaus wird es zunehmend schwieriger, neue ehrenamtliche Erwachsenenvertreter:innen zu gewinnen. So ist die Zahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen von 180 per 31. Dezember 2015 auf 133 per 31. Dezember 2025 gesunken. Der Personalmangel in den Vorarlberger Pflegeheimen führt zu geringeren Aufnahmekapazitäten. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Zahl der häuslichen 24-StundenBetreuungen kontinuierlich steigt. Da die Vertretung von Personen in einer 24-Stunden-Betreuung weitaus zeitintensiver ist als jene von Bewohner:innen eines Pflegeheims, wirkt sich diese gesellschaftliche Entwicklung ebenfalls nachteilig auf die Kapazität der ifs Erwachsenenvertretung aus. Das Jahr 2025 war zudem durch den Umzug der ifs Erwachsenenvertretung vom Standort in der Dornbirner Poststraße in die Kaiser-Franz-JosefStraße in Hohenems per 28. April 2025 geprägt. Hinzu kam die Umstellung von der auf Access basierenden Datenbank auf das zeitgemäße Datenbanksystem JurXpert per 20. Oktober 2025. Die ifs Erwachsenenvertretung musste daher – entgegen ihrer jahrzehntelangen Praxis – wie bereits in den Jahren 2023 und 2024 auch im Jahre 2025 die Übernahme von Erwachsenenvertretungen phasenweise aus Kapazitätsgründen ablehnen. Wünschenswert und notwendig wäre hingegen, alle Erwachsenenvertretungen bedarfsgerecht übernehmen zu können – insbesondere für Personen, denen keine nahestehende Person zur Verfügung steht oder bei denen nicht überwiegend rechtliche Angelegenheiten zu erledigen sind, die in die Zuständigkeit von Rechtsanwält:innen fallen. Positiv hervorzuheben ist, dass der Anteil der ifs Erwachsenenvertretungen an allen (ständigen) gerichtlichen Erwachsenenvertretungen in Vorarlberg mit 46,81 Prozent (zuletzt erhoben per 1. Jänner 2026) im österreichischen Vergleich weiterhin außergewöhnlich hoch ist. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025, das am 1. Juli 2025 in Kraft trat, wurde das obligatorische Clearing im Erneuerungsverfahren abgeschafft. Diese angesichts der angespannten Lage des Bundesbudgets zu begrüßende Maßnahme ermöglicht es, Kapazitäten aus dem Tätigkeitsfeld „Clearing“ in das Tätigkeitsfeld „Erwachsenenvertretung-Classic“ zu verlagern. Dadurch konnte die ifs Erwachsenenvertretung im Sommer 2025 eine beachtliche Zahl an Erwachsenenvertretungen übernehmen, für die zuvor Rechtsanwält:innen bestellt waren, obwohl keine vorwiegend rechtlichen Angelegenheiten mehr zu erledigen waren. Aufgrund der oben beschriebenen Kapazitätsengpässe war die ifs Erwachsenenvertretung jedoch bereits ab Ende 2025 erneut nicht mehr in der Lage, Erwachsenenvertretungen bedarfsdeckend zu übernehmen.
5 ifs Erwachsenenvertretung Ungeachtet der dargestellten Herausforderungen bleibt das vorrangige Ziel der ifs Erwachsenenvertretung weiterhin, Erwachsenenvertretungen für möglichst alle Menschen zu übernehmen, die sonst von niemandem vertreten würden. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation – Überblick zu allen Tätigkeitsbereichen Die folgenden statistischen Ausführungen weisen eine Besonderheit auf: Die Daten für den Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis zum 19. Oktober 2025 stammen aus der bisherigen, auf Access basierenden Datenbank, jene für den Zeitraum vom 20. Oktober bis zum 31. Dezember 2025 aus dem nunmehr verwendeten Datenbanksystem JurXpert. Für diesen Jahresbericht mussten die Daten aus beiden Systemen zusammengeführt werden. Dadurch kann es zu leichten Unschärfen kommen. Zudem stehen im neuen Datenbanksystem gewisse Auswertungsmöglichkeiten nicht mehr zur Verfügung. Der vorliegende Jahresbericht enthält daher deutlich weniger differenzierte Auswertungen als der Jahresbericht des Vorjahres. Im vergangenen Jahr vertraten die ifs Erwachsenenvertreter:innen im Bereich „ErwachsenenvertretungClassic“ insgesamt 775 Klient:innen. Zudem erhielten sie von den Gerichten 667 Clearingaufträge, von denen insgesamt 543 Clearings abgeschlossen wurden. Des Weiteren registrierte die ifs Erwachsenenvertretung die Errichtung von 5 Vorsorgevollmachten, 58 gewählten und 229 gesetzlichen Erwachsenenvertretungen. Insgesamt erfolgten 331 Registrierungen im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV). Darüber hinaus führte die ifs Erwachsenenvertretung im Rahmen von Beratungen, Schulungen und Vorträgen zu den Themen
Jahresbericht 2025 6 gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung sowie Vorsorgevollmacht insgesamt 915 Beratungen durch und vermittelte in 8 Informationsveranstaltungen bzw. Schulungen entsprechendes Wissen. Gerichtliche Erwachsenenvertretung Die ifs Erwachsenenvertretung übernahm im Rahmen der „Erwachsenenvertretung-Classic“ im Jahr 2025 die Vertretung von insgesamt 775 Personen. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einer beachtlichen Steigerung um rund 9 Prozent. Besonders deutlich fiel die Zunahme bei den insgesamt 122 Neuzugängen aus: Ihre Zahl stieg im Vergleich zu 2024 um rund 63 Prozent an. Um die hauptberuflichen VereinsErwachsenenvertreter:innen zu entlasten, wurden bis 19. Oktober 2025 insgesamt 24 Klient:innen an ehrenamtliche ifs Erwachsenenvertreter:innen, 2 an Angehörige und 2 weitere an einen Rechtsanwalt übergeben. Im selben Zeitraum konnte in 16 Fällen eine Einstellung des Verfahrens oder eine Beendigung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung erreicht werden. Für den Zeitraum vom 20. Oktober 2025 – dem Zeitpunkt der Umstellung auf JurXpert – bis zum 31.12.2025 liegen diese Daten nicht vor. Mit Stichtag 31. Dezember 2025 wurden insgesamt 689 Klient:innen vertreten. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahresstichtag einer Steigerung um 5,5 Prozent. 