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ifs Opferschutzbeauftragte

Gewalt kennt keine Grenzen und kann demzufolge auch innerhalb des ifs und im Arbeitskontext des ifs vorkommen. Die ifs Opferschutzbeauftragten sind Ansprechpersonen für eine:n Klient:in oder eine:n Mitarbeiter:in, wenn diese innerhalb des ifs Opfer von Gewalt wurden oder Gewalt beobachtet haben. Die Opferschutzbeauftragten kümmern sich um den Schutz des:der Betroffenen und vermitteln notwendige Unterstützung und Begleitung.

Zuständigkeiten

Die Opferschutzbeauftragten befassen sich mit Gewaltvorfällen im ifs und im Arbeitskontext des ifs. Unter Gewalt wird jede Verletzung der seelischen, körperlichen und sexuellen Integrität einer Person verstanden. Dazu zählen:

  • Körperliche Gewalt
  • Psychische Gewalt
  • Sexuelle Gewalt
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Mobbing

Zugang

Betroffene Klient:innen und Mitarbeiter:innen können sich direkt an die Opferschutzbeauftragten wenden. Kontaktdaten der Mitglieder sind auf der ifs Website und im Intranet veröffentlicht.

Arbeitsweise

Von Gewalt Betroffenen wird ein geschützter Rahmen geboten, um über das Erlebte zu sprechen. Die Beratung durch die Opferschutzbeauftragten ist vertraulich. Die Vertraulichkeit hat dort ihre Grenzen, wo die Organisation zum Schutz des:der Betroffenen handeln muss (rechtfertigender Notstand). Betroffene werden – bei Bedarf – an geeignete Einrichtungen bzw. Personen vermittelt.

Die Opferschutzbeauftragten des ifs

Das Team der Opferschutzbeauftragten rekrutiert sich aus ifs externen und internen Fachpersonen. Der Arbeitsauftrag und die fachliche Bearbeitung des Falls durch die Opferschutzbeauftragten erfolgt aufgrund eines eigenen Auftrages und unabhängig vom Fachbereich. Fälle werden zum Schutz des:der Betroffenen nur mit den Opferschutzbeauftragten besprochen.

Kontakt

Kontaktdaten und Informationen zu den ifs Opferschutzbeauftragten