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ifs Patientenanwaltschaft

Die ifs Patientenanwaltschaft ist auf Grundlage des Unterbringungsgesetzes (UbG) tätig. Wir vertreten Patientinnen und Patienten, die gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen wurden oder dort Zwangsmaßnahmen unterliegen. Unsere Zuständigkeit erstreckt sich auf das LKH Rankweil. Wir sind jedoch vom Krankenhaus unabhängig.

Ziele unserer Arbeit

  • die Persönlichkeitsrechte und Menschenwürde psychisch kranker Menschen zu wahren.
  • die Zwangssituation für die Betroffenen so rasch als möglich aufzuheben.
  • den persönlichen Behandlungswunsch der Patientinnen und Patienten so weit wie möglich zu berücksichtigen.

Unser Angebot umfasst

  • gerichtliche Vertretung beim Überprüfungsverfahren ärztlich angeordneter Zwangsmaßnahmen (Aufenthalt bzw. Behandlung gegen den Willen oder ohne Zustimmung, Freiheitsbeschränkungen wie Fixierung, Ausgangssperre usw.)
  • gerichtliche Vertretung bei Zwangseinweisung durch Polizei oder eine/n im öffentlichen Sanitätsdienst stehende:n Arzt:Ärztin
  • außergerichtliche Vertretung unmittelbar in der Zwangssituation gegenüber behandelndem Arzt:behandelnder Ärztin und Pflegepersonal durch mediative Vermittlung
  • Beratung und Information über Patientenrechte, Unterbringungsgesetz, Alternativen zur stationären Behandlung, Maßnahme nach § 21 StGB, Sachwalterschaft, Patientenverfügungen

Unser Angebot richtet sich an

Wir beraten neben Patientinnen und Patienten auch Angehörige von Betroffenen. Zudem geben wir Ärzt:innen oder Mitarbeiter:innen von sozialen Institutionen oder Krankenhäusern, die rechtliche Fragen zur Unterbringung haben, Auskunft.

Erreichbarkeit

Die Patientenanwaltschaft ist für Anfragen wochentags von 8:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar. Bei Bedarf kann ein persönliches und vertrauliches Gespräch vereinbart werden. Wir unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

Kontakt

Patientenanwaltschaft

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25 Jahre Patientenanwaltschaft - 25 Jahre Unterbringungsgesetz