253 dieser Klient:innen wurden von ehrenamtlichen Erwachsenenvertreter:innen vertreten. Im Jahr 2025 musste die ifs Erwachsenenvertretung – wie bereits berichtet – bei der bedarfsgerechten Übernahme von Erwachsenenvertretungen leider Abstriche machen. So konnte die Bedarfsdeckung nicht umfassend gewährleistet werden und die ifs Erwachsenenvertretung musste entgegen ihrer langjährigen Praxis die Übernahme von Erwachsenenvertretungen phasenweise aus Kapazitätsgründen ablehnen. Mit einem Anteil von 46,81 Prozent an allen (ständigen) gerichtlichen Erwachsenenvertretungen in Vorarlberg – zuletzt erhoben per 1. Jänner 2026 – weist die ifs Erwachsenenvertretung im österreichischen Vergleich jedoch weiterhin einen besonders hohen Wert auf. In 9,25 Prozent aller von der ifs Erwachsenenvertretung wahrgenommenen Erwachsenenvertretungen (einschließlich Verfahren) hatten die Gerichte per 19. Oktober 2025 einen die Selbstbestimmung am weitesten einschränkenden Genehmigungsvorbehalt angeordnet. Bezogen auf alle (ständigen) gerichtlichen Erwachsenenvertretungen in Vorarlberg gibt es in 10,7 Prozent der Fälle einen Genehmigungsvorbehalt (zuletzt erhoben per 1. Jänner 2026). Gerichtliche Aufträge für ein Clearing (einschließlich Anfragen auf Übernahme) Im Jahr 2025 übermittelten die fünf Vorarlberger Bezirksgerichte insgesamt 667 Fälle an die ifs Erwachsenenvertretung und ersuchten diese, ein Clearing durchzuführen oder die Erwachsenenvertretung zu übernehmen. Erwachsenenvertretung-Classic 2024 2025 Klient:innen insgesamt (01.01. – 31.12.) 710 775 9,15% gerichtliche Bestellungen (Neuzugänge) 75 122 62,67% Betreuungsstellen (Ø) 14,02 15,03 7,20% Klient:innen pro Arbeitskapazität (Ø) 50,64 51,56 1,82% Klient:innen per 31.12. 653 689 5,51% davon Rechtsbeistandschaft im Verfahren 23 15 -34,78% davon Erwachsenenvertretungen hauptberuflich 366 436 19,13% davon Erwachsenenvertretungen ehrenamtlich 264 253 -4,17% Klient:innen pro bestelltem EA-EV (Ø) 1,91 1,9 -0,52% Betreuungsstellen 13,82 16,87 22,07% Klient:innen pro Betreuungsstelle (Ø) 47,25 40,84 -13,57%
7 ifs Erwachsenenvertretung Klient:innenbezogene Auswertung der Dokumentation der gerichtlichen Erwachsenenvertretung Die Dokumentation umfasst alle Fälle, in denen die ifs Erwachsenenvertretung im Jahr 2025 als gerichtliche Erwachsenenvertreterin bestellt war („Erwachsenenvertretung-Classic“). Die Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Zahl der im Berichtsjahr betreuten Klient:innen (Gesamtzahl 2025: 775 Klient:innen, Neubestellungen 2025: 122 Klient:innen). Aufgabenbereiche der gerichtlichen Erwachsenenvertretung Der jeweilige Aufgabenbereich für jede einzelne (ständige) gerichtliche Erwachsenenvertretung wird in einem Beschluss des zuständigen Bezirksgerichts festgelegt. Eine Erwachsenenvertretung für „alle Angelegenheiten“ bestand im Berichtsjahr nicht mehr, denn dem Gericht ist es seit Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes nicht mehr erlaubt, diese Form der Vertretung neu zu beschließen.
Jahresbericht 2025 8 Ehrenamtliche oder hauptberufliche Vertretung (einschließlich Verfahren) Die hauptberuflichen Erwachsenenvertreter:innen vertraten per 31. Dezember 2025 rund 63 Prozent aller Klient:innen, die ehrenamtlichen Erwachsenenvertreter:innen 37 Prozent. Die zu diesem Stichtag 133 ehrenamtlichen Erwachsenenvertreter:innen sind damit eine wesentliche Stütze der ifs Erwachsenenvertretung und gewährleisten eine persönliche Betreuung der Klient:innen. Clearing/Abklärung Die fünf Vorarlberger Bezirksgerichte übermittelten im Berichtsjahr insgesamt 667 Fälle zur Durchführung eines Clearings (oder mit der Anfrage auf direkte Übernahme) an die ifs Erwachsenenvertretung. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um rund 2 Prozent. Von den im Jahr 2025 durchgeführten Clearingverfahren konnten 543 mit einem Clearingbericht abgeschlossen werden. Somit wurden 2025 um beachtliche 22,5 Prozent weniger Clearingberichte erstattet als im Vorjahr. Dies ist insbesondere auf die Abschaffung des obligatorischen Erneuerungsclearings durch das Budgetbegleitgesetz per 1. Juli 2025 zurückzuführen. In 28 Prozent aller bis zum 19. Oktober 2025 mit einem Bericht abgeschlossenen Clearings wurde die Einstellung des gerichtlichen Verfahrens empfohlen. Dies bestätigt deutlich, dass die Durchführung von Clearings (allenfalls mit gleich anschließender Registrierung im ÖZVV) wesentlich zu einer Reduktion der Zahl an gerichtlichen Erwachsenenvertretungen beiträgt. In den restlichen 72 Prozent der Fälle wurde die Fortsetzung des Verfahrens oder die Weiterführung einer bereits bestehenden gerichtlichen Erwachsenenvertretung empfohlen. Da weder eine tragfähige „Alternative“ zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung bestand noch eine geeignete Person aus dem Kreis der Angehörigen oder Nahestehenden verfügbar war, wurde – bis 19. Oktober 2025 – in 137 Clearing-Fällen (einschließlich Erneuerungsclearings) angeregt, die ifs Erwachsenenvertretung als Rechtsbeistand im Verfahren oder als gerichtliche Erwachsenenvertreterin zu bestellen. In 104 Fällen erfolgte ein Erneuerungsverfahren. Damit ging die Zahl der Erneuerungsclearings erwartungsgemäß um beachtliche 59 Prozent zurück. Im Rahmen dieser Verfahren wird insbesondere geprüft, ob die bestehende gerichtliche Erwachsenenvertretung weiterhin notwendig ist, ob stattdessen eine gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung registriert werden kann oder wer die jeweilige . Erneuerungsclearing Clearing gesamt Clearing 2018 bis 2025 Auswertung der Dokumentation Clearing 2024 2025 Anfragen 680 667 Erstellte Clearingberichte 701 543 davon im Erneuerungsclearing 255 104
9 ifs Erwachsenenvertretung gerichtliche Erwachsenenvertretung allenfalls übernehmen könnte. Nach Abschluss des Erneuerungsclearings wurde in 14 Prozent dieser Fälle die Beendigung einer (bestehenden) gerichtlichen Erwachsenenvertretung angeregt. Die Entscheidungen der Pflegschaftsrichter:innen der fünf Vorarlberger Bezirksgerichte stimmten erfreulicherweise in hohem Maße mit den Empfehlungen der ifs Erwachsenenvertretung in den Clearingberichten überein.
