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Landes-Rechnungshof präsentierte ifs Prüfbericht

Von Oktober 2018 bis Jänner 2019 prüfte der Landes-Rechnungshof das Institut für Sozialdienste (ifs). Heute wurde der Prüfbericht der Öffentlichkeit präsentiert. "Wir haben die Prüfung durch den Landes-Rechnungshof stets begrüßt", erklärt ifs Geschäftsführerin Martina Gasser. "Nun bestätigt der Prüfbericht weitgehend die regelkonforme Vorgehensweise des ifs."

Rücklagenobergrenze wurde eingehalten und Kapitalerhöhung erfolgte nicht aus Sozialfondsmitteln

Während der vergangenen vier Monate prüfte der Landes-Rechnungshof das Institut für Sozialdienste. Im Zentrum stand die Vermögens- und Kapitalentwicklung der ifs gGmbH sowie der Tochterunternehmen ifs Familienarbeit gGmbH und ifs Schuldenberatung gGmbH während der Jahre 2013 bis 2017. Die Mitarbeiter des Landes-Rechnungshofes nahmen das ifs genau unter die Lupe. Sie widmeten sich der Frage, ob die Finanzmittel den Vorgaben des Landes entsprechend gebildet und damit verbundene Informationspflichten eingehalten wurden. Zudem galt es zu klären, ob für die Kapitalaufstockung Mittel des Sozialfonds verwendet wurden und ob Kapitalflüsse vom ifs zum Verein Institut für Sozialdienste stattfanden.

Im Hinblick auf diese Fragestellungen attestiert der Landes-Rechnungshof die weitgehend ordnungsgemäße Vorgehensweise des ifs. "Den Verbesserungsvorschlägen bezüglich des Informationsflusses stehen wir offen gegenüber und werden den Austausch mit dem Land Vorarlberg intensivieren", so die ifs Geschäftsführerin. Ein Pilotprojekt zur Tarifgestaltung und -überprüfung als Grundlage zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Land und ifs startete bereits im Jänner 2019.


Kontakt

Kommunikation & Marketing

Pressearbeit

Alexandra Breuss

Interpark Focus 40

6832 Röthis