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Integrierte Arbeitsplätze – auch Unternehmen profitieren

Röthis, den 16. August 2010

ifs Spagat ist kompetenter Ansprechpartner für Arbeitgeber.

Das Institut für Sozialdienste (ifs) begleitet mit dem ifs Projekt Spagat Menschen mit Lernbehinderungen und/oder körperlichen Handicaps auf ihrem Weg in die Arbeitswelt. Die Leistungsminderung wird mit einer entsprechenden Lohnförderung durch das Land kompensiert. ifs Spagat steht den Betrieben als kompetenter Ansprechpartner während der Vermittlung und bei auftretenden Problemen im Arbeitsalltag zur Seite.
 
(ifs Pd) Betriebe sind gesetzlich dazu verpflichtet pro 25 Mitarbeiter einen Menschen mit Behinderung einzustellen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, müssen sie eine Ausgleichstaxe von 223,- Euro pro Monat bezahlen. Derzeit erfüllen laut Angaben des Sozialministeriums 22,6% der Firmen diese Beschäftigungspflicht zur Gänze. Über drei Viertel tun dies nur zum Teil oder gar nicht und zahlen lieber die Ausgleichstaxe. Das ifs hat zur Zeit über 180 vermittelte Arbeitsplätze in Vorarlberg und kann eine sehr positive Bilanz aufweisen. In fast allen Fällen sind die Betriebe ebenso zufrieden mit dem Arbeitsverhältnis wie die angestellten Menschen mit Behinderung.
 
Im Rahmen eines integrativen Arbeitsplatzes durch ifs Spagat steht der Mensch mit Behinderung in einem normalen Dienstverhältnis mit dem Arbeitgeber (wie jeder andere Arbeiter oder Angestellte auch). Innerbetrieblich wird eine Vertrauensperson - ein Mentor oder eine Mentorin - für den Angestellten mit Behinderung gesucht. Dieser Mentor ist Ansprechperson im Arbeitsalltag. Zusätzlich steht ein Integrationsberater des ifs dem Betrieb jederzeit zur Seite und hilft auch dabei, die entsprechenden Förderungen zu beantragen.
 
Die finanziellen Zuschüsse erhält das Unternehmen durch zwei unterschiedliche Fördertöpfe. Ein Lohnkostenzuschuss wird abhängig von der tatsächlichen Leistung des Spagat-Teilnehmers ausgezahlt. Diese Zuschüsse liegen in der Regel sehr hoch und machen oftmals 80% - 90% der Lohnkosten aus. Zudem wird in einem Mentorenzuschuss der Mehraufwand der innerbetrieblichen Vertrauensperson kompensiert. Wenn z.B. ein Mentor 10% der Arbeitszeit für den Spagat-Teilnehmer benötigt, werden 10% der tatsächlichen Lohnkosten des Mentors vom Bund übernommen.
 
In den Medien wurden in den letzten Tagen zwei Forderungen laut, welche die Unternehmen zur Einrichtung eines integrativen Arbeitsplatzes motivieren sollen: einerseits die Aufhebung des Kündigungsschutzes sowie eine Erhöhung der Ausgleichtaxe.
 
Die Erfahrungen des ifs in den letzten 30 Jahren haben jedoch gezeigt, dass der Kündigungsschutz fast nie ein Problem bei einer Anstellung am ersten Arbeitsmarkt darstellt. „Der besondere Schutz für Menschen mit Behinderung bedeutet nicht, dass diese unkündbar sind“, betont Mag. Birgit Werle, Leiterin ifs Spagat. „Vielmehr darf die Behinderung nicht im Sinne einer Diskriminierung als Kündigungsgrund herangezogen werden.“ Wichtiger ist, dass die Betriebe einen kompetenten Ansprechpartner während der Einstellungsphase haben. So können viele Bedenken der Arbeitgeber bereits im Vorfeld relativiert werden. Dies bildet die Grundlage für eine funktionierende, langfristige Kooperation von Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Integrationsberater.
 
Eine Erhöhung der Ausgleichstaxen führt erfahrungsgemäß genauso wenig zu dem erwünschten Verhalten der Unternehmen. Fakt ist, dass rund die Hälfte der bestehenden 180 integrativen Arbeitsplätze in Klein- und Kleinstbetrieben bestehen, die keine Anstellungspflicht zu erfüllen haben. Wichtig ist, dass die tatsächlichen Leistungsminderungen vom Land übernommen werden und so die Betriebe finanziell keine Benachteiligung erfahren. Dies zu kommunizieren ist eines der Hauptziele des ifs Spagat. Denn die Erfahrungen des ifs belegen, dass die richtige Beratung und Unterstützung der Unternehmen wichtigste Voraussetzung für ein gelungenes Anstellungsverhältnis ist.

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Kontakt

Kommunikation & Marketing

Pressearbeit

Alexandra Breuss

Interpark Focus 40

6832 Röthis