Jahresbericht 2025 10 Registrierung im ÖZVV Die ifs Erwachsenenvertretung als Erwachsenenschutzverein für Vorarlberg zählt zu jenen Institutionen, die zur Registrierung im ÖZVV berechtigt sind. Insgesamt 331 Registrierungen – um 19 Prozent mehr als im Jahr zuvor – wurden 2025 vorgenommen. Registriert wurde die Errichtung von 5 Vorsorgevollmachten, 58 gewählten und 229 gesetzlichen Erwachsenenvertretungen. Die im Sinne der Selbstbestimmung besonders wünschenswerte Registrierung einer gewählten Erwachsenenvertretung war somit in rund 21 Prozent aller bei der ifs Erwachsenenvertretung errichteten Erwachsenenvertretungen möglich. Errichtung gewählte EV Errichtung gesetzliche EV Übersicht der Registrierungen im ÖZVV 2024 2025 Errichtung gewählte EV 73 30,29% 58 20,21% Errichtung gesetzliche EV 168 69,71% 229 79,79% Errichtung Vorsorgevollmacht 3 5 Registrierungen insgesamt 278 331
11 ifs Erwachsenenvertretung Beratungen und Vorträge Mit Beratungen und gezielter Öffentlichkeitsarbeit werden psychosoziale Einrichtungen und Angehörige über die Erwachsenenvertretung und mögliche Alternativen informiert. Ziel ist es unter anderem, dass die Einrichtung einer Erwachsenenvertretung nur in unbedingt notwendigen Fällen erfolgt. In Gesprächen mit Institutionen und im Rahmen von Informationsveranstaltungen wurde zudem das geltende Erwachsenenschutzgesetz vorgestellt und Kenntnisse zu den vier darin vorgesehenen Vertretungsformen wurden vermittelt. Beratungen Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 915 Beratungen dokumentiert. Damit blieb ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Die weiterhin beachtliche Menge an Beratungen lässt sich mit der Funktion der ifs Erwachsenenvertretung im obligatorischen Bestellungsclearing und als Registrierungsstelle erklären. In diesen beiden Funktionen erreicht sie zahlreiche künftige Erwachsenenvertreter:innen aus dem Kreis der Angehörigen und Nahestehenden. Treten bei der anschließenden Führung der Erwachsenenvertretung Fragen auf, wenden sich diese häufig erneut an die ihnen bereits bekannten Mitarbeiter:innen der ifs Erwachsenenvertretung. Vorträge Im Berichtsjahr fanden 8 Informationsveranstaltungen statt. Dabei informierte die ifs Erwachsenenvertretung über die Vorsorgevollmacht, die gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung sowie allgemein über das Erwachsenenschutzgesetz. Fachaufsicht/Regionalleitung Die ifs-interne Kontrolle der Pflegschaftsberichte nach einem qualifizierten Vier-Augen-Prinzip ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der Fachlichkeit im Fachbereich „Erwachsenenvertretung-Classic“. Die zuständige Regionalleitung kontrolliert die Pflegschaftsberichte und damit die interne Rechnungslegung der hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen. Aktuell wird die Funktion der Regionalleitung für die Bezirke Dornbirn und Bregenz von Mag. Gertrud Dünser, jene für den Bezirk Feldkirch von Maria Schnetzer, BA, und jene für den Bezirk Bludenz seit 1. Jänner 2026 von Mag. Sonja Metzler wahrgenommen. Um den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zur Personensorge, der Intention der UN-Behindertenrechtskonvention sowie dem Erwachsenenschutzgesetz gerecht zu werden, enthält die Schreibvorlage „Pflegschaftsbericht“ im Kapitel „Lebenssituationsbericht“ folgende Unterpunkte: - Häufigkeit bzw. Intervalle der persönlichen und telefonischen Kontakte - Ziele und Planung - Alternativen zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung bzw. Notwendigkeit der Vereins- Erwachsenenvertretung - Notwendigkeit eines Genehmigungsvorbehalts Auch wenn die ifs Erwachsenenvertretung mittlerweile in vielen Fällen von der laufenden Rechnungslegung gegenüber dem Gericht befreit ist, übermittelt sie dem Gericht mit dem „Pflegschaftsbericht“ nach wie vor – ohne gesetzliche Verpflichtung – in jedem Fall auch einen „Vermögensbericht“. Ziel ist dabei die Herstellung von Transparenz. . . Übersicht Beratungen 2015 bis 2025
Jahresbericht 2025 12 Die ifs Erwachsenenvertretung informiert alle Klient:innen, die im Rahmen der „Erwachsenenvertretung-Classic“ vertreten werden, über die Beschwerdemöglichkeiten. Sie werden persönlich und schriftlich darüber informiert, welche ehrenamtlichen oder hauptberuflichen Mitarbeiter:innen in ihrer Angelegenheit tätig sind. Dadurch haben sie die Möglichkeit, bei Bedarf das Gespräch mit der jeweils vorgesetzten Person zu suchen. Jahresschwerpunkte Da der Vermieter die Räumlichkeiten des bisherigen Bürostandorts in der Poststraße 2 in Dornbirn für eigene Zwecke benötigte, musste die ifs Erwachsenenvertretung möglichst rasch einen neuen Standort im Vorarlberger Unterland finden. Am 28. April 2025 übersiedelte das Büro in die Kaiser-Franz-Josef-Straße 6a in Hohenems. Darüber hinaus erfolgte am 20. Oktober 2025 der bereits seit Langem geplante Wechsel von der bisherigen, auf Access basierenden Datenbank auf das zeitgemäße Datenbanksystem JurXpert. Damit war auch eine Umstrukturierung von Teilen der bisherigen Arbeitsabläufe verbunden. Sowohl der Standortwechsel als auch die Umstellung des Datenbanksystems banden erhebliche Kapazitäten. Ressourcen Es sind entsprechende finanzielle Mittel erforderlich, um die durch das Erwachsenenschutzgesetz festgelegten Aufgaben der Erwachsenenschutz-Vereine zu erfüllen. Leider ist es mit den Mitteln, die dem Justizministerium für die ifs Erwachsenenvertretung zur Verfügung stehen, nicht möglich, ausreichend Personal einzustellen, um die vorgesehenen Aufgaben vollumfänglich umzusetzen. Folglich konnte die Errichtung und Registrierung von Vorsorgevollmachten im Jahr 2025 aus Kapazitätsgründen nur in sehr begrenztem Umfang erfolgen. Auch die bisher gewährleistete bedarfsgerechte Übernahme von Erwachsenenvertretungen konnte im Berichtsjahr nicht aufrechterhalten werden. Ehrung langjähriger ehrenamtlicher ifs VereinsErwachsenenvertreter:innen Am 3. Oktober 2025 fand das