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Beratung und Hilfe

Es ist mutig, aus einer Gewaltbeziehung auszubrechen und den Partner zu verlassen. Wagt eine Frau diesen Schritt, so kann sie in der ifs FrauennotWohnung zur Ruhe kommen. Hier findet sie Zeit herauszufinden, wie sie ihr Leben und jenes ihrer Kinder in Zukunft gestalten möchte.

Beratend zur Seite stehen

Jeder Klientin steht im Rahmen dieses Entscheidungsprozesses eine Beraterin zur Seite. Diese begleitet, unterstützt und informiert. Dabei vertreten die Mitarbeiterinnen der ifs Frauennotwohnung den Anspruch, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Die Entscheidung liegt alleine bei den betroffenen Frauen und wird von den Beraterinnen mitgetragen – egal wie sich die Frau entscheidet.

Die Beraterin

  • ist Ansprechpartnerin für anstehende Probleme.
  • bietet emotionale Unterstützung.
  • sorgt für den Zugang zu ärztlicher Betreuung.
  • bietet Vermittlung von Rechtsberatungen.
  • bietet Unterstützung bei einer Anzeige und Vermittlung von Prozessbegleitung.
  • begleitet bei Bedarf zu Behörden (Polizei, Gericht usw.).
  • gibt Informationen über Sozialrechtsansprüche.
  • klärt über Möglichkeiten der Kinderbetreuung, der Aus- und Weiterbildung auf.
  • bietet Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche an.
  • unterstützt bei der materiellen Absicherung des eigenständigen/gewaltfreien Lebens.

Kontakt

FrauennotWohnung

das frauenhaus in vorarlberg

Postfach 61

6850 Dornbirn