ifs_zeitschrift_1_18

3 Sommer 2018 Das inklusive Prinzip „Wir“ Selbstverständliche Teilhabe anstatt Mittel des Ausgrenzens und Verwehrens Dr. Stefan Allgäuer ifs Geschäftsführer stefan.allgaeuer@ifs.at hinter dieser Absicht? Die Angst, dass sich zu viele oder womöglich alle in der „sozialen Hängematte“ ausruhen? Jedenfalls wäre die Mindestsicherung damit nicht mehr ein Instrument des Dazugehörens, sondern ein Instrument des Ausschließens und Ausgren- zens, des Verwehrens jeglicher gesellschaftlicher Teilhabe. Die Arbeit des ifs aber basiert auf dem Gedanken der Inklusion und der Teilhabe. Unser Ziel ist es, die Klientinnen und Klienten zur Teilhabe zu ermächtigen. Deshalb ist die Sorge bezüglich der Entwicklung, bestimmte Menschen auszuschlie- ßen und bewusst schlechter zu stellen, groß. Denn Inklusion bezieht sich nicht nur auf einzelne Grup- pen, sondern Inklusion ist eine Grundhaltung, die berücksichtigt, dass das Leben vielfältig und verschieden ist. Und unsere Aufgabe ist es, das Zusammenleben so zu gestalten, dass man den Unterschiedlichkeiten aller Lebensentwürfe, Nei- gungen und Eignungen gerecht wird. Psychologisch betrachtet gehen die Entwicklungen aktuell leider in eine andere Richtung: Ich bin der Wichtigste. Oder – um es plakativ an einem vielzi- tierten Slogan zu verdeutlichen – „America first“. Doch diese Haltung führt immer zu Kampf, zu Aus- grenzung und zum Gewinn am Anderen. Das inklu- sive Prinzip „Wir“ wäre der Weg, um gemeinsam mehr zu erreichen als jeder für sich alleine. Denn Inklusion – und das ist wirklich radikal – verzichtet auf das Bild „drinnen und draußen“. Inklusion geht davon aus, dass alle – ganz selbstverständlich und ohne Ausnahme – dazugehören. ○ Macht man sich Gedanken über das „Dazugehö- ren“, so lässt sich derzeit das Thema Mindestsi- cherung nicht umschiffen. War die Mindestsiche- rung stets eine staatliche Hilfe zur Führung eines menschenwürdigen Lebens, ein Instrument, um Menschen in Not die Teilhabe zu ermöglichen, so ist die Mindestsicherung NEU laut Vorstellungen der Bunderegierung nur noch ein Beitrag zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs. Die Mindestsicherung NEU stellt somit die Auf- kündigung des bislang geltenden Grundkonsenses dar, dass jeder Mensch in Österreich ein men- schenwürdiges Leben führen kann. Eine radikale Veränderung: von der Sicherung menschenwür- digen Lebens hin zu einem Beitrag. Aber ein Bei- trag wozu? Diese Menschen sind bereits in (finan- zielle) Notlagen geraten, ihnen ist nichts geblieben, wozu die Mindestsicherung einen Beitrag leisten könnte. Die Absicht dahinter scheint es zu sein, den Druck auf Betroffene zu verstärken, sodass diese mög- lichst schnell für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen. Doch treffen wird es in besonderer Weise Kinder. Und die können den Fehlbetrag, der sich aus den geplanten Kürzungen ergibt, nicht durch Arbeit kompensieren. Und überhaupt, was steht

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ2MDY0