traditionelle Herbstfest der ifs Erwachsenenvertretung statt, an dem 93 Personen teilnahmen. Im feierlichen Rahmen konnten Landesrätin Martina Rüscher, die Vereinsobfrau und ifs Geschäftsführerin Dr. Martina Gasser und der Leiter der ifs Erwachsenenvertretung Mag. Günter Nägele die in großer Zahl erschienenen ehrenamtlichen ifs VereinsErwachsenenvertreter:innen begrüßen und deren Engagement würdigen. Nach einer Führung durch das Vorarlberg Museum in Bregenz bot ein gemeinsames Abendessen im Seehotel am Kaiserstrand in Lochau den geeigneten Rahmen, um den zahlreichen ehrenamtlichen ifs VereinsErwachsenenvertreter:innen für ihren Einsatz zu danken. Ein besonderer Dank gilt für 10 Jahre Engagement: Anneliese Mäser, Roswitha Malzer, Annemarie Berkmann und Leo Meusburger für 15 Jahre Engagement: Elisabeth Rimmele und Gustav Rimmele für 20 Jahre Engagement: Monika Jetzinger und Regine Walzl
13 ifs Erwachsenenvertretung für 25 Jahre Engagement: Arno Labenbacher-Büchele, Siegfried Koch, Herbert Wehinger, Elfriede Märk und Ernst Wehinger für 30 Jahre Engagement: Verena Depaoli, Andrea Lichtenberger, Michael Fraberger und Alice Gensberger-Märk für 35 Jahre Engagement: Gabriela Kennerknecht Landesrätin Martina Rüscher, Vereinsobfrau Martina Gasser und Günter Nägele überreichten den Jubilar:innen eine kleine Anerkennung. Mag. Günter Nägele Leiter ifs Erwachsenenvertretung
Jahresbericht 2025 14 Allgemeines Die Umsetzung der neuen Bestimmungen der UbG-Novelle 2023 bildete auch im Jahr 2025 einen zentralen Schwerpunkt der Tätigkeit der ifs Patientenanwaltschaft. Die Informations- und Verständigungsverpflichtungen zu Beginn der Unterbringung sind mittlerweile weitgehend in den Klinikalltag integriert. Patient:innen können zudem Vertrauenspersonen benennen, wobei sich deren Einbindung und Beteiligung in der Praxis durchaus als herausfordernd erweist. Einerseits werden Vertrauenspersonen als Unterstützung im Klinikalltag wahrgenommen, andererseits teilweise auch als störend im therapeutischen Setting. Dies hat zur Folge, dass Vertrauenspersonen die untergebrachten Patient:innen nur während der jeweiligen Besuchszeiten besuchen können. Ausnahmen von dieser Besuchsregelung müssen vorab mit der stationsführenden Ärztin oder dem stationsführenden Arzt abgestimmt werden. Für Aufregung sorgte zu Beginn die neue Behandlungsregelung. In der Erwachsenenpsychiatrie des LKH Rankweil werden Patient:innen überwiegend als entscheidungsfähig eingestuft. Nur selten erhält die Patientenanwaltschaft eine Mitteilung über die fehlende Entscheidungsfähigkeit untergebrachter Patient:innen. Im Klinikalltag bedeutet dies, dass das behandelnde Team wiederholt versucht, die Patient:innen zur Mitwirkung an der Therapie und zur Einnahme von Medikamenten zu motivieren. Dies gelingt in der Praxis meist, was sich auch daran zeigt, dass nur sehr wenige Anträge auf Vorabentscheidung gemäß § 36 UbG bei Gericht gestellt wurden. ifs Patientenanwaltschaft Würde durch Mitbestimmung
15 ifs Patientenanwaltschaft Eine besondere Belastung für Patient:innen und Personal stellte ab Ende Juni 2025 der Beginn der Bauarbeiten für die „Neue Mitte“ sowie die Kinder- und Jugendpsychiatrie dar. Im „Brunnengarten“, der von Patient:innen und Personal häufig genutzt wird, mussten über mehrere Wochen Schremm- und Sprengarbeiten durchgeführt werden. Der damit verbundene Lärm war für alle Beteiligten sehr belastend, insbesondere für die Stationen der Gerontopsychiatrie. Auch die räumliche Situation im „Altbau“ der Erwachsenpsychiatrie gestaltete sich, wie bereits in den Jahren zuvor, schwierig: wenig Platz auf den Stationen, Vierbettzimmer, kein direkter Zugang ins Freie und nicht mehr zeitgemäße Sanitäreinrichtungen. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Im Jahr 2025 vertrat die ifs Patientenanwaltschaft insgesamt 1.038 Patient:innen im Unterbringungsverfahren (1.002 neue Unterbringungen plus 36 untergebrachte Patient:innen aus dem Jahr 2024). Betrachtet man die Unterbringungszahlen der letzten 15 Jahre, ergibt sich für das LKH Rankweil ein Durchschnitt von 1.084 Unterbringungen pro Jahr. Ob der Rückgang der Unterbringungen anhält, lässt sich derzeit noch nicht prognostizieren. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Schwankungen, etwa im Jahr 2020 mit 1.067 gemeldeten Unterbringungen und im Jahr 2022 mit 1.289 Unterbringungen. In beiden Jahren stellte die Covid-19Pandemie vermutlich einen wesentlichen Einflussfaktor dar. Auch bei den Unterbringungen pro Person sowie bei den Mehrfachunterbringungen zeigten sich keine gravierenden Veränderungen. Dauer der Unterbringung Im Jahr 2025 setzte sich der Trend zu kurzen Unterbringungen fort. Wie bereits in den Jahren zuvor konnte nach vier Tagen beinahe die Hälfte der Unterbringungen aufgehoben werden (47 Prozent; im Jahr 2002: 23 Prozent). Auch nach der Erstanhörung überprüften die behandelnden Ärzt:innen kontinuierlich die Notwendigkeit der Unterbringung, sodass nach 18 Tagen nur noch 18,5 Prozent der Unterbringungen aufrecht waren. Gerichtstermine Der Rückgang der Unterbringungen führte auch zu einer geringeren Zahl an Gerichtsterminen, wobei der prozentuale Anteil der Unterbringungen zu Gerichtsterminen leicht angestiegen ist. Bei den Erstanhörungen blieb der prozentuale Anteil nahezu unverändert und lag im Jahr 2025 bei 53,8 Prozent gegenüber 53,5 Prozent Anzahl der Unterbringungen pro Person 2021 2022 2023 2024 2025 1 578 656 587 551 497 2 106 119 118 102 108 3 33 42 30 33 28 4 8 11 15 14 12 5 10 12 7 9 9 mehr als 5 7 16 15 14 15 Anzahl der Unterbringungen 2021 2022 2023 2024 2025 (01.01. bis 31.12.) 1.067 1.289 1.165 1.103 1.002 Gerichtstermine 2024 % 2025 % Erstanhörung 590 53,5% 540 53,8% Tagsatzung 242 22% 245 24,4% Gerichtstermine gesamt 832 75% 785 78,3%
Jahresbericht 2025 16 im Jahr 2024. Bei den mündlichen Verhandlungen nahmen hingegen sowohl der prozentuale Anteil als auch die Gesamtzahl der Tagsatzungen leicht zu. Der Trend zu kurzen Unterbringungen setzte sich somit auch im Berichtsjahr 2025 fort. Einerseits ist dies auf die konsequente Aufhebungspraxis der behandelnden Ärzt:innen bei fehlenden Unterbringungskriterien zurückzuführen. Zudem bemühen sich alle Beteiligten, Patient:innen zu einem weiteren Krankenhausaufenthalt auf freiwilliger Basis zu motivieren. Manche von ihnen erklärten sich auch deshalb mit einem freiwilligen Aufenthalt einverstanden, weil keine freien Plätze in betreuten Wohnformen vermittelt werden konnten und auch keine anderen Wohnmöglichkeiten zur Verfügung standen. Andererseits lagen die Gründe für kurze Unterbringungen in der Ressourcenknappheit und den fehlenden Belegmöglichkeiten in allen drei Abteilungen. Aufgrund von Personalmangel konnten im Jahr 2025 sowohl eine Station in der Erwachsenenpsychiatrie als auch eine Station in der Gerontopsychiatrie nicht betrieben werden. Dies führte insbesondere bei Überbelegungen bzw. fehlenden Betten dazu, dass auch untergebrachte Patient:innen vorzeitig entlassen werden mussten. Verlängerung der Unterbringung 2025 wurden dem Gericht und der ifs Patientenanwaltschaft trotz der meist kurzen Unterbringungsdauer lediglich 24 Verlängerungen gemeldet. Dabei handelte es sich überwiegend um Patient:innen in der Gerontopsychiatrie. In der Erwachsenenpsychiatrie wurde eine Verlängerung der Unterbringung nur sehr selten angewendet. Psychische Krankheit (Angaben Erstanhörung) Die Krankheitsbilder von untergebrachten Patient:innen sind weiterhin breit gefächert. Die in der Unterbringungsmeldung oder bei der Erstanhörung am häufigsten genannten Diagnosen waren 2025 eine „Akute psychotische Störung“ (25 Prozent), gefolgt von „Störung durch psychotrope Substanzen“ (22 Prozent) und „Akute Intoxikation“ (20 Prozent). Um 5 bis 6 Prozent Anzahl beantragter Verlängerungen 2021 2022 2023 2024 2025 27 33 41 27 24 in Prozent zur Gesamtzahl an UB 2,5% 2,5% 3,4% 2,4% 2,4% Delir Amnestisches (Korsakov) Syndrom Schizophrene Psychose Verhaltensauffälligikeiten (Essstörungen) Akute psychotische Störung Manische Episode Organische Störung Persönlichkeitsstörung/Verhaltensstörung Versch. Formen der Demenz Akute Intoxikation Entzugssyndrom Wahnha e Störung Intelligenzminderung Störung des Sozialverhaltens & der Gefühle Entwicklungsstörung Störungen durch psychotrope Substanzen 22% Depressive Episode 8% Schizoaffektive Psychose Mehrfachnennungen möglich, Prozentzahlen gerundet Psychische Krankheit
17 ifs Patientenanwaltschaft angestiegen ist der Anteil an untergebrachten Patient:innen mit der Diagnose „organische Störung“ bzw. „verschiedene Formen der Demenz“. Dies dürfte mit dem Anstieg der Unterbringungen in der Gerontopsychiatrie zusammenhängen. Leicht rückläufig war der Anteil an Patient:innen, die mit der Diagnose „Persönlichkeits-/Verhaltensstörungen“ untergebracht wurden. Altersstruktur Die auffälligsten Veränderungen in der Altersstruktur untergebrachter Patient:innen zeigten sich einerseits Psychische Krankheit (Angaben Erstanhörung) 2025 Organische Störung 204 20% Verschiedene Formen der Demenz 232 22% Delir 34 3% Störung durch psychotrope Substanzen 230 22% Akute Intoxikation 208 20% Entzugssyndrom 14 1% Amnestisches (Korsakov) Syndrom 10 1% Schizophrene Psychose 105 10% Wahnhafte Störung 32 3% Akute psychotische Störung 256 25% Schizoaffektive Psychose 80 8% Manische Episode 63 6% Depressive Episode 80 8% Verhaltensauffälligkeiten (Essstörungen) 14 1% Persönlichkeits-/Verhaltensstörung 108 10% Intelligenzminderung 32 3% Entwicklungsstörung 18 2% Störung des Sozialverhaltens & der Gefühle 28 3% Mehrfachnennungen möglich, Prozentzahlen gerundet Altersstruktur 2022 2023 2024 2025 bis 13 Jahre 20 17 34 30 14 - 17 Jahre 42 31 38 64 18 - 30 Jahre 272 284 262 170 31 - 40 Jahre 226 191 163 130 41 - 50 Jahre 187 179 182 138 51 - 60 Jahre 163 102 135 133 61 - 70 Jahre 96 102 75 99 71 - 80 Jahre 111 103 62 77 über 80 Jahre 172 156 148 161
Jahresbericht 2025 18 in einem erheblichen Anstieg der Unterbringungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Bei Kindern bis 13 Jahren war ein leichter Rückgang zu verzeichnen, während die Unterbringungen in der Jugendpsychiatrie um 68 Prozent anstiegen. Andererseits zeigte sich ein Rückgang der Unterbringungen im Alterssegment von 18 bis 50 Jahren. In dieser Altersgruppe sank die Zahl der Unterbringungen von 685 im Jahr 2022 auf zuletzt 438 im Berichtsjahr 2025, was einem Rückgang um 36 Prozent entspricht. Im Alterssegment ab 61 Jahren stiegen die Unterbringungen wieder auf das Niveau der vergangenen Jahre und lagen bei 337 untergebrachten Patient:innen. Betreuungs- und Behandlungssituation vor der Unterbringung Die Auswertung der Behandlungs- und Betreuungssituation vor der Unterbringung zeigt, dass ein Großteil der untergebrachten Patient:innen vor ihrer Einweisung bzw. Unterbringung weder von einem ambulanten Fachdienst betreut noch fachärztlich behandelt wurde oder dass die Betreuung bzw. Behandlung abgebrochen wurde. Lediglich 10 Prozent der untergebrachten Patient:innen befanden sich vor der Unterbringung in fachärztlicher Behandlung und nur 12 Prozent wurden von einem ambulanten Fachdienst betreut. Erhöht hat sich hingegen der Anteil jener Patient:innen, die von nahestehenden Personen betreut wurden (18,5 Prozent). Unverändert wurde die größte Gruppe der Patient:innen vor der Unterbringung in einem allgemeinen Krankenhaus behandelt und betreut (19 Prozent) und anschließend zur weiteren Behandlung meist in die Gerontopsychiatrie überstellt. Zudem zeigte die Auswertung, dass der Anteil der untergebrachten Patient:innen, die zuvor in einem Pflegeheim betreut worden waren, zugenommen hat. Im Berichtsjahr betraf dies insgesamt 80 Bewohner:innen, die in der Gerontopsychiatrie aufgenommen werden mussten. Bei manchen von ihnen wurde auch der Heimvertrag gekündigt, sodass eine Rückkehr in das Pflegeheim nicht mehr möglich war und ein langfristiger Aufenthalt in der Gerontopsychiatrie notwendig wurde. Zuweisungen Unverändert sehr gut funktioniert die „Poolärztelösung“ in Vorarlberg. Insgesamt wurden 382 untergebrachte Patient:innen mit Bescheinigung durch eine im öffentlichen Sanitätsdienst stehende Ärztin oder einen Arzt eingewiesen. Prozentual hat sich dieser Anteil aufgrund des Rückgangs der Unterbringungen sogar leicht erhöht. Die Ärzt:innen sind rund um die Uhr erreichbar und führen die persönlichen Gespräche mit den Patient:innen, den Angehörigen sowie den Mitarbeitenden ambulanFacharzt:ärztin Allgemeines Krankenhaus Betreute Wohnform Ambulanter Fachdienst Keine Betreuung Betreuung durch nahestehende Person(en) , Arzt:Ärztin für Allgemeinmedizin Alters-/Pflegeheim Freiwilliger Aufenthalt Mehrfachnennungen möglich, Prozentzahlen gerundet Soziale Situation vor der Unterbringung Soziale Situation vor der Unterbringung 2024 2025 Keine Betreuung 126 12 % 88 8 % Betreuung durch nahestehende Person(en) 139 13% 186 18,5% Arzt:Ärztin für Allgemeinmedizin 52 5% 49 5% Facharzt:ärztin 122 11% 103 10% Ambulanter Fachdienst 139 13% 127 13% Alters-/Pflegeheim 48 4,5% 80 8% Allgemeines Krankenhaus 201 18% 189 19% Betreute Wohnform 61 5,5% 49 5% Freiwilliger Aufenthalt 125 11% 114 11% Mehrfachnennungen möglich, Prozentzahlen gerundet
19 ifs Patientenanwaltschaft Prozentzahlen gerundet Zuweisungen ter psychiatrischer Einrichtungen möglichst vor Ort oder in der nächstgelegenen Polizeidienststelle. Der Großteil der untergebrachten Patient:innen kam – wie bereits in den Jahren zuvor – ohne Bescheinigung zur Aufnahme. Ein Teil dieser Aufnahmen erfolgte freiwillig aus eigenem Entschluss der Patient:innen, teilweise in Begleitung von Angehörigen oder Betreuer:innen. Ein weiterer Teil erfolgte über Zuweisung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Kann die betroffene Person zur Zuweisung in das psychiatrische Krankenhaus nicht Stellung nehmen oder sich nicht dazu äußern (fehlende Entscheidungsfähigkeit), spricht die ifs Patientenanwaltschaft von einer sonstigen Einweisung. Diese Zu- bzw. Einweisungen erfolgen meist aus einem allgemeinen Krankenhaus, teilweise ohne vorherige Information der Patient:innen und/oder ihrer Angehörigen über die geplante Verlegung in das psychiatrische Krankenhaus. Sonstige Einweisung Freiwillig Einweisung Arzt:Ärztin im öffentlichen Dienst Nicht bekannt Polizei (Gefahr in Verzug) , Justizwache < Zuweisung 2023 2024 2025 Freiwillig 221 18% 267 23% 188 19% Justizwache 3 0% 2 0% 1 <1% Einweisung Arzt:Ärztin im öffentlichen Dienst 403 33% 378 33% 382 38% Polizei (Gefahr in Verzug) 17 1,5% 19 1,7% 16 1,6 % Sonstige Einweisung 468 39% 386 33,7% 387 38% Nicht bekannt 45 4% 38 3,3% 30 3% Prozentzahlen gerundet
Jahresbericht 2025 20 Erfreulich ist der weiterhin geringe Anteil an Einweisungen bei Gefahr in Verzug. Im Jahr 2025 wurden lediglich 16 Patient:innen ohne ärztliche Bescheinigung durch die Polizei direkt in das LKH Rankweil eingewiesen. Dokumentation der Beratungen Die Beratung und Vertretung von nicht untergebrachten Patient:innen ging im Jahr 2025 leicht zurück. Insgesamt führte die ifs Patientenanwaltschaft 159 Beratungen durch. Rückläufig war insbesondere die Zahl der Anfragen von Patient:innen im Maßnahmenvollzug, die eine Beratung zu ihrer rechtlichen Situation wünschten. Vertretung der im UbG gesetzlich geregelten Patientenrechte Die Unterstützung und Vertretung der Patient:innen bei der Wahrung ihrer Rechte stellt die zentrale Aufgabe der ifs Patientenanwaltschaft dar. Durch Information und persönliche Gespräche wird die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt. Darüber hinaus unterstützt die ifs Patientenanwaltschaft sie bei ihren Anliegen gegenüber dem psychiatrischen Krankenhaus und vertritt ihre Rechte im gerichtlichen Überprüfungsverfahren. Vertretung bei Beschränkungen der Bewegungsfreiheit gemäß § 33 UbG Weitergehende Beschränkungen gemäß § 33 UbG, wie etwa Fixierungen im Bett oder das Versperren der Zimmertüre, zählen zu jenen Maßnahmen, die am weitesten in die Freiheit und Unversehrtheit der Patient:innen eingreifen. Die inhaltlichen und formellen Voraussetzungen für solche Maßnahmen sind im Unterbringungsgesetz klar geregelt. Für die Tätigkeit der ifs Patienten-
21 ifs Patientenanwaltschaft anwaltschaft bedeutet dies, dass deren Einhaltung sorgfältig überprüft wird. Bestehen Zweifel an der gesetzeskonformen Vorgangsweise oder wünscht die betroffene Person eine Überprüfung, wird bei Gericht ein Antrag auf Überprüfung der Beschränkungsmaßnahme gestellt. 2025 ergingen in diesem Zusammenhang unter anderem folgende Entscheidungen: - Unzulässigkeit einer Fixierung wegen deutlich verspäteter (mehr als zwei Stunden) Unterbringung (14 UB 358/25y) - Unzulässigkeit der medizinischen Behandlung und der Fixierung wegen erheblicher Verletzung der Dokumentations- und Verständigungspflicht (39 UB 483/25i) - Unzulässigkeit des Festhaltens eines Patienten durch einen SecurityMitarbeiter mittels Niederknien auf der Schulter sowie einer Armwinkelsperre am Boden (39 UB 139/25a) - Unzulässigkeit einer Raumbeschränkung aufgrund einer Covid19-Erkrankung (39 UB 79/25b) wegen nicht vorhandener weniger einschränkender Alternativen (flexibel gestaltbare, räumlich trennbare Bereiche auf der Station) Neben den gerichtlichen Überprüfungen geht die ifs Patientenanwaltschaft jeder Beschränkungsmaßnahme im Einzelfall nach. Dazu werden mit den Patient:innen Gespräche über die durchgeführten Maßnahmen geführt. Die Patientenanwält:innen nehmen Einsicht in die Krankengeschichte einschließlich der ärztlichen und pflegerischen Dokumentation und fragen konkret nach den Gründen für die Anwendung der Maßnahmen. Darüber hinaus prüfen sie, ob weniger eingreifende Maßnahmen als gelinderes Mittel in Betracht kommen. Wurde eine Beschränkungsmaßnahme bereits beendet, wird erhoben, welche gelinderen Alternativen zuvor versucht wurden. Vertretung bei Behandlungsfragen Ist ein:e Patient:in in Bezug auf die medizinische Behandlung nicht entscheidungsfähig, ist seit der Novelle des UbG vorgesehen, dass die Patientenanwaltschaft unverzüglich über die Behandlung verständigt werden muss, damit die Rechte der Patient:innen gewahrt und vertreten werden können. Insgesamt sind bei der ifs Patientenanwaltschaft 252 Verständigungen über eine fehlende Entscheidungsfähigkeit untergebrachter Patient:innen eingelangt und damit deutlich mehr als im Jahr 2024 mit insgesamt 107 Meldungen. Der überwiegende Teil dieser Meldungen erfolgte in der Gerontopsychiatrie, wobei die fehlende Entscheidungsfähigkeit bereits in der Unterbringungsmeldung angeführt wurde. In der Erwachsenenpsychiatrie erhielt die ifs Patientenanwaltschaft hingegen nur wenige Meldungen über eine fehlende Entscheidungsfähigkeit. Die Patient:innen werden dort über die medizinische Behandlung informiert und aufgeklärt und es wird versucht, sie zur Einnahme der Medikamente zu motivieren. Solche Motivationsgespräche sind im klinischen Alltag teilweise mehrfach täglich notwendig, wobei eine Ablehnung der Medikation bis zum Eintritt einer Gefahrin-Verzug-Situation toleriert wird. Kann trotz mehrfacher Informations- und Motivationsgespräche keine Zustimmung zur Einnahme der Medikamente erreicht werden, kann die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt beim Unterbringungsgericht einen Antrag auf Vorabentscheidung gemäß § 36a Abs. 3 UbG einbringen. Im ErstgeBeratungen 2023 2024 2025 Allgemeine Fragen über Aufenthalt im Krankenhaus, Unterbringung 65 92 110 Beratung Erwachsenenvertretung, Vorsorgevollmacht 7 11 3 Beratung Maßnahmenvollzug 20 39 23 Beratung nicht untergebrachter Patient:innen („Freiwilliger Aufenthalt“) 13 26 20 Beratung Behandlungsfragen, Patientenverfügung 5 10 2 Beschwerde Landesverwaltungsgericht 0 2 1 Gesamt 110 180 159
Jahresbericht 2025 22 spräch mit den untergebrachten Patient:innen thematisieren die Patientenanwält:innen die Behandlungssituation und informieren die Betroffenen über die Möglichkeit, bei Gericht einen Antrag auf Überprüfung bzw. auf Zulässigkeit der medizinischen Behandlung einzubringen. Im Jahr 2025 wurden lediglich 3 entsprechende Anträge gestellt, davon ein Antrag durch die behandelnde Ärztin bzw. den Arzt und 2 Anträge durch die ifs Patientenanwaltschaft. Wird ein:e Patient:in bei Gefahr in Verzug gemäß § 37 UbG behandelt – zumeist bei gleichzeitig angeordneten Fixierungsmaßnahmen im Bett –, ist eine Mitteilung an die Patientenanwaltschaft vorgesehen. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 176 Gefahr-in-Verzug-Behandlungen durchgeführt. Im Vergleich zum Jahr 2024 bedeutet dies einen Rückgang um 47 Behandlungen. Die Verständigung über eine Gefahr-in-VerzugBehandlung erfolgt nach wie vor über ein Formular zur Verständigung einer Beschränkungsmaßnahme gemäß § 33 UbG (Fixierungsmaßnahme oder Raumbeschränkung). Aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage wäre jedoch die Verwendung neuer Formulare mit dem Verweis auf die korrekte gesetzliche Bestimmung erforderlich. Trotz mehrfacher Thematisierung durch die ifs Patientenanwaltschaft hat sich diese Praxis bislang noch nicht geändert. Einfache Heilbehandlungen und Behandlung bei Gefahr in Verzug Bei besonderen Heilbehandlungen (Elektrokonvulsionstherapie, Depotbehandlung mit Neuroleptika, Lumbalpunktion oder Behandlung mit dem Medikament Leponex) ist vor Beginn der Behandlung eine Genehmigung des Gerichts erforderlich. Wie bereits im Jahr 2024 wurden auch 2025 vergleichsweise wenige Anträge gestellt. Von den 9 gestellten Anträgen wurden 6 vom Gericht genehmigt. Der erhebliche Rückgang – im Jahr 2017 wurden noch 53 Anträge gestellt und 33 Anträge genehmigt – ist darauf zurückzuführen, dass alle Beteiligten (behandelnde Ärzt:innen, Pflegepersonal sowie ifs Patientenanwaltschaft) bemüht sind, die Patient:innen für die beabsichtigte Behandlung zu motivieren und ihr Einverständnis einzuholen. Vertretung bei Beschränkungen gemäß § 34 und § 34a Beschränkungen der Persönlichkeitsrechte – etwa Einschränkungen des Besuchs- und Telefonrechts, Videoüberwachung, der Entzug der Privatkleidung, die Wegnahme persönlicher Gegenstände, Ausgangsbeschränkungen oder das Anbringen eines elektronischen Alarmbands – müssen seit der Novelle des Unterbringungsgesetzes der Patientenanwaltschaft gemeldet werden. Die Weiterleitung der Beschränkungen gemäß § 34a UbG funktioniert mittlerweile überwiegend gut. Auffallend war der Rückgang der gemeldeten Videoüberwachungen im persönlichen Nahbereich der Patient:innen. Im Jahr 2025 betraf dies 25 Prozent der untergebrachten Patient:innen, gegenüber 35 Prozent im Jahr 2024. Der deutliche Rückgang dürfte darauf zurückzuführen sein, dass Videoüberwachungen nur mehr in der Akutphase bei „lebenswichtigem Interesse“ und akuter Einfache Heilbehandlung 2024 2025 Verständigung ifs Patientenanwaltschaft bei fehlender Entscheidungsfähigkeit 107 252 Verständigung ifs Patientenanwaltschaft med. Behand- lung Gefahr in Verzug 223 176 Antrag § 36 Abteilungsleiter 5 1 Antrag § 36 Patientenanwaltschaft 3 2 Antrag § 36 Patient:in 3 0 Besondere Heilbehandlung 2025 Anträge genehmigt nicht genehmigt vorher entlassen zurückgezogen § 37 EKT 2 2 0 0 0 0 Depot 6 3 1 2 0 0 Leponex 1 1 0 0 0 0 Gesamt 9 6 1 2 0 0
23 Gefährdung angeordnet und nach Beruhigung der Situation wieder beendet werden können. Unverändert ist für Patient:innen in den Akutzimmern mit installierter Videoüberwachung – jeweils ein Vierbettzimmer auf den Stationen E3 und E4 – nicht ersichtlich, ob und bei welchen Patient:innen die Videoüberwachung tatsächlich aktiviert und angeordnet wurde. Weitere Jahresschwerpunkte Auswertung der Daten bei weiteren Beschränkungsmaßnahmen gemäß § 33 UbG in der Erwachsenenpsychiatrie In der Erwachsenenpsychiatrie werden Beschränkungsmaßnahmen wie Fixierungen im Bett mit Bauch-, Hand- und Fußgurt oder Isolierungen in einem Raum durch das Versperren der Zimmertüre von der ifs Patientenanwaltschaft seit über 25 Jahren genau dokumentiert und ausgewertet. Wie bereits im Jahr 2024 konnten auch 2025 die Fixierungen im Bett sowie die Raumbeschränkungen weiter reduziert werden. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 357 Fixierungen und 13 Raumbeschränkungen durchgeführt. Auffallend ist dabei der deutliche Rückgang der Raumbeschränkungen. Ergänzend zu den Gesamtzahlen an Fixierungen und Raumbeschränkungen wurden auch die Fixierungshäufigkeit sowie die Verteilung der Beschränkungsmaßnahmen auf die einzelnen Stationen ausgewertet. Fixierungshäufigkeit pro Unterbringung Bei der Fixierungshäufigkeit fällt auf, dass insbesondere einmalige Fixierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen, die 2- bis 5-mal durchgeführt wurden, deutlich reduziert werden konnten. Unverändert zu den Vorjahren zeigten sich auch im Jahr 2025 nur geringe Unterschiede bei Patient:innen, die mehr als 6-mal und teilweise über 10-mal fixiert werden mussten. Gründe für wiederholte Fixierungsmaßnahmen waren einerseits eine massive Selbstgefährdung, insbesondere bei Patient:innen mit einer Borderline-Störung. Andererseits wurden vor allem Patient:innen, insbesondere mit der Diagnose Intelligenzminderung und/oder ifs Patientenanwaltschaft Beschränkungen gem. § 34 und § 34a 2024 2025 Telefon- und Besuchsbeschränkung 4 11 Beschränkung des Ausgangs (min. 1 Stunde) 31 29 Entzug der Privatkleidung 57 70 Persönliche Gegenstände 7 13 Videoüberwachung 393 253 Elektronisches Alarmband 83 123 Gesamt 575 499 Fixierungen/Raumbeschränkungen 2021 2022 2023 2024 2025 Anzahl Unterbringungen* 686 881 802 772 633 Anzahl UB mit weiteren Beschränkungen 125 201 210 173 130 Anzahl an UB mit Fixierungsmaßnahmen im Bett 209 171 128 Anzahl Fixierungen mit Bauch-, Hand- und Fußgurt 338 379 502 386 357 Anzahl an Raumbeschränkungen 84 63 13 Anzahl Beschränkungen gesamt 338 379 586 449 370 Anteil UB mit weiteren Beschränkungen in % 18% 23% 26% 22,4% 20,5% 0 200 400 600 800 1000 2021 2022 2023 2024 2025 * Unterbringungen, die von den Stationen, E2, E3, E4, O2, O3, O4 gemeldet wurden, ohne Verlegungen Prozentzahlen gerundet
Jahresbericht 2025 24 Entwicklungsstörung (Autismus), aufgrund aggressiven Verhaltens und damit verbundener Fremdgefährdung mehrfach fixiert. Ein Teil dieser Patient:innen war noch nicht volljährig. Sie wurden in der ersten Phase des stationären Aufenthalts zunächst in der Erwachsenenpsychiatrie aufgenommen und behandelt, bevor eine Verlegung auf die Jugendpsychiatrie erfolgen konnte. Anzahl der Fixierungen pro Station Bei der Aufteilung auf die verschiedenen Stationen fällt auf, dass auf der Station E4 deutlich mehr Fixierungsmaßnahmen durchgeführt wurden als auf der Station E3. Einer der Gründe für die höheren Fixierungszahlen liegt darin, dass auf der Station E4 ein Einzelzimmer für Akutaufnahmen in Krisen- und Notfallsituationen eingerichtet wurde. Ein Teil dieser Patient:innen kann nach einer Beruhigung und Stabilisierung auf eine andere Station – teilweise auch auf die Station E3 – verlegt werden. Beide Stationen sind gemischte Akut-/Subakutstationen. Die Station E3 war zunächst überwiegend mit männlichen Patienten belegt, während auf der Station E4 vorwiegend weibliche Patientinnen aufgenommen wurden. Im Jahr 2025 wurden beide Stationen zunehmend mit weiblichen und männlichen Patient:innen gemischt belegt. Dieses Vorgehen hat sich in der Praxis bewährt und stellt neben dem weiterhin konsequent umgesetzten Deeskalationsmanagement einen wichtigen Baustein zur Reduktion von Zwangsmaßnahmen dar. Behandlung von Akutpatient:innen in der Erwachsenenpsychiatrie des LKH Rankweil Seit Dezember 2022 erfolgt die Behandlung von Patient:innen in der Akutphase aufgeteilt auf die Stationen E3 und E4. Auch 2025 kam es – wie bereits in den Vorjahren – wiederholt zu Überbelegungen. An einzelnen Tagen musste im für vier Personen vorgesehenen Akutzimmer ein zusätzliches Bett eingeschoben werden, teilweise war auch die Belegung eines Gangbettes erforderlich. Notgedrungen mussten im Akutzimmer in Situationen mit Gefahr in Verzug Zwangsmaßnahmen im Bett durchgeführt werden. Mitpatient:innen mussten die Durchführung solcher Maßnahmen, etwa Fixierungen im Bett, miterleben. Neben wiederholten Voll- bzw. Überbelegungen kam es durch teilweise sehr betreuungs- und behandlungsintensive Patient:innen immer wieder zu für alle Beteiligten belastenden und angespannten Situationen. Fehlende Rückzugsmöglichkeiten für Patient:innen sowie das Fehlen von Besprechungs- und Besuchsräumen führten dazu, dass die Stimmung und Atmosphäre auf den Stationen häufig angespannt und unruhig war. Auch war aus baulichen Gründen ein direkter Ausgang ins Freie auf beiden Stationen nicht vorhanden, was die Gewährung des Rechts auf täglichen Ausgang im Freien im Ausmaß einer Stunde erschwerte. Im März 2026 fand der Umzug in den Neubau der Erwachsenenpsychiatrie statt. Dieser sollte für Patient:innen und Personal eine deutliche Verbesserung der räumlichen Situation bringen, unter anderem durch Zweibettzimmer, einen direkten Ausgang ins Freie sowie zusätzliche Besuchs-, Besprechungs- und Therapieräume. Kinder und Jugendpsychiatrie Der ifs Patientenanwaltschaft wurden im Jahr 2025 insgesamt 94 Unterbringungen aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie gemeldet. Im Vergleich zu den Vorjahren, beispielsweise 2021 oder 2023, entspricht dies teilweise nahezu einer Verdoppelung der Unterbringungszahlen. Fixierungshäufigkeit pro Unterbringung 2023 2024 2025 1 mal 147 128 95 2 bis 5 mal 48 31 20 6 bis 10 mal 6 7 5 mehr als 10 mal 8 5 8 Gesamt UB 209 171 128 Fixierungen auf den Stationen 2023 2024 2025 E2 2 2 0 E3 191 124 137 E4 302 253 215 O3 8 5 0 O4 1 1 5 Gesamtergebnis 504 385 357
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